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Im qualifizierten Bereich nütze die Angabe des kollektivvertraglichen Grundgehalts gar nichts, im mittleren Bereich könne sie falsche Aktionen befördern: Markus Brenner.
STANDARD: Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz verlangt ab März, dass Stelleninserate das kollektivvertragliche Grundentgelt plus etwaiger Überzahlungsbereitschaft ausweisen. Damit soll faire Entlohnung von Frauen befördert werden. Die Kritik Ihrer Branche daran war vernichtend. Hat man den Frauen nun ein Geschenk gemacht?
Brenner: Ganz sicher nicht. Eher im Gegenteil. Frauen könnten sich da zum eigenen Schaden täuschen.
STANDARD: Inwiefern?
Brenner: Nehmen wir an, es ist die Stelle einer Assistentin der Geschäftsführung inseriert, das KV-Entgelt mit 1800 Euro angegeben, und die Bereitschaft zur Überzahlung steht dabei. Die Bewerberin denkt sich: Gut, ich bin mutig und verlange 2200. Allerdings weiß ich vom Kunden, dass er bis zu 2800 zahlen würde, sich aber natürlich freut, wenn es günstiger klappt. Diese Verpflichtung kann einfach ganz falsche Aktionen auslösen. Und: Für uns ist der administrative Aufwand enorm.
STANDARD: Mitbewerber überlegen, ob sie nicht gleich die Bandbreite der Gage hineinschreiben, sofern die Kunden das wollen. Ist das sinnvoller - in Großbritannien funktioniert es ja ...
Brenner: Ja, die Bandbreiten sind sinnvoll, aber ich sehe dazu noch keine mehrheitliche Bereitschaft. Aber trotzdem: Auch sie treffen die Wirklichkeit nur bedingt, weil die Bezahlung nur ein Teil eines Puzzles zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Neue Arbeitsbeziehungen scheitern nur ganz, ganz selten am Geld.
STANDARD: Wie gehen Sie bei Brenner & Company mit der neuen Vorschrift um? Werden Sie gleich tätig - Verwaltungsstrafen in Höhe von 360 Euro gibt es ja erst ab 2012.
Brenner: Ich halte mich sofort an das Gesetz. Wir werden entweder schreiben "Die Entlohnung entspricht dem in dieser Branche geltenden Kollektivvertrag" oder "Liegt über dem für diese Branche festgelegten Kollektivvertrag". Wie gesagt: Was das Bewerberinnen bringen soll, weiß ich nicht. Vor allem im qualifizierteren Bereich sind die kollektivvertraglichen Gehälter ziemlich irrelevant, da verkaufe ich das, was ich bin und kann - und ich hoffe doch sehr, dass im weniger qualifizierten Bereich niemand unter KV zahlt.
STANDARD: Ähnlich wie jetzt war der Unmut auch groß, als die Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung kam. Hat sie etwas gebracht?
Brenner: Jeder sucht sich die oder den aus, mit der oder dem er zusammenarbeiten will. Die meisten Kunden wollen heute gemischte Teams und gemischte Kulturen, weil sie den Nutzen erkannt haben. Mir hat noch nie ein Kunde gesagt: Ich nehme eine Frau, weil die billiger ist. (Karin Bauer/DER STANDARD; Printausgabe, 26./27.2.2011)
MARKUS BRENNER ist Inhaber der Personalberatung Brenner & Company in Wien und mit dieser in Österreich und Osteuropa tätig.
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