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Der Gips: Schreibunterlage für Genesungswünsche und schmerzhaften Unbill
Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potenzieller Gewebeschädigung verknüpft ist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird". Das ist der Schmerz in der Definition der Internationalen Schmerzgesellschaft. Die Zeile stammt aus dem Jahr 1979 und ist so allgemein gehalten, damit alle Erscheinungsformen von Schmerz und Pein Platz haben. Die einzige Differenzierung, die die Internationale Schmerzgesellschaft in der Grunddefinition zu machen wagt, ist jene nach Schmerz mit und nach Schmerz ohne organische Ursachen. Ansonsten gibt es Schmerzen sonder Zahl und ebenso viele Theorien. In einem sind sich Ärzte, Gutachter und Patienten einig: Schmerz ist individuell und subjektiv. Eine letztgültige Aussage wagt niemand.
Subjektiv wird objektiv
Wenn subjektives Empfinden in einen objektiven Beurteilungs- raster gepresst werden soll, kann das also keine klare Sache sein. Objektiv muss es dann werden, wenn ein Gericht und Geld ins Spiel kommen. Aber nun hat jedes Gipsbein seine eigene Geschichte.
Wilhelm Holczabek, Wiener Gerichtsmediziner, hat in den 1970er-Jahren ein ganz einfaches System zur Beurteilung von Schmerzen durch Sachverständige und anschließenden Vorlage bei Gericht entwickelt.
Diese Klassifikation nach Schmerzperioden sieht leichte, mittlere und starke Schmerzen vor. Jedem Schmerztag einer Kategorie wird ein bestimmter Betrag beigemessen. Einmal addieren und fertig ist das Schmerzengeld. Die Einteilung in Schmerzperioden ist ein stumpfes Werkzeug. Dies konzediert auch Karl-Heinz Danzl, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs und letzte Instanz bei Schmerzengeldentscheidungen: "Es handelt sich nicht um eine Berechnungsmethode, sondern um eine Bewertungs- und Bemessungshilfe. Denn viele andere Kategorien können nicht in Tagen erfasst werden, etwa Dauerfolgen, Heilungsverlauf, Freizeiteinschränkungen. Schmerztage beurteilt der Sachverständige, der Richter hält sich in der Regel dran."
Trends bei Schmerzengeld
Karl-Heinz Danzl beobachtet generell einen Aufwärtstrend bei Schmerzengeldsummen, und im besonderen die Tatsache, dass besonders schweren Einzelfällen sehr große Summen zugesprochen werden. Auch die Schmerzkategorien haben eine Erweiterung erfahren. So wird auch der qualvolle Schmerz bei besonders extremen Verletzungsbildern berücksichtigt, und im Verfahren um die Opfer des Feuers von Kaprun konnten erstmals Angehörige die Trauer über den Verlust ihrer Nächsten als Schmerzen geltend machen.
Otto Wruhs, Sachverständiger und Unfallchirurg am Wiener AKH, sieht die Sache aus anderer Perspektive, aber auch differenziert: "Die von Holczabek definierte Schmerzperiodik hat was für sich, weil sich der Laie was drunter vorstellen kann. Starke Schmerzen beherrschen den Patienten vollkommen. Ein an mittelstarken Schmerzen Leidender kann von seinem Schmerz teilweise abstrahieren aber nicht völlig. Unter leichtem Schmerz würde ich das Unbill verstehen, das einer hat, wenn er etwa Krücken verwenden muss, aber dennoch arbeitsfähig ist und im vollen Umfang entscheiden kann, was er tun möchte."
Diese Beurteilung soll nicht aus der Distanz erfolgen. Denn auch gleiche Diagnosen können völlig unterschiedliche Folgen haben: "Beurteilen soll das jemand, der in der täglichen Praxis der kurativen Medizin tätig ist und der den Kontext des Patienten kennt." Für Werner Vogt, Unfallchirurg und langjähriger Gutachter, ist die objektive Erfassung von Schmerz überhaupt sehr zweifelhaft: "Es gibt lächerlich wenige Dinge, die so subjektiv sind wie der Schmerz. Der Gutachter ist dazu da zu sagen, was der Richter glauben soll, damit er Recht sprechen kann. Vor Gericht findet dann eine Materialschlacht statt. Jeder kann alles behaupten. Einen Schmerzometer, der wirklich sagen kann, wie weh es tut, den gibt es halt nicht. Es liegt alles im persönlichen Ermessen der handelnden Personen." Ein Urteil sei mehr oder weniger Glückssache.
Experten-Teams
Höchstrichter Karl-Heinz Danzl bewertet die Spruchpraxis naturgemäß als nicht beliebig, kümmert er sich doch selbst um eine Dokumentation der Gerichtsverfahren. Dadurch käme es zu einer Harmonisierung in der Entscheidungsfindung. Außerdem blieben die Schmerzengeld-Entscheidungen an österreichischen Gerichten bei leichtem Aufwärtstrend "im Allgemeinen am Boden".
Da die höchstpersönliche Natur von Schmerzen und eventuellen psychischen Begleiterscheinungen mehr Beachtung erfährt, werden immer häufiger weitere Experten, Ärzte anderer Fachbereiche, hinzugezogen. "Ein Gutachter muss die Grenzen seines Arbeitsgebiets kennen und nicht über darüber hinausgehende Fakten befinden," hält Otto Wruhs fest. Das sei auch im Sachverständigengesetz so geregelt. (Bettina Stimeder, DER STANDARD Printausgabe, 07.03.2011)
Wissen
"Verkehrsunfall" im Schnee
Um die eigene Position für eine eventuelle Schmerzensgeld-Forderung zu verbessern, kann man:
1.) einen "Täter" als Schädiger aus einem Vertragsverhältnis (etwa: Leihvertrag mit einem Skiverleih, Beförderungsvertrag mit dem Liftbetreiber, i. e. Liftkarte) in Anspruch nehmen, wenn der Vertragspartner rechtswidrig schuldhaft gehandelt hat, etwa die Bindung vor Verwendung der Ski nicht korrekt eingestellt hat. Ein Liftbetreiber haftet etwa auch für die Tauglichkeit der Piste und für die korrekte Betriebsführung von Pistenfahrzeugen. Geschieht der Unfall nach einer Kollision, entsteht nach Maßgabe der Fis-Regeln für den Verkehr auf der Piste eine deliktische Haftung.
2.) Um Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen, geht es bei der Haftung aus Vertrag um eine entsprechende Dokumentation, also darum, Liftkarten und Rechnungen des Skiverleihs aufzubewahren oder die Unfallstelle zu fotografieren zum Untauglichkeitsbeweis. Ein eventuell deliktisch Haftender sollte nach Möglichkeit angehalten und - analog zu einem Verkehrsunfall auf der Straße - um die Personalien gebeten werden, und/oder es sollten eventuelle Zeugen namhaft gemacht werden.
3.) Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Der Arzt muss entsprechende Aufzeichnungen führen, die im Bedarfsfall herausgegeben werden. (bs)
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