Internetriese in vier Fällen wegen Verstoß gegen das Urheberrecht schuldig gesprochen - Google will berufen
Ein Pariser Berufungsgericht hat den
Internetkonzern Google in vier Fällen aufgrund von Verstößen gegen
das Urheberrecht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von
430.000 Euro verurteilt. Es ging im Verfahren um die Arbeiten eines
Fotografen, um den Film "Mondovino" sowie zwei weitere
Dokumentarfilme. Google Frankreich und dem US-amerikanischen
Mutterkonzern wurde vorgeworfen, dass die Arbeiten über die
Suchmaschine zugänglich sowie teils auch direkt über den Dienst
Google Video verfügbar gewesen seien.
Von Google Entfernung verlangt
Bei den Dokus handelt es sich neben "Mondovino" des
amerikanischen
Filmemachers Jonathan Nossiter um eine Aufarbeitung des armenischen
Genozids, die von dem deutsch-französischen Sender Arte koproduziert
wurde, sowie um einen Film über die Clearstream-Affäre rund um den
Journalisten Denis Robert. Die Kläger gingen vor Gericht, nachdem sie
Google mehrmals daraufhingewiesen hatten, dass die Werke über die
Suchmaschine zugänglich seien und eine Entfernung verlangten. Google
gab an, sich daran gehalten zu haben, die Filme und Fotografien
tauchten allerdings wieder auf. Gegenüber der französischen
Nachrichtenagentur AFP gab Google an, gegen das Urteil Beschwerde
einreichen zu wollen. (APA)
Der WebStandard auf Facebook