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"Es gilt die Vermutung: Je älter, desto gefährlicher."
Wien - Strom ist in Österreich die häufigste Brandursache und fordert rund 50 Menschenleben jährlich. Laut Elektrotechniker-Innung entsteht durch die etwa 2.800 Brände ein Schaden von rund 99 Millionen Euro. Die Novelle zur Elektrotechnik-Verordnung (ETVO) aus dem Jahr 2010, die am 13. Juli in Kraft getreten ist (ohne Übergangsfrist), soll Mindeststandards in Sachen Elektroanlagen garantieren - jedenfalls bei der Neuvermietung der meisten Wohnungen, hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien.
Überprüfung kostet etwa 250 Euro
"Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen dürfen in Österreich nicht mehr vermietet werden", erläuterte Josef Witke, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker. Und relativierte gleich: Betroffen sind neu abgeschlossene Hauptmietverträge, die dem Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Es gibt also einige Ausnahmen. Die detaillierte Überprüfung der gesamten Elektroanlage einer 70 Quadratmeter großen Wohnung kostet samt Befund etwa 250 Euro, rechneten die Experten vor. Bei der Neuvermietung haben nun sowohl Mieter als auch Vermieter ein Übergabeprotokoll in Händen, das bei Unklarheiten beiden Seiten eine Sicherheit bietet, sollte es zu Problemen kommen.
Das bedeutet: Bei der Verlängerung eines Mietvertrages oder dem Eintritt eines Angehörigen in ein bestehendes Mietverhältnis muss die Anlagenüberprüfung nicht vorgenommen werden. Ebenfalls bisher ausgenommen: Untermietverträge und Ein- und Zweifamilienhäuser. Weder nachvollziehbar noch verständlich, kritisierte Witke, der die neue Regelung grundsätzlich als "Meilenstein" sieht. Zehn Jahre lang habe man dafür gekämpft, eine derartige Verordnung zu schaffen.
Je älter, desto gefährlicher
"Endlich legt eine Rechtsnorm das Recht jedes Mieters auf eine sichere Elektroanlage fest", erklärte er. Von den rund 3,9 Millionen heimischen Wohnungen sind etwa zwei Millionen betroffen. 1,7 Millionen davon wurden vor 1991 errichtet - die meisten dieser Elektroanlagen entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen des gültigen ETG 1992 (Elektrotechnikgesetz). "Es gilt die Vermutung: Je älter, desto gefährlicher", so Witke. "Zehntausende alte Elektroanlagen sind hierzulande noch in Betrieb - zum Teil aus der Kaiserzeit." Bis dato mussten heimische Elektroanlagen zwar theoretisch überprüft werden - wann und wie oft war aber in keinem Gesetz festgelegt.
Mietrechtsexperte Christoph Kothbauer sprach über die rechtlichen Folgen der Novelle und gab möglichen Betroffenen Tipps, wie sie ihr Recht durchsetzen können. So lohne sich der Gang zur Schlichtungsstelle, auch wenn diese keine bindenden Entscheidungen fällen kann. Erwähnenswert sei von allem die Tatsache, dass nun kein konkreter Schaden vorliegen muss, damit eine Mietzinsminderung rechtens und möglich ist.
Schon die Nichtvorlage eines Prüfprotokolls reiche aus - die "Angst vor einer desolaten Elektroanlage" kann den Vermieter also teuer zu stehen kommen. Wie viel genau sei derzeit schwer zu beziffern - grundsätzlich sei eine Herabsetzung auf bis zu 77 Cents pro Quadratmeter (Kathegorie D) möglich. Wird eine Behörde aktiv, kann die Strafe zwischen 300 und 1.000 Euro liegen. (APA)
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mit den Mieten in Altbauten kann man ein Haus nicht erhalten, wenn Sie die Mieten noch weiter reduzieren wollen, dann werden die Stromleitungen noch älter werden und die Sicherheit noch geringer. Gratuliere für Ihren Vorschlag!
Deshalb besteht auch jeder Hausverwalter bzw. Vermieter darauf, dass der Strombezug NICHT abgemeldet wird, denn bei einer evtl. Neueinschaltung durch das E-Werk würden die meisten Anlagen aus Sicherheitsgründen nicht mehr aktiviert!
genügten bisher zwei Drähte für eine Elektroleitung so waren nun auch noch ein Schutzleiter Standard.
Ja wenn es da nicht noch Jahrelang die Praxis der klassischen Nullung gegeben hätte.
Die klassische Nullung war eine Krücke zum Steckdosen- Schutzkontakt, eine Brücke zwischen Neutralleiter "Blauer Draht" und Steckdosen Schutzkontakt. So wurde aus einer Installation mit zwei Drähten eine Schutzleiteinstallation.
Genau diese behelfs- Drahtbrücke in den Steckdosen wird nun zum Problem, diese ist mit dem heute geforderten Fi-Schutzschalter inkompatibel.
Sind in der Wand nur zwei Drähte eingezogen, fehlt also der Gelb-Grüne dritte Lebensversicherungs- Draht, so ist nun guter Rat
TEUER
der dritte Draht "Schutzleiter" muss vom Elektriker nachgezogen werden.
Wo dies nicht gelingt ist gar die Wand aufzustemmt und neue Leitungen müssen rein,
Bild: eine Steckdose in klassischer Nullung
http://www.unitaz.de/maja/CIMG0002_1.JPG
Der "gelb-grüne" Leiter ist zum Schutzkontakt durch geklemmt. Eine klassische Nullung ist durch diese Drahtbrücke erkennbar.
Eine sichere Elektroinstallation ist nur mittels Prüfgerät erkennbar.
Stand der Technik sind heute Sicherungskästen mit dem 30mA Fehlerstromschutzschalter,
UND! neu allpolige Leitungsschutzschalter. Dies hat vor allem im Störfall praktische Bedeutung, ist bei einem Erdschluss der N-Leiter dieses Stromkreises weiter in galvanischer Verbindung (nicht ebenso wie der L Leiter getrennt) so kann es im N-Leiter zu einem unkontrollierbaren Leckstrom kommen. Krücke waren hier 100mA Fi Schalter.
Also, wenigstens muss daher heute auch der alte Elektroverteiler raus, und neue allpolig- trennende Leitungsschutzschalter müssen rein, dummerweise benötigen diese doppelt so viel Platz wie die alten "Automat",
Neue Elektro Kästen benötigen PLATZZZZZ
Ist eine Elektroinstallation bereits älter als 10 Jahre sollte der Fehlerstromschutzschalter "Fi" auf jeden Fall erneuert / ausgetauscht werden.
Ein Fi Schalter ist wie eine Lebensversicherung,
ein Fi Schalter ist aber ein technisches Bauteil welches der Korrosion der mechanischen Alterung unterliegt, ein Fi Schalter muss so sensibel wie eine Daunenfeder reagieren, nach einigen Jahren tut dieser das nicht mehr, garantiert.
Daher meine dringende Empfehlung, Fi Schalter älter als 8 Jahre dringenst durch eine Fachkraft erneuern und die Elektroinstallation bei dieser Gelegenheit überprüfen lassen. Der damalige Elektriker hatte seltenst ein Prüfgerät, heute schon. Also ist diese Revision zu allermeist auch Erstprüfung.
sorry da muß ich widersprechen, ich würde zuerst den Elektriker prüfen lassen und erst wenn die Abschaltwerte (Zeit und Strom) des FI-Schutzsschalter nicht entsprechen diesen tauschen, und nicht automatisch nach 8 Jahren, was natürlich zu empfehlen ist den FI_Schutzschalter per Prüftaste regelmäßig zu testen
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