Ein Jahr Tierschützerprozess

Verfassungsexperte Funk: "Sichtbare Gerechtigkeit nicht zu erkennen"

Julia Schilly, 11. März 2011, 19:42
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    foto: jus/derstandard.at

    Die Angeklagten wurden zum einjährigen "Jubiläum" von Sympathisanten vor dem Gerichtsgebäude mit Essen, Sekt und Blumen versorgt.

Sprachgutachter Schweiger gab an, "unterschiedliche Methoden zusammengewürfelt zu haben"

Zum Ein-Jahres-Jubiläum gab es zwar für die Angeklagten im Tierschützerprozess in Wiener Neustadt nichts zu feiern: Sie wurden dennoch mit Essen, Sekt und Blumen von Sympathisanten vor dem Gerichtsgebäude empfangen. Das Prozessende ist mit 2. Mai dieses Jahres angesetzt. Daher wurde länger verhandelt, diesmal bis 18 Uhr.

Am Programm standen wieder die Gutachten des linguistischen Sachverständigen Schweiger. Der Gutachter steht im Kreuzfeuer der Kritik, da sich in den Texten, die er für seine Gutachten heranzog, zahlreiche Rechtschreib-, Tipp- und Satzzeichenfehler befinden. Auch Absätze und ganze Wörter verschwanden oder wurden verändert. Schweiger kann dafür keine genau Erklärung mehr finden, da seine Arbeit bereits drei Jahre zurück liege. Er bot zahlreiche Erklärungsmodelle an: Die Texte seien fehlerhaft von der SOKO gekommen, Schweigers Scanner hätte den Text verändert und zusätzlich ein Rechtschreibprogramm Worte.

Auch Schweigers Methode wurde kritisch von der Verteidigung hinterfragt. Zum Schluss der Verhandlung gab Schweiger an, „unterschiedliche Methoden zusammengewürfelt zu haben". Zudem habe er eine eigene Methode erfunden, die sogenannte "Ranking-Methode". 

Genitiv als möglicher Beweis

Zum einen führte der Gutachter an, dass Satzzeichen und fehlende Worte für seine Analyse nicht relevant gewesen sein. Er ließ aber zunächst aus, dass das nur für die "Ranking-Methode" gilt. Andererseits waren diese Punkte bei seiner sprachlichen Analyse relevant: So befand er, dass Martin Balluch gerne den Genitiv verwende und oft Groß- und Kleinschreibfehler mache. Bei genauerer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass das Charakteristiken sind, die sich erst nach der Übertragung in die Texte eingeschlichen haben und in den Originaltexten nicht zu finden sind. Martin Balluch nannte ein Beispiel: Aus "Refugium für Tierschützer" wurde "Refugium der Tierschützer". 

Verteidiger Mertens kritisierte Schweiger scharf: "Er produziert Fehler, die dann Balluch zugeordnet werden. Das ist haarsträubend." Verteidigerin Stuefer schloss sich an. "Wir haben heute den gesamten Tag darauf verwendet festzustellen, welche Texte der Gutachter verwendet hat. Das ist meiner Meinung nach genug, um von einer Mangelhaftigkeit zu sprechen."

Funk: Schlechte Anwendung von Paragraphen

Im Publikum befanden sich die Nationalratabgeordnete und Tierschutzsprecherin Christiane Brunner und der renommierte Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Funk verortete, dass ein Verfahren nur so gut sein könne, wie die Paragrafen, die angewendet werden. Und die seien in diesem Fall schlecht. Weiters meinte Funk gegenüber derStandard.at: "Es gibt im Strafprozess einen menschenrechtlichen Grundsatz: Das Prinzip der sichtbaren Gerechtigkeit. Ich vermag es hier nicht zu erkennen." Das Fazit von Brunner: "Die Angeklagten gehören freigesprochen und entschädigt. Da muss sich die Republik Österreich halt etwas einfallen lassen."

Verteidiger Phillip Bischof forderte während der Verhandlung mehrmals die Enthebung Schweigers als Gutachter. Nach Ansicht der Verteidigung ist der Befund noch immer widersprüchlich und mangelhaft. Die Mängel konnten nicht durch die Befragung des Gutachters beseitigt werden. Der Sachverständige habe mehrmals unterschiedliche Angaben gemacht, wie die Originaldokumente in seinen Computer gelangt sind. Richterin Sonja Arleth bemerkte am Schluss, dass es auch die Möglichkeit eines Amtsweg gebe. Ob sie damit eine mögliche Enthebung Schweigers als Gutachter meinte, konkretisierte sie nicht. Am 17. März wird weiter verhandelt. (jus, derStandard.at, 11.3.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 194
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Steph ist dagegen
02
23.3.2011, 15:07
Funk: Schlechte Anwendung von Paragraphen (aber hallo!!?)

Ich möchte als Erstes Ihnen Frau Schilly sowie Frau Sterkl für den tollen Liveticker danken und ich bin gespannt was noch so alles (nicht-)Bewiesen wird ;-)

zur schlechten Anwendung von Paragraphen :
genauso schlecht wie die Anwendung ist auch die durchführung... ich zweifle nicht an der dem System denn ich bin Optimist und zweifle einfach mal an der "ausnahme" die bekanntlich die Regel bestätigt!

Steph ist dafür : Freispruch ;)

Besondere Kennzeichen: keine
04
16.3.2011, 13:10
http://urkundenuntersuchung.com/index.htm

Nein, das ist nicht die selbergebastelte Homepage einer Pfadfindergruppe.

Das ist die Seite der beiden "gerichtlich beeideten Sachverständigen" Kaiser und Schweiger.

Es ist unglaublich! Jemandem, der seine geschäftliche Tätigkeit so darstellt, dem würd ich nicht mal Bello zum Gassigehen mitgeben!

Bumbu
 
00
Für eine solche Homepage würde ich einen einjährigen Prozeß gerade mal angemessen finden!

Außer einer psychedelischen Tapete (was rauchen die bloß?) sehe ich mit jedem Browser was anderes — dysfunktonale Popups, schweinchenrosa Texte und schwer pathologsches Scrollverhalten.

Ist das eine Parodie?

zhang sanfeng
00

ist wohl in htnil programmiert... ;-)

GutmenschIn
04
16.3.2011, 17:04

Außer einer altmodischen Tapete sehe ich nichts?!

Johnny Brainstorm
00
30.3.2011, 16:03

Ich sehs auf meinem Win7 64 Bit PC mit 1920x1080 Bildschirmauflösung auf 24" auch nicht, aber in der Arbeit mit Vista 32 Bit und kleinerem Bildschirm schon Oo Liegts vl an der Auflösung?

zhang sanfeng
00
16.3.2011, 15:04

"Gutachten über den Autor von Text- und Sprache von Seiten des Sprachgebrauchs"

diese windschiefe verwendung des genitivs beweist:
der autor dieser seite ist dr. dr. balluch.

soagfrett
01
16.3.2011, 14:45
Herzlichen Dank für den Link

ich bin ganz ihrer Meinung

the other side
02
16.3.2011, 10:38
Ich habe den leisen Verdacht

... der gund warum die Arleth so schlampt und alles in die Länge zieht ist, dass sie sich auf kosten des Steuerzahlers einen Lenz machen will, denn während dieses Verfahrens hats sie nur dieses un dkeine anderen Fälle zugewiesen bekommen ...
Nur so eine Vermutung ... übrigends in Justitzkreisen kolportiert.

Roter Baron
17
14.3.2011, 16:11
aber um gerechtigkeit gings doch nie

es geht ums ausjudizieren des mafia-paragrafen, ums zu-tode-langweilen und ums zu-tode-nerven,
während KHG,
der sich als schuldig bereits bekannte,
(siehe selbstanzeige) noch immer frei rumrennt

roter baron

flohimpelz
12
14.3.2011, 09:16
Da muss sich die Republik Österreich halt etwas einfallen lassen

Sehe ich nicht so:
Nachdem die ganze Sache von den Kleider-Bauern und ein paar Polizeikasperln veranlasst wurde, sollen die sich was einfallen lassen. z.B. 10% des Jahresgewinnes der Kleider-Bauern und die Hälfte des Salärs von Polizei-Spitzenbeamten wäre den Verursachern dieser Blamage der österr. Justiz schon zumutbar. Natürlich auch die Rückerstattung von Schweigers Honorar.

sawi48
12
14.3.2011, 12:40
@floh

Die Republik müßte sofort handeln und entschädigen, und ist DANN gefordert, von den anderen Kasperln Kostenersatz einzufordern - nicht daß das die dztigen Angeklagten machen müssen.

Und wenn das Justizministerium w.o. gibt, sind da nicht eigentlich Kanzler und Bundespräsident gefordert ?

teuerzahler
07
14.3.2011, 07:55
mein gott, es geht doch hier und bei der justiz generell

nicht um gerechtigkeit!!!

das wird den depperten leuten ja nur vorgegaukelt.

es geht um recht. und das ist bekanntlich auslegungssache. und wer am längeren hebel sitzt, kriegt recht.

so einfach ist das.

wir haben immer noch das faustrecht. nur dass die faust durch akten und gesetze, beschlüsse und urteile ersetzt wurde.

Poldi Fesch
60
14.3.2011, 12:55
ja, eh

ist aber ein alter Hut

hot doc
215
13.3.2011, 21:25
und wieder beschämendes für einen rechtsstaat.

da hat der kleiderbauer-chef, vermutlich mit allen anderen honorationren der kleinstadt wn bekannt, seine eigene soko von der polizei bekommen. sein staatsanwalt macht eine haarsträubende anklage (die ihm ein disziplinarverfahren, und auch eines des amtsmissbrauchs einbringen müsste), und eine überforderte richterin missachtet alle regeln eines fairen prozesses und einer raschen prozessabwicklung. zu viele fakten müssen erst in der verhandlung geklärt werden. sachverstängige sind nachweislich unqualifiziert und parteiisch im sinne der anklage.

wenigstens beweist die justiz, dass sie generell mit komplexen sachverhalten überfordert ist, nicht nur bei wirtschaftskriminalität.

zeit für eine umfassende justizreform.

ein steuerzahler.

Codex Hammurabi
06
15.3.2011, 15:41
Es stimmt schon,

dass die Richterin eine große Teilschuld für die lange Verhandlungsdauer trifft.

Viele "Fakten" mussten aber nur deswegen von der *Verteidigung* in der Verhandlung geklärt werden, weil sie (teilweise vermutlich mit Wissen des StA) in Ermittlungsunterlagen bzw. sogar im Strafantrag völlig falsch dargestellt wurden. So wurden z.B. kurze E-Mailzitate aus ihrem Zusammenhang herausgerissen und bekamen so einen ganz anderen Sinn als zum Zeitpunkt des Schreibens.

Ein Klassiker: Eine "Bekennermail" betr. einen Vorfall am 28.1.20XX hatte als Absenderadresse jan28@XXX. In den Augen der SOKO ein starkes Indiz, dass der Achtangeklagte (Vorname: Jan) der Absender gewesen sein muss!

Trololo
04
14.3.2011, 12:51

Ich vermute stark, dass die Art, wie die Richterin die Verteidiger behandelt, nicht ungewöhnlich ist. Die Anklage durch den StA allerdings ist überhaupt nicht nachvollziehbar und die zugehörige (angebliche) Weisung (von der nur eine Nummer im Web kursiert, aber kein Inhalt zu finden ist) ist ebenfalls ein handfester Skandal, der nach Konsequenzen schreit. Wer Derartiges veranlasst, ist gemeingefährlich und ein Feind des Rechtsstaates.

Sektionschef Meier
113
13.3.2011, 20:55
"Es gibt im Strafprozess einen menschenrechtlichen Grundsatz: Das Prinzip der sichtbaren Gerechtigkeit. Ich vermag es hier nicht zu erkennen."

Mehr ist diesem Kasperltheater wirklich nicht hinzuzufügen.

Mir ist schon fast übel und ich schäme mich als Österreicher für den kafkaesken Bürgerüberwachungswahnsinn, der sich in 10 Jahren ÖVPFPÖ in der Alpenrepublik etablieren konnte.

Poldi Fesch
70
14.3.2011, 12:59
ich hab ja meine

Zweifel, ob er das so gesagt hat. Das original lautet
“… it is not merely of some importance but is of fundamental importance, that justice should not only be done, but should manifestly and undoubtedly be seen to be done...
das wird aber im allgm. formell, nicht materiell gemeint

Krawallcharge
04
15.3.2011, 15:49

Funk wird es formell gemeint haben.

Je mehr Akteninhalte die Angeklagten herauskitzeln können (freiwillig bekommen sie fast nichts!), desto klarer wird es, dass das Prinzip auch materiell mit den Füßen getreten wird.

Poldi Fesch
41
15.3.2011, 16:00
vor allem aber

hat er, wenig ueberraschend, gesagt "Ich vermag es hier nicht zu erkennen..."
Was keine Tatsachenfeststellung, das Verfahren betreffend ist sondern betrifft sein Vermoegen

Embarcadero
14
15.3.2011, 17:14

Wollens dem Schweiger Konkurrenz machen? Wie nennens denn Ihre neueste Methode?

Poldi Fesch
40
15.3.2011, 18:22
nein, das lernt

man in der Einfuehrung

leostrunk1
015
13.3.2011, 18:41
Gutachter

Zur Kompentenz des "Forensikers" Prof. Dr. Schweiger:
http://www.verbal.at/
Erster Beitrag "Linguistische Gutachten vor Gericht".
Dann kennt man sich aus.

nick melin
 
210
13.3.2011, 17:32
österreichische justizfarce

wann werden die ersten richter und staatsanwälte verhaftet?

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