VfGH

Kreuz im Kindergarten nicht verfassungswidrig

16. März 2011, 09:56
  • Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs,

Verstößt laut Verfassungsgericht nicht gegen die Religionsfreiheit

Wien - Wer in Österreich sein Kind in einen öffentlichen Kindergarten schickt, der muss sich damit abfinden dass ein Kreuz an der Wand hängt, wenn die Mehrheit der Kinder in der Gruppe ein christliches Religionsbekenntnis hat. So zumindest sieht es der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem heute publizierten Urteil.

Er entschied darin über die Klage eines bekennenden Atheisten, der das konfessionslose Aufwachsen seiner Tochter durch die Veranstaltung religiöser Feiern und die Anbringung von Kruzifixen von Seiten des Kindergartens gestört und das Recht auf Glaubensfreiheit - und damit das Recht auch ohne religiöses Bekenntnis aufzuwachsen - verletzt sah.

Der niederösterreichische Vater wollte, dass seine Tochter "bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet" aufwachsen kann (derStandard.at berichtete über die Klage, die im Dezember 2009 eingebracht wurde). Der Kläger sah durch die Anbringung des Kreuzes Art 9 EMRK und Art 14 StGG verletzt. Außerdem wurde beklagt, dass durch die Veranstaltung religiöser Feiern wie etwa Erntedank- oder Nikolofest im Kindergarten eine "konfessionslose Erziehung" des Kindes verunmöglicht wurde.

Keine "Präferenz für bestimmte Religion"

Das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten ist laut VfGH zulässig. Auch vor dem Hintergrund der Trennung von Kirche und Staat sei dies nicht als "Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion" zu werten, hieß es in der Entscheidung. Das Verfassungsgericht folgt der Argumentationslinie der Landesregierung Niederösterreich, dass das Kreuz ein Symbol christlicher Kirchen, nicht notwendigerweise des Katholizismus ist. Es sei "ohne Zweifel zu einem Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden".

Laut Niederösterreichischem Kindergartengesetz wird ein Kruzifix dann angebracht, wenn die Mehrheit der Kinder in der Gruppe einem christlichen Religionsbekenntnis angehört. Der Kläger wollte zwei Passagen aus dem niederösterreichischen Kindergartengesetz geändert bzw. wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben haben: Einerseits Paragraph 3 Absatz 1, in dem steht, dass das Kindergartenpersonal einen grundlegenden Beitrag "zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten" habe. Hier solle die Wortfolge "religiösen und" gestrichen werden. Weiters solle Paragraph 12 Absatz 2 -  dass in Kindergärten, in denen die Mehrzahl der Kinder ein christliches Religionsbekenntnis haben, ein Kreuz anzubringen ist -  fallen.

Der VfGH konstatiert: "Selbst unter der Annahme, dass die Anbringung von Kreuzen einen Eingriff in das Recht auf (negative) Religionsfreiheit bilden könnte, erreicht die Rechtsbeeinträchtigung nicht ein Ausmaß, das den solcherart angenommenen Eingriff unverhältnismäßig erscheinen ließe."

Zu den religiösen Feiern im Kindergarten fällte der Gerichtshof kein Urteil, da eine Teilnahme der Kinder an diesen nicht verpflichtend sei und somit kein Eingriff in die Rechtssphäre der Antragssteller erfolge. (az, derStandard.at, 16.3.2011)

Wissen

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in Art 9 der Menschenrechtskonvention (EMRK) und in Art 14 Staatsgrundgesetz (StGG) geregelt. Gemäß Art 14 StGG wird jedermann das Recht garantiert, sich sein Religionsbekenntnis frei und unabhängig von jeder staatlichen Einwirkung zu bilden. Dazu gehört die positive wie die negative Religionsfreiheit. Negative Religionsfreiheit ist die Freiheit, einer religiösen Gemeinschaft nicht anzugehören beziehungsweise ihren Veranstaltungen fern zu bleiben. Positive Religionsfreiheit hingegen bedeutet die Freiheit, seine Religion ohne staatliche Behinderungen ausüben zu können.

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Posting 1 bis 25 von 1460
Fritz Fritz2
00

auch niederösterreichische väter können meschugge sein...liegt`s vielleicht am exzessiven weinkonsum?

Sambapati
00
25.9.2011, 12:22

wer keine argumente hat, muss untergriffig werden wenn er dennoch senf deponieren will

Benu
00
25.3.2011, 15:10
2040 gibt es keine Katholiken mehr?

Wahnsinn!. Was Imas da http://imas.at/content/d... 8-2011.pdf an Daten zeigt, sieht aus wie eine Exponential-Funktion.

Wenn man die Imas-Daten der letzten 60 Jahre in die Zukunft denkt, wäre die Katholische Kirche in Österreich spätestens 2040 Geschichte.

Hier ein Diagramm mit Kurve der Entwicklung: http://img855.imageshack.us/f/kathinterpoe.jpg/

Benu
00
25.3.2011, 16:10
ewi45
01
20.3.2011, 17:54
@baroli

weshalb mischen sie sich überhaupt in andere posting ein?
glaube nicht, dass diese glaubens seminare kennen oder beurteilen können, die ich den user bibliothekar vorgeschlagen habe.

baroli
10
20.3.2011, 18:00

Dies ist ein freies Forum, das ist dazu da, um sich einmischen zu können, wo immer man will.

Außerdem sollten Sie mir lieber direkt antworten und nicht an irgendeiner beliebigen Stelle das Wort an mich richten.

Man kennt inzwischen Ihre Posts, mehr braucht man nicht zu wissen.

ewi45
01
20.3.2011, 21:41
baroli

mit ihrem vorposting stellten sie meine themen zu glaubensfragen in frage.
ich habe aber kein problem, wenn ich ihnen zu den angefallenen themen etwas beantworten soll.
übrigens, sie haben schon recht, dass man in einem freien forum seine meinung zum ausdruck bringen kann.
allerdings war mein vorposting als ratschlag persönlich an den user bibliothekar gerichtet und ich fand es sehr unpassend, dass sie als unbeteiligter sich einmischten und antworteten.

baroli
10
20.3.2011, 21:55

Ich stelle überhaupt nichts in Frage.
Ihr Glauben ist Ihr Problem.

Was Sie aber hier öffentlich machen, sind Ansichten, die man sehr wohl kritisch sehen kann.

Wenn Sie persönliche Beratung in Glaubensfragen betreiben wollen, dann treffen Sie sich in einem Kaffeehaus oder in einer Kirche, aber beschweren Sie sich nicht, wenn sich in einem Forum jemand dazwischenschaltet.

ewi45
01
21.3.2011, 08:55
baroli

sie stehen im widerspruch!
in einem ihrer posting meinen sie, ich soll ihnen antworten und meinen auch, wir befinden uns in einem freien forum und dennoch halten sie mir vor,meine postings über glaubensfragen haben hier im forum nicht`s verloren?
sie haben sehr wohl meine postings in frage gestellt!
übrigens, kritische betrachtungen sind immer und überall ok!
auch JESUS sagte: überprüft die worte anderer!
kritik hat dann sinn, wenn man mit einer wahrheitsfindung aufwarten kann!
was ich hier über glaubensfragen gepostet habe, ist bezugnehmend auf bibelstellen.
die verfasser der Bibel wurden vom GEIST GOTTES geführt!
die BIBEL ist das buch der WAHRHEITEN GOTTES!
offenbarungen haben sich erfüllt, andere werden sich erfüllen!

Hui Buh
10
21.3.2011, 00:30
Habe ich da was verpaßt, liebe Baroli?

Ich lese grad, daß man nur mehr noch jenen antworten darf, von denen man in direkter Rede angeschrieben wurde? Kann das stimmen? Ist das normal, eher banal, oder trivial, ich find's fatal, oder sakral? ;o))))

Hui Buh
10
21.3.2011, 11:30
Ich muß tatsächlich etwas verpaßt haben,

nämlich daß sich der Standard forumstechnisch offenbar mit dem Forum der Christen fusioniert hat (Synergie??), denn seit wann werden hier ewig Vorträge über Christentum, Bibel und deren Inhalt geschwungen. *kopfschüttel*

baroli
00
21.3.2011, 10:55

Liebe Hui Buh.
Gegen ewi hat man keine Chance, die ist vom Geiste erfüllt.
Ich glaubte ja am Anfang, sie mache sich nur lustig, das wäre eine gute Parodie einer fanatischen Gläubigen gewesen.

Aber dem ist nicht so, sie ist eigentlich ein armes Wesen, das ich nicht weiter angreifen werde.
Dafür gibts andere auf meiner Liste.

ewi45
01
21.3.2011, 09:08
übersetzung:

banal = ohne gute idee
trivial = geistlos
fatal = peinlich,unangenehm
sakral = heilig
im falle des falles die bedeutung ihrer erwähnten worte!

Hui Buh
00
21.3.2011, 11:31
Benötige das nicht,

ich WEISS die um die Bedeutung jener Worte, die ich verwende!!! Baroli versteht mich schon, keine Sorge!!
*sfg*

baroli
00
21.3.2011, 12:54

Und wie auch noch...;-)

Magnus Meta
01
19.3.2011, 18:57
zum Verständis:

Mann sollte bedenken, dass der VfGH „nur“ darüber zu entscheiden hat, ob das Aufhängen eines Kreuzes eine derart intensiven Grundrechtseingriff darstellt, dass dadurch die Aufhebung einer (immerhin durch NR bzw. LT beschlossenen) Gesetzespassage gerechtfertig wird.

Der VfGH befindet sich dazu als nicht berechtigt! Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er ein Kreuz in Kindergärten und Schulen gutheißt.

Auch ein VfGH muss sich mit tendenziell dummen Gesetzen abfinden. Die Grenze ist "leider erst" die Verfassungswidrigkeit.

zombie69
 
00
19.3.2011, 15:35
Wandel

Der demographische Wandel in Europa zu Gunsten der Muslime wird das Kreuz und seine Anhänger ohnehin weiter in die Enge treiben bzw. ausdünnen und somit wird sich die Frage in absehbarer Zeit von selbst erledigen. Da nützt auch dieses Urteil nichts.

Hellsicht
01
18.3.2011, 23:00
Abgesehen von diesem völlig verfehlten VfGH-Urteil

Da heißt es im NÖ Kindergartengesetz:
"... jener Kindergärten, an denen die Mehrzahl der Kindergartenkinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört"

Wieso wird überhaupt abgefragt und registriert, welchem Religionsbekenntnis ein Kindergartenkind angehört?

rotstift
04
18.3.2011, 21:24
Für dumm verkaufen

Für wie dumm dürfen österreichische Juristen einen eigentlich halten?
<<Auch vor dem Hintergrund der Trennung von Kirche und Staat sei dies nicht als "Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion" zu werten, hieß es in der Entscheidung.>>
Analogieschluss: Wenn einer ein Hakenkreuz aufhängt ist das keine Präferenz für die Nazis?
Haben die beim Urteilen Weihrauch inhaliert?

Sâkularius
02
18.3.2011, 04:08
Mein Kind gehrt zu den Kinderfreunden.

Mir ist lieber mein Kind schimpft auf die Nazis, als daß es "beten" lernt.
"Dont pray in my school and I wont think in your church..."

Erstversuch
11
18.3.2011, 11:58
Lol also geht's Ihnen gar nicht um "Nicht Indoktrinieren" sondern darum dass die Kinder dieselbe

Indoktrination bekommen wie Sie. Sie sind ja exakt das was sie kritisieren.

Sâkularius
00
18.3.2011, 19:58
Nein, mein Kind soll sich mit Realitäten befassen, nicht mit bronzezeitlichem Wunderglauben!

Erstversuch
00
21.3.2011, 15:48
2) Bronzezeitliches ist abzulehen? Wie z.B. die Auffassung das Recht

eindeutig und für alle gleich niederzuschreiben ist? Sind Sie Anhänger des Dogmas "Die Theorie muss richtig sein, sie ist neuer?" Wie gesagt: ausser Euch Jüngern des Propheten Dawkins glauben nur eine Handvoll Spinner, daß die Bibel wortwörtlich zu nehmen ist.

Erstversuch
00
21.3.2011, 15:45
1) Dieser Einwand wird so wortident immer verwendet daß man auf Gehirnwäsche schliessen muss.

molekühl
00
19.3.2011, 21:53

Das ist sicher der optimale Ansatz für die Entwicklung eines Kindes zwischen 4 und 6 Jahren.

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