Der Datenschutzrat hat eine eigene Arbeitsgruppe zur Bewertung der Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Deren Aufgabe werde es sein, eine endgültige Stellungnahme zu der von der Regierung beschlossenen Umsetzung zu erarbeiten, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Der beim Kanzleramt angesiedelte Datenschutzrat lehnt die Vorratsdatenspeicherung zwar weiterhin ab, die Empfehlungen des Gremiums sind allerdings nicht bindend.

Eingriff in Grundrechte

Die endgültige Stellungnahme werde erstmals neben den Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) auch jene in der Strafprozessordnung (StPO) und im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) betreffen, so Johann Maier, Vorsitzender des Datenschutzrates. An der schon oft geäußerten Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ändert sich nichts: Es werde in Grundrechte eingegriffen, die vorgesehenen Regelungen seien nicht verhältnismäßig. Auch mit der vorgesehenen Minimalumsetzung lasse sich diese Problematik nicht beheben, sondern nur "abmildern". Maier hofft nun auf Einstimmigkeit im Datenschutzrat und eventuelle Änderungen der Regierung.

Kritik bei Fluggastdaten

Kritik übte der Datenschutzrat auch am neuen Entwurf der EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten durch die Strafverfolgungsbehörden. Dieser widerspreche den datenschutzrechtlichen Vorgaben, da eine Speicherung der persönlichen Daten aller Flugreisenden nur zulässig wäre, "wenn dies gesetzlich vorgesehen, im öffentlichen Interesse unbedingt notwendig und verhältnismäßig ist". (APA)

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