Bandion-Ortner verschärft die Regeln: Wenn dem Vater das Besuchsrecht verweigert wird, kann der Mutter die Obsorge entzogen werden.

Foto: Der Standard/Cremer

"Der Anspruch kann nicht davon abhängen, ob der Mann Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat."

Foto: Der Standard/Cremer

"Die Kinder haben Anspruch auf den Vater"

Foto: Der Standard/Cremer

Standard: Warum nehmen Sie Ihren Mann zu Arbeitsbesuchen mit?

Bandion-Ortner: Gut, dass Sie mich das fragen! Diese ganze Geschichte ist einfach lächerlich. Mein Mann war bei informellen Ratstreffen mit. Da hat die EU-Präsidentschaft auch die Ehegatten eingeladen. Da gibt es ein Partnerprogramm, das forciert die EU. Das ist absolut nichts Ungewöhnliches, fragen Sie die anderen Minister, die nehmen auch ihre Partner mit.

Standard: Zu Staatsbesuchen, aber doch nicht zu Arbeitstreffen.

Bandion-Ortner: Da gab es eine explizite Einladung auch für den Ehemann. Das war keine Arbeitssitzung in Brüssel, das war der informelle Rat. Da gab es eine Einladung bei der belgischen Königin. Und den Flug für meinen Mann habe ich selbst bezahlt.

Standard: Es sind der Republik also keine Kosten entstanden?

Bandion-Ortner: Nein! Ganz im Gegenteil. Ich bin eine der ganz wenigen Ministerinnen, die ihre Reisen in der Economyclass vornehmen. Business nur einmal, weil in der Economy kein Platz war. Das muss man auch einmal betonen, da erspare ich dem Steuerzahler viel Geld. Meine Kollegen belächeln das.

Standard: Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SPÖ an Bord holen?

Bandion-Ortner: Man muss unterscheiden zwischen den Regelungen für eheliche Kinder und für uneheliche Kinder. Bei den unehelichen Kindern kann man natürlich nie von einer Automatik ausgehen. Eine große Änderung wird jedenfalls sein, dass unverheiratete Paare bei der Geburt einfach am Standesamt die gemeinsame Obsorge vereinbaren können.

Standard: Und wenn die Mutter Nein sagt?

Bandion-Ortner: Dann soll der Vater die Möglichkeit haben, beim Pflegschaftsgericht den Antrag zu stellen. Das Pflegschaftsgericht kann auch gegen den Willen der Mutter auf eine gemeinsame Obsorge entscheiden.

Standard: Gilt das auch Jahre später, wenn sich das Paar trennt?

Bandion-Ortner: Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger. Ministerin Heinisch-Hosek will, dass sich der Vater zuerst beweisen muss. Das geht aber nicht, wenn sich das Paar schon während der Schwangerschaft trennt oder nie zusammen war.

Standard: Aber ist es sinnvoll, dass ein Vater, der sich nie gekümmert hat, ein Obsorgerecht erhält?

Bandion-Ortner: Es geht nicht um die Ansprüche von Vätern oder Müttern. Das Kind hat Anspruch auf den Vater, auch in diesem Fall. Der Anspruch kann doch nicht davon abhängen, ob der Mann vorher irgendwelche Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat.

Standard: Auch wenn sich der Vater nie gekümmert hat, soll er das Recht bekommen, sich in das Leben des Kindes einzumischen, wenn es ihm gerade einfällt?

Bandion-Ortner: Wenn er sich vorher gar nicht kümmert, wird das natürlich bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Aber welcher Vater will denn die Obsorge haben, wenn er sich dann nicht kümmern will?

Standard: Wenn er die Mutter ärgern will zum Beispiel, das kommt ja oft genug vor.

Bandion-Ortner: Das wird das Gericht auch berücksichtigen. Wenn sich einer absolut nicht kümmert und vielleicht auch keinen Unterhalt zahlt, bitte, muss das berücksichtigt werden. Das sieht mein Entwurf auch vor, da geht das Kindeswohl eindeutig vor.

Standard: Aber das Gericht wird jeden Einzelfall prüfen?

Bandion-Ortner: Bei unehelichen Kindern und wenn sich die Eltern nicht einig sind, schon. Da werden wir bald einer Meinung sein. Heinisch-Hosek will noch einige Voraussetzungen haben, dass eben der Vater sich eine Zeitlang als Papa bewährt haben muss.

Standard: Das halten Sie nicht für notwendig?

Bandion-Ortner: Nein. Weil es für den Vater oft nicht die Gelegenheit gegeben hat, sich als solcher zu bewähren. Weil die einfach nie zusammen waren. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein uneheliches Kind, zahlen brav Unterhalt und haben überhaupt kein Recht, irgendetwas mitzubestimmen. Wenn man als Vater keinen Kontakt will und sich nicht kümmert, hat man auch keine Chance, eine gemeinsame Obsorge zu bekommen. Aber die meisten Väter wollen ja den Kontakt.

Standard: Oft genug werden Streitigkeiten der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, da dient die Obsorge nur dazu, dem anderen eines auszuwischen.

Bandion-Ortner: Da kann das Gericht darauf reagieren. Wenn das wirklich so ist, dass Mann oder Frau ihren Streit auf dem Rücken des Kindes austrägt, das Kind dem Partner vorenthält oder aufhetzt, dann ist das eine Sache des Kindeswohls. Dieses Kindeswohl wird neu definiert.

Standard: Letztendlich stärken Sie die Väterrechte.

Bandion-Ortner: Wir stärken bei unehelichen, aber auch bei ehelichen Kinder die Väterrechte, aber vor allem die Kinderrechte. Die Kinder haben Anspruch auf den Vater.

Standard: Was die Frauenministerin auf die Palme bringt: Dass es bei einer Scheidung automatisch weiterhin eine gemeinsame Obsorge beider Elternteile geben soll.

Bandion-Ortner: Ich bin der Meinung, dass auch nach der Scheidung die gemeinsame Obsorge aufrecht bleiben soll. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil die Obsorge entzogen werden. Ich möchte die Kinder aus dem Trennungsstreit herauslösen. Es ist oft so, dass die Kinder im Trennungsstreit instrumentalisiert werden. Das muss man verhindern, indem man die Obsorge gar nicht infrage stellt.

Standard: Wenn beide Elternteile die Obsorge haben, werden sie sich im Streitfall ständig in der Haare kriegen.

Bandion-Ortner: Nein, das ist der große Irrtum. Man muss nicht ein Herz und eine Seele sein, man muss nicht händchenhaltend durchs Leben gehen. Man muss sich nur in wichtigen Angelegenheiten einig sein. Obsorge bedeutet nur Mitsprache in wichtigen Angelegenheiten. Das betrifft nicht Alltagsangelegenheiten. Die werden von demjenigen entschieden, bei dem das Kind lebt.

Standard: Auch beim Besuchsrecht sollen die Väter künftig bessergestellt werden.

Bandion-Ortner: Ja, das Verfahren wird massiv beschleunigt werden, indem das Gericht bei der Scheidung gleich ein provisorisches Besuchsrecht einräumen muss. Und es gibt ein gesetzliches Mindestbesuchsrecht, vier Tage im Monat, zwei Wochen Sommerferien, eine Woche Winterferien.

Standard: Gibt es Sanktionen, um das durchsetzen zu können?

Bandion-Ortner: Wir haben jetzt das Kindeswohl neu definiert: Es ist das Bedürfnis des Kindes, engen und guten Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Das heißt, wenn ein Elternteil dem anderen das Kind vorenthält, es aufhetzt, es unmöglich macht, dass es zum Besuchsrecht kommt, dann besteht die Möglichkeit, dass der Richter diesem Elternteil die Obsorge entzieht.

Standard: Das heißt, im schlimmsten Fall kann der Mutter die Obsorge entzogen werden, wenn sie dem Vater das Besuchsrecht nicht gewährt?

Bandion-Ortner: Genau, so ist es. Und das geht jetzt eindeutig aus dem Gesetz hervor. Man muss hier ein Umdenken hervorrufen.

Standard: Ein Wechsel nach Wiener Neustadt zu dem Prozess gegen die Tierschützer. Die Richterschaft hat auf die Kritik einer Strafrechtsprofessorin an der Verhandlungsführung mit einer Anzeige reagiert. Eine legitime Reaktion?

Bandion-Ortner: Das war nicht notwendig, das hat die Richtervereinigung mittlerweile auch erkannt. Man darf da nicht so empfindlich sein.

Standard: Die Kritik an der Verhandlungsführung können Sie akzeptieren?

Bandion-Ortner: Natürlich darf man Kritik üben. Und über die Verhandlungsführung der Kollegin in Wiener Neustadt kann man diskutieren. Wir in der Justiz haben aber ein Problem: Die Verteidiger haben gekonnt eine Maschinerie in Gang gesetzt und bringen sehr viel Entlastendes an die Öffentlichkeit. Uns sind aber die Hände gebunden. Der Staatsanwalt darf nicht hergehen und in den Medien die belastenden Fakten aufzählen. Wir dürfen das laufende Verfahren nicht kommentieren. Ich glaube daher, dass wir das Amtsgeheimnis anders definieren müssen. Gewisse Dinge werden in der Justiz verschwiegen, wo es keinen Grund gibt. Wir müssen besser kommunizieren.

Standard: Aber von Amtsverschwiegenheit kann ohnedies keine Rede sein. Es findet sich doch jede Anklageschrift, jede Einvernahme und jedes Abhörprotokoll umgehend in den Medien wieder.

Bandion-Ortner: Nicht jedes, aber vieles. Das ist schrecklich. Das ist auch aus kriminaltaktischen Gründen eine Katastrophe.

Standard: Ist die Justiz so undicht?

Bandion-Ortner: Wer sagt denn, dass das die Justiz ist? Das kann genauso gut die Polizei oder ein Anwalt sein. Den Akt haben viele. Und wir suchen auch nach den undichten Stellen. Aber Sie wissen ja: das Redaktionsgeheimnis. Für uns ist es sehr schwierig herauszufinden, wer was weitergegeben hat. Ich glaube, wenn wir selbst offensiver kommunizieren, auch in anhängigen Verfahren, wird das Problem der Aktenweitergabe besser.

Standard: Der Prozess gegen die 13 Tierschützer in Wiener Neustadt dauert jetzt ein Jahr, noch ist kein Ende abzusehen. Wird da nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Bandion-Ortner: Kennen Sie die Anklage? Die hat 200 Seiten, das ist wirklich ein sehr umfangreiches Verfahren.

Standard: Aber Sachbeweise liegen keine vor.

Bandion-Ortner: Und wenn doch? Ich darf Ihnen das als Justizministerin nicht sagen, und der Staatsanwalt darf es auch nicht. Das wäre eine Voreingenommenheit.

Standard: Das Problem ist doch, dass die Tatbestände, die angeführt werden, den Angeklagten gar nicht zugeordnet werden können.

Bandion-Ortner: Das muss das Gericht entscheiden. Ich hab mir berichten lassen und die zuständige Abteilung sagt mir: Die Rechtsstaatlichkeit ist gewahrt. Inhaltlich kann ich mich in dieses Verfahren nicht einmischen.

Standard: Sind Sie prinzipiell mit diesem "Mafia-Paragraf", dem Paragraf 278a, zufrieden? Gehört der nicht dringend überarbeitet?

Bandion-Ortner: Wie diese Bestimmung auszulegen ist, muss letztendlich das Gericht entscheiden oder die Instanz drüber. Wenn ich jetzt sagen würde, schaffen wir diese Bestimmung wieder ab, würde ich automatisch in ein laufendes Verfahren eingreifen, das geht nicht.

Standard: Irgendein Verfahren wird immer anhängig sein. Dann könnte man diesen Paragrafen nie ändern? Selbst gegen lästige Vätervereine wird nach diesem Mafia-Paragrafen ermittelt, das ist doch überhaupt nicht angemessen.

Bandion-Ortner: Die meisten dieser Verfahren sind schon wieder eingestellt. Ich weiß nicht, wo da die Aufregung ist. Aber es ist ja kein Mafia-Paragraf, er wird ja nur so genannt. Es gibt eben oft vertretbare Ziele, aber die Methoden, dort hinzukommen, sind eben nicht erlaubt. Ob diese Bestimmung zur Anwendung kommt oder weniger massive Paragrafen, muss das unabhängige Gericht entscheiden. Ich sehe derzeit keinen Handlungsbedarf.

Standard: Das Verfahren gegen die Tierschützer läuft jetzt ein Jahr. Selbst wenn die Angeklagten freigesprochen werden, sind sie in ihrer Existenz ruiniert.

Bandion-Ortner: Es ist noch lange nicht gesagt, dass sie freigesprochen werden. Selbst wenn: So ist das nun einmal in großen Strafverfahren. Selbst wenn es zu Freisprüchen kommt, haben die Angeklagten Nachteile. Aber warten wir einmal ab, wie es ausgeht. (Michael Völker, DER STANDARD, Printausgabe, 26./27.2.2011)