Facebook ist Scheidungshelfer Nummer eins

10. März 2011, 10:18
  • Artikelbild
    foto: standard/corn

    Das Ende einer Ehe: Soziale Netze helfen bei der Beweisfindung

Vier von fünf Anwälten nutzen Communitys zur Beweisfindung

Soziale Internetnetzwerke wie Facebook oder Twitter sind eigentlich dafür gedacht, Menschen näher zusammen zu bringen. Dass das Pendel hier auch in die andere Richtung ausschlagen kann, zeigt eine aktuelle Statistik aus den USA. Dort hat die American Academy of Matrimonial Lawyers (AAML) festgestellt, dass mittlerweile vier von fünf Scheidungsanwälten Online-Communitys als "primäre Quelle" zur Beweisfindung in Scheidungsprozessen nutzen. Spitzenreiter in dieser Hinsicht ist Facebook, das von rund zwei Drittel der Anwälte herangezogen wird, um belastendes Material über scheidende Ehepartner aufzuspüren.

Beweisfindung

"Wenn man eine Scheidung durchmacht, führt das immer auch automatisch zu einer sehr genauen persönlichen Überprüfung", erklärt AAML-Präsidentin Marlene Eskind Moses. Da mittlerweile viele Menschen dazu übergegangen seien, mehr und mehr Aspekte ihres Lebens im Web mit anderen zu teilen, habe sich auch die Beweisfindung dorthin verlagert. "Auf diese Weise ist eine Kontrolle sowohl des öffentlichen als auch des sehr intimen privaten Lebens der Betroffenen viel leichter möglich. Wer im Internet Dinge veröffentlicht, die in einem eindeutigen Widerspruch zu vorher getätigten Aussagen stehen, muss damit rechnen, dass ein zerstrittener Ehepartner sich das zu Nutze macht", so Eskind Moses.

Auch hierzulande gefragt

"Soziale Netzwerke sind inzwischen bei Scheidungsprozessen ein absolut bedeutender Faktor", bestätigt Scheidungsspezialist Christoph Naske, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Naske. Das Ausmaß, in dem derartige Internetportale zur Beweisfindung herangezogen werden, falle hierzulande aber noch deutlich geringer aus als in den USA. "Die Zahl der Fälle, wo so etwas vorkommt, liegt derzeit noch klar unter zehn Prozent. In Zukunft wird dieser Anteil sicher noch um einiges nach oben klettern", meint Naske.

Wer tatsächlich an einer Scheidung interessiert sei, könne über Facebook und Co ganz einfach an Beweise herankommen, die ihm unter Umständen vor Gericht dienlich sind. "Am häufigsten geht es hierbei um einen Nachweis für Ehebruch. Es reicht aber auch schon, wenn ein Wunsch nach einer ehebrecherischen Beziehung geäußert wird. In seltenen Fällen lassen sich auch Anhaltspunkte finden, dass zum Beispiel der Ehemann nicht der leibliche Vater des angeblich gemeinsamen Kindes ist", schildert Naske. (pte)

Der WebStandard auf Facebook

Kommentar posten
14 Postings
Reini Urban
00
Getrascht

haben Leute immer schon. Auch ohne Facebook wird mit Vorliebe in intemen Details von anderen herumgekramt. Jetzt profitieren halt auch Anwälte davon. Übrigens ist die größte Gefahr nicht die eigene Dummheit etwas auszuplaudern, sondern der gute Freund. Ob auf Facebook, oder im Kaffeehaus.

Patrick.H
01
16.3.2011, 11:22

Grundvoraussetzung für meine zukünftige Ehefrau - sie darf nicht bei FB sein ;) Alles andere ist sekundär

Dein schönster Traum
62
10.3.2011, 13:41
Heiraten werde ich erst...

...wenn ich keine Lust mehr auf Sex habe, also mit 80.

WunzelPunzel
00
11.3.2011, 21:46

und wieso glauben Sie, dass Sie mit 80 keine Lust mehr auf Sex haben...?

Dein schönster Traum
01
12.3.2011, 22:59
Weil ich denke...

...daß dann die Lust auf den Mittagsschlaf und den Kamillentee sowie den 10:30 - Film am Vormittag größer sein wird. :-D

_Nobody
13
10.3.2011, 12:03

Falls wirklich jemand so dämlich ist und in Facebook so etwas ähnliches wie: "Gestern hab ich meine Frau betrogen und sie wird sicher nicht draufkommen! Hab ja ein Alibi, war in der Arbeit!" reinschreibt, demjenigen kann eh so und so nicht mehr geholfen werden!!
Ich persönlich finde außerdem die ganze Sache auf Facebook, wo einige glauben alles aus ihrem Leben preisgeben zu müssen, einfach nicht mehr zum aushalten. Aber was soll man machen wenns der eigene Cousin ist! ;)

suche prov.freie(!) 3-Zi-Whg in/um Wien
01
10.3.2011, 18:08
Von so einem recht ähnlichen Fall weiß ich tatsächlich.

"Er" ist klassisch "auf Dienstreise" und postet kuschelige Fotos mit einer anderen Frau als seiner Angetrauten vom Urlaub am Meer auf FB.
Allerdings hat er vergessen, dass eine Freundin seiner Frau (die nicht auf FB war) unter seinen "Freunden" war, die das Bild sehen konnten ...

(Ich glaube, ich muss nicht weiter ausführen, dass diese Fotos, groß und in Farbe ausgedruckt, umgehend beim Scheidungsanwalt landeten.)

Mac1984
00
15.3.2011, 18:34

und worin liegt der Gag, dass seine FaceBook-Freunde das aber alle wissen dürfen?

suche prov.freie(!) 3-Zi-Whg in/um Wien
00
18.3.2011, 18:35
Der "Gag" lag darin,

dass er glaubte, wenn seine Frau nicht bei FB ist, erfährt sie wohl auch nix davon und der Rest von "seinen" Leuten, die das Foto sehen dürfen, wird wohl den Mund halten und ihn nicht bei ihr verpetzen - was halt ein (teurer) Irrtum aufgrund von Schlamperei (ihre Freundin vergessen) war.

Ich mein, wenn ich schon glaube, fremdgehen zu müssen, dann würde ich darauf achten, möglichst keine Spuren zu hinterlassen. Und schon gar nicht irgendwelche Fotos online stellen!

Gut, ich würde vermutlich nichtmal welche machen lassen, denn auch ohne Veröffentlichung im Web können die zur/zum Betrogenen kommen, wie ich es auch schon im Freundeskreis gesehen habe (gleich aussehende USB-Sticks vertauscht -> leider mit Knutschfotos mit einer anderen...).

Dr Don Tango
06
10.3.2011, 10:46

Freundschaftsanfrage
->
Name: Anwalt deiner Frau
->
Accept
->
:D

schlumpfine2
00
10.3.2011, 14:34
kann ich nur zustimmen

...es müssen keine eindeutigen sachen im facebook geschrieben sein, auch unverfängliche postings von jemanden kann die ehefrau-freundin auf die spur bringen und ist die fährte erst mal gelegt...dann ist es schwer den jäger zu entkommen. Ich bin 100% überzeugt, fb ist eine große gefahr für beziehungen-höchsten der/die benutzer ist from wie ein engel, jedoch die sind sowieso nicht im fb :-)

jaeh74
00
10.3.2011, 11:05

naja, die frau wirste wahrscheinlich als frau im fb bereits hinzugefügt haben.. insofern also...

Dr Don Tango
02
10.3.2011, 11:17

während einer scheidung!??!

und wenn jemand aussereheliche aktivitäten im facebook ansteuert u. dabei seine frau als freund hat!?

solche geistesgrössen verdienen es eh ausgenommen zu werden.

Martin Stettner
10
11.3.2011, 20:02

Sie meinen, wenn jemand außereheliche Aktivitäten ansteuert, aber so "klug" ist, daß nicht auf FB zu tun (oder seine Frau "schlauerweise" nicht als Freund hat), verdient er es nicht, "ausgenommen" zu werden?

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.