Graz - Prozess

Schuldspruch gegen Bruder von Kampusch-Ermittler

11. März 2011, 14:38

56-Jähriger stahl Ermittlungsunterlagen und Bargeld aus Wohnung des Toten - Acht Monate bedingte Haft

Der Bruder des Kampusch-Chefermittlers hat sich am Freitag nach mehrmaliger geplatzter Prozesstermine doch noch im Straflandesgericht Graz verantworten müssen. Der 56-Jährige soll nach dem Suizid seines Bruders u.a. Ermittlungsakten und Bargeld aus der Wohnung des Polizisten gestohlen haben. Der Angeklagte gestand die Mitnahme der Dokumente, bestritt aber Geld genommen zu haben. Der Grazer wurde großteils schuldig gesprochen und zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als sich sein Bruder Ende Juni 2010 in seiner Grazer Wohnung das Leben nahm, ging der 56-Jährige unerlaubt mit einem Schlüssel in die Räumlichkeiten und entwendete dabei eigenen Angaben zu Folge u.a. einen Daten-Stick mit vermeintlich "brisanten" Unterlagen, "mit denen der Fall Kampusch geklärt" werden könnte, einen Laptop und andere Dokumente. Der tote Bruder habe ihm zu Lebzeiten gesagt, dass er "die Sachen sichern und weiterführen" solle, wenn ihm etwas passiere, so der Angeklagte vor Gericht. Interessantes gefunden hat er bisher offensichtlich nicht.

Auch Tresor mit 5.000 Euro weg

Die Staatsanwaltschaft Graz warf ihm auch den Diebstahl eines Möbeltresors mit 5.000 Euro Bargeld vor. Davon wollte der Grazer nichts wissen, äußerte aber in dem Zusammenhang Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Polizei. Außerdem sei er überzeugt, dass sein Bruder ermordet und wegen seiner Ermittlungen gemobbt worden war: "Er erzählte mir öfter, dass ihm praktisch Prügel zwischen die Beine geworfen wurden," meinte der 56-Jährige unter Tränen. Sein Verteidiger sagte, dass die Idee vom Mord an seinem Bruder als "manisch" bezeichnet werden kann.

Für die Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Es sei natürlich beschämend vor Gericht und Zuschauern zuzugeben, dass man seinen eigenen toten Bruder bestohlen hat, aber er hatte Geldsorgen - etwa 40 Exekutionen liefen gegen den gelernten Gärtner. Richterin Elisabeth Juschitz befand ihn des schweren Diebstahls, der Urkundenunterdrückung und der Exekutionsvereitelung für schuldig. In ihren Augen war er der einzige, der einen Schlüssel zur Wohnung hatte und in finanzieller Notlage war. Auch den Bereicherungsvorsatz sah sie erfüllt, denn laut einem SMS, in dem er angeblich nur seiner Schwester gegenüber gescherzt hatte, sei die Rede von 125.000 Euro seitens von Zeitungen für die Kampusch-Unterlagen gewesen. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 43
1 2
Um der Wahrheit die Ehre zu geben ...
21
26.5.2011, 15:33

Leute bitte glaubt doch nicht diesen Unsinn mit dem Diebstahl.

Eiligst hat man einen Grund gesucht, die Weitergabe der Ermittlungsakten des angeblichen Selbstmörders Franz Kröll zu verhindern.

Hoffen wir, daß alle Hintermänner ans Licht kommen ...

Um der Wahrheit die Ehre zu geben ...
11
26.5.2011, 15:31

Staatsterror in Reinkultur.

spacedakini
16
14.3.2011, 10:42

Bitte lieber Standard, weiter berichten!

Was auch immer da passiert, es darf nicht vertuscht werden oder in den vorgestrigen Rubriken verschwinden.

Ich wünsche dem Bruder ein langes und gesundes Leben und viel Erfolg bei seinem Vorhaben!

Essig und Öl
44
16.3.2011, 07:56
Welchem Vorhaben ?

Der Versuch, Geld aus dem Nachlass zu schlagen, ist ja schon gescheitert. Nur heiße Luft.

Adolf Ogi
011
13.3.2011, 22:41
vollkommen verwirrend

wenn der Herr einen Schlüssel von der Wohnung seines Bruders gehabt hat, wie hier geschrieben wird als einziger, dann war er wohl auch die Person, der der verstorbene Bruder am meisten vertraut hat.

Und einen Toten kann man nicht bestehlen, höchstens die Erben, falls es noch andere Verwandte gibt. Aber die hätten dann eine Anzeige machen müssen, was sie offenbar nicht gemacht haben. Jedenfalls wird dies nicht erwähnt. Dieser Artikel ist einfach unverständlich und enthält nur Null-Informationen.

fridakeynes
21
25.3.2011, 10:15
fail! natürlich kann man einen toten bestehlen!!! das nennt

man leichenfledderei, falls sie das noch nie gehört haben sollten! ist ein straftatbestand! und einen schlüssel zu seiner wohnung gibt man menschen sicher nicht, damit sie nach seinem tod in unterlagen herumwühlen, mit denen sie hoffen, geld lukrieren zu können, sondern für notfälle! die "brisanz" der gestohlenen unterlagen hat sich allerdings bis dato anscheinend in engsten grenzen gehalten.....diese paranoia, die manche hier an den tag legen, was den fall kampusch angeht, erinnert mich frappierend an den fall dutroux! auch da konnte nicht sein, was nicht sein durfte......

seit ewigen zeiten
00
25.3.2011, 12:00

wo soll dieser straftatbestand sein?

im stgb gibts diesen nicht.

Michel Berger
06
12.3.2011, 19:40
Und wo ist jetzt der Laptop und der Stick?

rene prassee
47
12.3.2011, 18:40
kampusch fall neu verhandeln !

Dagmar Rehak Wien
 
211
12.3.2011, 15:12

Der Verstorbene hat den Verurteilten gebeten, sich um seinen Nachlass zu kümmern, und das hat der getan.

Herzerzog Johann
104
12.3.2011, 16:03

Sagt wer? Nur er.

Dietrich v. Fürstenberg
911
12.3.2011, 16:21
Die

Frau Kampusch war immerhin 3096 Tage dauerhaft in der Gewalt eines "Entführers".

Sag wer ?

Nur sie.

Herzerzog Johann
134
12.3.2011, 07:38
Und was bleibt?

Ein geld- und öffentlichkeitsgieriger Kleinkrimineller.

Nerdrage
09
11.3.2011, 19:47
bruder bestehlen WTF?

als nächstmöglicher verwandter hat er wohl ein anrecht auf die dinge. erben und so.

der nächste justizskandal.

The Gentle Art of Making Enemies
01
11.3.2011, 22:56
Woher willst du wissen...

... dass der Tote unverheiratet und kinderlos und (im weitesten Sinne) Waise war? Nur dann hätte der Bruder ein gesetzliches Erbrecht.

tiqui taca
00
14.3.2011, 12:23
erbrecht hat er, der bruder...

Gesetzliches Erbrecht der Verwandten
§ 731 ABGB - Parentelensystem

(1) Zur ersten Linie gehören diejenigen, welche sich unter dem Erblasser, als ihrem Stamme, vereinigen, nämlich: seine Kinder und ihre Nachkömmlinge.
(2) Zur zweiten Linie gehören des Erblassers Vater und Mutter samt denjenigen, die sich mit ihm unter Vater und Mutter vereinigen, nämlich: seine Geschwister und ihre Nachkömmlinge.
(3) Zur dritten Linie gehören die Großeltern samt den Geschwistern der Eltern und ihren Nachkömmlingen.
(4) Von der vierten Linie sind nur des Erblassers erste Urgroßeltern zur Erbfolge berufen

The Gentle Art of Making Enemies
01
14.3.2011, 16:18
Und jetzt...

... lies mal deinen Paragraphen ganz genau.

Der Bruder gehört zur ZWEITEN Linie, nicht zur ersten.

tiqui taca
10
14.3.2011, 18:07
dann lesen sie mal ihr posting durch..

wenn keine kinder vorhanden sind erbt der bruder....ihr quasi vollwaisen these ist falsch

Essig und Öl
10
16.3.2011, 07:59
Testamente gibts auch noch.

Mork vom Ork
01
12.3.2011, 19:55

es gibt zumindest schon mal eine schwester

USV
012
11.3.2011, 17:27

'seinen eigenen toten Bruder bestohlen ' meint die Staatsanwaltschaft.
Wie bitte??
War der Laptop, der Tresor und das Bargeld im Schoß der Leiche, fest umklammert mit den toten Händen??
Schaut mir doch eher so aus, dass er der VERLASSENSCHAFT Dinge entnommen und an sich genommen hat..
Na, wenigstens ist er nicht wegen schweren Raubs begangen an einem Toten verurteilt worden...

Mork vom Ork
31
12.3.2011, 19:58

ich gratuliere, erster Abschnitt schon abgeschlossen? Wenn ja wirds Zeit sich daran zu gewöhnen, dass man sich als Jurist nicht immer aufpudeln muss ;).

Voll in die Kaldaunen!
225
11.3.2011, 16:24
"8 Monate bedingt" ist exakt die Strafe,

die der geständige Polizist Andreas K. für den Schuss in den Rücken des 14jährigen Einbrechers Florian P. bekommen hat. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?!
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDe... cob=478343

Essig und Öl
60
12.3.2011, 19:12
Fahrlässigkeit (wollte nicht, hätte aber besser aufpassen müssen) hier, Vorsatz dort.

Manche begreifen den Unterschied nie.

bal musette
04
25.3.2011, 17:22
Oder eher:

Hier das Leben eines Menschen (aus benachteiligten Verhältnissen), dort Eigentum (UND möglicherweise der Polizei und den StA-Kollegen Furcht einjagende Unterlagen)!

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