"Ich bin nicht an ihrem Tod schuldig. Ich habe meine Frau nie geschlagen", beteuerte der Tatverdächtige: Ein 43-jähriger Wiener soll am 15. Jänner in Wien-Fünfhaus seine Ehefrau ermordet haben. Am Mittwoch musste sich der Mann vor einem Schwurgericht verantworten.

Der Mann räumte zwar ein, sich über den Balkon der Nachbarn verbotenerweise Zutritt in die Wohnung verschafft zu haben - seine Frau hatte gegen ihn ein Betretungsverbot erwirkt und ihn nur wenige Stunden zuvor wegen neuerlicher Drohungen angezeigt. Doch er gab an, seine Frau habe noch gelebt, als er die Unterkunft mit der gemeinsamen zweijährigen Tochter verließ.

Seine Ex-Geliebte sei die Täterin -  laut Staatsanwältin "eine reine Schutzbehauptung".

Das Opfer hatte sich nach jahrelanger Gewalt von ihrem Mann scheiden lassen wollen, der Gerichtstermin stand bereits fest. Doch eine Woche davor wurde sie erstickt. 

Platz im Frauenhaus reserviert

Die Bluttat zeige nachdrücklich auf, wie "zahnlos" mitunter behördliche Betretungsverbote sein können, waren sich Beobachter am Mittwoch einig. Für das Opfer dürfte das eheliche Leben selbst nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2008 zusehends unerträglicher geworden sein. Sie erstattete Anzeigen, wenn er handgreiflich wurde, erwirkte schließlich ein Betretungsverbot. Doch der 43-Jährige parkte daraufhin Tag für Tag seinen Pkw vor der Wohnhausanlage und beobachtete stundenlang das Gebäude. Die Frau meldete auch das der Polizei, reichte endgültig die Scheidung ein und hatte sich, als sie zu Tode kam, offenbar aus Furcht vor einer weiteren Eskalation, bereits einen Platz für sich und die Tochter im Frauenhaus besorgt.

Ihre Koffer waren bereits gepackt, als sich der 43-Jährige am 15. Jänner 2010 über den Balkon der Nachbarn - er erklärte diesen, er habe sich ausgesperrt und wolle sich den Schlüsseldienst "ersparen" - Zutritt in die Wohnung verschaffte. Seine Ehefrau dürfte sehr erschrocken sein, aber keine Gelegenheit mehr gehabt haben, die Flucht zu ergreifen. Laut Anklage warf der Mann sie zu Boden und drückte ihr minutenlang Mund und Nase zu, bis sie erstickte. (APA)