Am besten mit UN-Mandat
Mit seiner Erklärung, dass die Staatengemeinschaft den
"systematischen
Angriffen auf die Zivilbevölkerung" durch libysche Truppen nicht
tatenlos zusehen könne, hat Nato-Generalsekretär Anders Vogh Rasmussen
auch bei den Abgeordneten im Europaparlament in Straßburg einige
Bewegung ausgelöst. Insbesondere bei seiner Bemerkung, dass das Vorgehen
von Staatschef Muammar al-Gaddafi als "Verbrechen gegen die
Menschlichkeit" gewertet werden könnte, wurden manche an das Frühjahr
1999 erinnert.
Damals griff die Nato in ihrem ersten Militäreinsatz in der
Geschichte
Serbien an wegen der systematischen Vertreibung von Albanern aus dem
Kosovo: zunächst mit massiven Luftschlägen gegen militärische
Einrichtungen; und ohne Mandat der UN, nachdem alle Versuche zum
Beschluss eines Mandates am Veto Chinas und Russlands im Sicherheitsrat
gescheitert waren. Die UN-Charta erlaubt Staaten ausdrücklich ein
militärisches Eingreifen, wenn damit Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindert werden können, wie der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan erklärt hatte
- auch ohne formelles Mandat.
Anders als damals sprechen sich heute prominente österreichische
EU-Abgeordnete relativ offen für eine Militäraktion gegen Libyen aus -
aber unter der Bedingung, dass es einen UN-Auftrag gibt und die libysche
Bevölkerung ebenso wie die Arabische Liga oder die Afrikanische Union
das befürworten, erklärten unisono die Grüne Ulrike Lunacek und
SP-Mandatar Hannes Swoboda.
Militärbasen bombardieren
In diesem Fall "soll Österreich zustimmen - dann ist auch die
Neutralität kein Problem", fuhr Lunacek fort. VP-Delegationschef Ernst
Strasser wäre auch für eine Beteiligung Österreichs an einer
internationalen Aktion von UN, Nato und EU. Allerdings sollten die
Österreicher sich auf das konzentrieren, was sie können: Wiederaufbau,
Evakuierung, Wasseraufbereitung, nicht Kampfhandlungen. Swoboda sieht
vor allem den Einsatz österreichischer Polizisten in einer späteren
Phase für sinnvoll an. Sollte die Nato ohne UN-Mandat tätig werden (was
laut Strasser "nicht ganz auszuschließen ist", obwohl er auf eine
UN-Aktion hofft), dann könne Österreich sich nicht beteiligen, stellt
Swoboda klar. Er räumt aber ein, dass auch eine Flugverbotszone, wie sie
geplant wird, "eine militärische Aktion ist".
Die EU solle jetzt einmal "die Möglichkeit einer solchen Zone über
Libyen prüfen", verlangt Lunacek. Von einer isolierten Aktion der Nato
hält die Grüne nichts.
Aber auch sie räumt ein, dass Militärschläge des Westens nötig werden
könnten: "Wenn es möglich ist, dann sollte man die militärischen
(libyschen) Basen an der Nordküste bombardieren. Das braucht ein
UN-Mandat. Das müssen sich die Militärs anschauen, die sollen das
sagen", erklärte die Abgeordnete Lunacek. (Thomas Mayer aus Straßburg, STANDARD-Printausgabe, 09.03.2011)
Wissen: Vom Mandat zum Einsatzbefehl
Für eine Beteiligung an einem Militäreinsatz ist auch nach der neuen
Sicherheitsstrategie eine nationale Prüfung, ob das Vorhaben
österreichischen Interessen und Möglichkeiten entspricht, vorgesehen.
Grundsätzlich wird Österreich nicht von selber aktiv, sondern wartet, ob
es zu einer Truppenbeteiligung eingeladen wird.
Im Falle der Battlegroups, zu denen Österreich Truppenteile
eingemeldet
hat, ist die Einladung vorab erfolgt. Aber auch hier hat sich Österreich
eine nationale Entscheidung über konkrete Einsätze vorbehalten.
Geprüft wird in so einem Fall zunächst, ob es ein ausreichendes
Mandat
zur Friedenssicherung oder Friedensschaffung durch die Vereinten
Nationen gibt. Die konkrete Truppe kann unter Kommando der UN (am
Golan), der EU (wie 2008 im Tschad) oder der Nato (wie im Kosovo)
stehen. (cs, STANDARD-Printausgabe, 09.03.2011)