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Der Trier Bischof Stephan Ackermann (hier auf einem Foto aus dem April 2010) stellte am Mittwoch das Entschädigungskonzept für Missbrauchsopfer vor

Foto: REUTERS /JOHANNES EISELE

Berlin - 5000 Euro pro minderjährigem Missbrauchsopfer - so viel will die katholische Kirche jenen Menschen zahlen, die in kirchlichen Einrichtungen sexuell missbraucht wurden. Mehr Geld soll es in einzelnen Härtefällen geben. Das gab die deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch bekannt.

Gezahlt werden muss der Betrag von den Tätern, erst wenn diese nicht greifbar oder zahlungsunfähig sind, übernimmt die Kirche die Kosten. Gelder aus Kirchenbeiträge sollen dafür nicht herangezogen werden. Daneben werden auch die Kosten für etwaige Therapien übernommen, außerdem soll ein Fonds über 500.000 Euro eingerichtet werden, aus dem Präventionsprojekte bezahlt werden sollen.

Ab dem 10. März können Opfer ihre Ansprüche geltend machen. Sie sollen sich dafür an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten der zuständigen Diözese wenden, diese leiten die Forderungen dann an eine zentrale Koordinierungsstelle weiter. Psychologen, Juristen und Theologen sollen dort prüfen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und über etwaige Zusatzzahlungen entscheiden.

Wie viele Personen sich bisher als Opfer bei der Kirche gemeldet haben, gaben die Kirchenvertreter nicht bekannt.

Politiker fordern mehr Geld

Bekanntgegeben wurde das Entschädigungspaket, nachdem Gespräche am runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" am Mittwoch in Berlin gescheitert waren. Teilgenommen hatten neben dem Missbrauchsbeauftragten der Kirche, dem Trier Bischof Stephan Ackermann, Christine Bergmann, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, und die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Im Vorfeld der Beratungen hatte Ackermann zwar keine Summen genannt, die Entschädigungen für Heim-Missbrauchsopfer in Höhe von 2000 bis 4000 Euro aber als "Orientierung" bezeichnet. Bergmann hatte hingegen auf Irland als mögliches Vorbild verwiesen: Dort einigten sich Staat und Kirche auf einen Fonds, der bisher im Schnitt 65.000 Euro pro Missbrauchsfall ausschüttete. Sie forderte am runden Tisch einen gemeinsamen Fonds, aus dem nicht nur Opfer kirchlicher Missbrauchsfälle entschädigt werden sollen, sondern sämtliche Fälle zwischen 1949 und 2010 - also auch solche aus DDR-Kinderheimen, Krankenhäusern oder Pflegefamilien. Auch Christian Arendt, FDP-Abgeordneter im Bundesrat, hatte die von Ackermann genannten Beträge als zu gering kritisiert. Er forderte "eine Regelung wie in Österreich", wo Zahlungen bis zu 25.000 Euro und auch darüber vorgesehen seien (siehe Artikel rechts).

Der Runde Tisch war Anfang 2010 eingerichtet worden, nachdem immer mehr Fälle von Missbrauch in katholischen Einrichtungen bekanntgeworden waren. Das Gremium soll noch bis Ende 2011 arbeiten. (mro, tob, DER STANDARD Printausgabe, 3.3.2011)