Ein 56-Jähriger und sein 18-jähriger Sohn müssen sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Mordes bzw. Mordes durch Unterlassung verantworten. Der Vater soll am 17. Mai 2010 in Hittisau (Bregenzerwald) den 26-jährigen Freund seiner 29-jährigen Tochter aus nächster Nähe erschossen haben, der Sohn habe ihn nicht davon abgehalten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Geschworenenprozess unter Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte beginnt um 9.00 Uhr.

Die Leiche des 26-Jährigen wurde zwei Tage später an einem Waldrand im Bereich des Hochhädrichs (Hittisau) entdeckt, sie wies laut Obduktion einen tödlichen Kopfschuss auf. Zu der Bluttat soll es bei einem beabsichtigten Besuch des 26-Jährigen bei der Tochter des Tatverdächtigen gekommen sein. Auf dem Vorplatz des Hauses des 56-Jährigen in Langenegg (Bregenzerwald) gerieten die beiden Männer aneinander. Daraufhin habe der Vater den jungen Mann geschlagen und ihn gegen dessen Willen in ein Auto gezerrt, so Zeugenaussagen. Der damals 17-jährige Sohn soll im Wagen mitgefahren sein.

Sohn sagte aus, Vater habe ihn gezwungen

Der Vater, der bereits kurz nach der Tat in U-Haft genommen wurde, bestreitet bisher alle Vorwürfe. Der Sohn sagte gegenüber der Polizei aus, er sei vom Vater zum Mitfahren gezwungen worden. Im Bereich der Leichenfundstelle sei der 56-Jährige mit dem 26-Jährigen ausgestiegen und weggegangen, wenig später habe er einen Schuss vernommen. In Krumbach (Bregenzerwald) soll der Vater erneut kurz angehalten haben. Im Bereich eines dortigen Vereinsheims wurde später ein Revolver entdeckt. Der Verdacht, dass es sich dabei um die Tatwaffe handelt, ließ sich bisher durch die Spurenlage nicht erhärten. Im Wagen des 56-Jährigen wurden jedoch Fasern von der Bekleidung des Toten gefunden.

Die Anklage durch Staatsanwalt Kurt Wild gegen den 56-Jährigen lautet neben Mordes außerdem auf Nötigung, Freiheitsentziehung und Vergehen gegen das Waffengesetz. Dem Jugendlichen, der im August nach zwei Monaten aus der U-Haft entlassen wurde, wird Mord durch Unterlassung und Freiheitsentziehung vorgeworfen. Die 29-jährige Tochter des Erstangeklagten wurde nach belastenden Aussagen gegen ihren Vater unter besonderen Schutz nach dem Sicherheitspolizeigesetz gestellt, da die Behörden sie als gefährdet einschätzten. (APA)