Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) nehmen angesichts der Häufung horrend hoher Handy-Rechnungen an Privatkunden, die durch Hacker-Angriffe oder technisches Unwissen der Verbraucher zustande kommen, die Netzbetreiber in die Pflicht. Die Anbieter verdienten an den Umtrieben und der Ahnungslosigkeit der Konsumenten großteils mit, während sie das Risiko auf den Kunden umwälzten, auch wenn Sicherheitslücken in ihrer Verantwortung lägen, beklagten AK-Direktor Rainer Keckeis und Konsumentenschützer Paul Rusching am Montag. Jedes Handy sei eine potenzielle Kostenfalle, meinte auch Harald Longhi vom Landeskriminalamt (LKA).

Tausende Euro Rechnung

Ein Feldkircher sollte kürzlich eine Handy-Rechnung von 15.348,96 Euro bezahlen, für über 4.000 fast 77.000 Minuten dauernde Gesprächsverbindungen auf eine kostenpflichtige 0820er-Nummer, die er innerhalb von 25 Stunden getätigt haben soll. Longhi vermutet, dass der Mann Opfer eines Phishing- oder Schadware-Angriffs durch Hacker wurde. Dies sei kein Einzelfall, es lägen zwei weitere aktuelle Geschehnisse vor, in denen es um rund 10.000 Euro gehe, hieß es. Teilweise zogen die Netzanbieter die Forderungen nach Interventionen der AK zurück.

Auch gegen Private

Die Vorgehensweise in diesen Fällen sei dem LKA seit einiger Zeit bekannt, früher aber ausschließlich aus Unternehmen. Nun richteten sich derartige Angriffe auch gegen Private. Dabei verschafften sich die Täter Zugang zur Web-Administration des Konsumenten und richteten dort eine Telefonumleitung auf eine 0820er-Nummer ein. Per Computer würden so parallel zahlreiche Gespräche auf diese Nummer geleitet, was enorme Kosten verursache. Die Verursacher verfügten über eine hohe kriminelle Energie und "eine große Bandbreite an fachspezifischem Wissen, wo sich die Schwachstellen der Netzbetreiber befinden", so Longhi. Dass eine solche Umleitung bei einem Privaten überhaupt möglich ist, stößt den Konsumentenschützern sauer auf.

Technisches Unwissen

Ein weiteres teures Problem sei das technische Unwissen der Konsumenten, hieß es. Ein Vorarlberger versuchte etwa einen Handy-Film auf seinen E-Mail-Account zu schicken, was mehrfach misslang. Während der Handynutzer die Aktion für abgebrochen hielt, versuchte sein Handy immer wieder, die Daten abzuliefern. Das Ergebnis war eine Rechnung von über 1.800 Euro, so Rusching. Die AK forderte angesichts solcher Fälle einen verpflichtenden Stopp der Übertragung bei der Überschreitung von Kostenlimits, die nur durch aktives Quittieren des Verbrauchers fortgesetzt werden könne.

Preis-Leistungs-Verhältnis

Außerdem müssten die erbrachte Leistung und die Kosten in einem logischen Verhältnis stehen. "Es kann doch nicht sein, dass zwei vertragliche Gigabyte meinetwegen 30 Euro pro Monat kosten und sechs weitere 10.000 Euro, nur weil sie über den Vertrag hinausgehen", ärgerte sich Keckeis. Die Kostenerfassung sowie die Rechnungserstellung sei bei den meisten Mobilfunkbetreibern "undurchsichtig", sie müssten auch für Konsumenten nachvollziehbar sein, verlangte Rusching. Das Missbrauchsrisiko dürfe künftig nicht ausschließlich beim Konsumenten liegen. So sollten die Betreiber ein Warnsystem installieren, damit reagiert werden könne, wenn kriminelle Angriffe auf ihre Netze und ihre Kunden passierten, so eine weitere Forderung. (APA)

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