Paradigmenwechsel beim NS-Raubkunstfall "Häuser am Meer": Die Erben nach Jenny Steiner würden sich abfinden lassen, wenn die Stiftung Leopold das Schiele-Bild auktioniert
Wien - Vor nun schon elf Jahren, am 16. März 2000, berichtete der
Standard das erste Mal über das Gemälde Häuser am Meer von Egon Schiele,
das bis 1938 der Unternehmerin Jenny Steiner gehört hatte. Denn die
Erben forderten damals das Bild von der Privatstiftung Leopold zurück.
Rudolf Leopold meinte, er bedauere den Fall. Und seine Frau Elisabeth
erklärte in einem Brief, dass man bereit sei, über den Anspruch
nachzudenken "und eine gute, für beide Teile befriedigende Lösung
anzubieten" - in Form eines Vergleichs
Eine Einigung kam aber nie zustande. Denn Rudolf Leopold bot für die
Häuser am Meer, die 1993 im Zuge der Gründung der Stiftung auf 180
Millionen Schilling taxiert worden waren, maximal sechs Millionen Euro
an - sprich die Hälfte des einstigen Schätzpreises. Die Israelitische
Kultusgemeine (IKG) aber forderte die Naturalrestitution. Sie
repräsentiert die Erben nach Klara Mertens und Daisy Hellmann. Die Erbin
nach Anna Weinberg, der dritten Tochter von Jenny Steiner, hingegen wird
von Alfred Noll vertreten: Hoch betagt, hatte die Enkelin nichts gegen
eine Abfindung einzuwenden. Ihr erschien nur die Summe nicht adäquat.
Im Standard vom 23. Juli 2010, einen knappen Monat nach dem Tod des
Sammlers, unterbreitete dessen Sohn Diethard Leopold einen erstaunlichen
- aber mit dem Stiftungsvorstand nicht akkordierten - Vorschlag: "Wir
versteigern das Werk. Und der Erlös wird zwischen den Erben und der
Stiftung in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt." Diese Vorgangsweise
sei sinnvoll, weil niemand wisse, wie viel das Bild wert ist. Es könnte
25 Millionen Euro bringen - oder noch mehr.
Der Vorschlag erschien vernünftig. Auch der IKG und den beiden
Erbengruppen, die vom Anwalt Martin Maxl vertreten werden: "Aufgrund der
neuen Situation haben wir uns gesagt: Gehen wir von der Forderung nach
Naturalrestitution weg, versuchen wir einen Neustart."
Gerüchteweise besteht die IKG darauf, den Erlös im Verhältnis 80:20
zugunsten der Erben aufzuteilen, der Vorstand der Leopold Stiftung
hingegen pocht auf 50:50. Doch man kam gar nicht so weit, sich auf einen
Kompromiss zu einigen. Denn, so Maxl: "Diethard Leopold ist von seinem
eigenen Vorschlag abgerückt. Der Vorstand will nun keine Auktion,
sondern das Bild behalten und einen Wert festlegen. Das ist nicht
tragbar. Nur eine Auktion schafft Transparenz. Und der Erlös soll in
einem Verhältnis geteilt werden, das der Sache gerecht wird. Also: Der
überwiegende Teil gebührt den Erben. Es ist nicht einzusehen, warum das
Museum von Raubkunst profitieren soll." Zumal das Bild, wäre das Leopold
Museum ein Bundesmuseum, restituiert werden müsste. Dies hatte die
sogenannte Michalek-Kommission, von SP-Kulturministerin Claudia Schmied
eingesetzt, festgestellt.
Republik als Eigentümer
Für Maxl ist es ohnedies ein Quasi-Bundesmuseum: "Die Republik
Österreich hat die Sammlung gekauft. Sie finanziert den laufenden
Betrieb des Museums. Und sie stellt vier der sieben Vorstandsmitglieder.
Die Republik kontrolliert somit das Management. Mit anderen Worten: Sie
ist der wirtschaftliche Eigentümer."
Hinzu kommt, dass zwei der drei von Rudolf Leopold nominierten
Mitglieder, Diethard Leopold und Andreas Nödl, nur bis Juni 2015 im
Vorstand sitzen werden. Lediglich Elisabeth Leopold ist auf Lebenszeit
bestellt. "2015 wird sie 89 Jahre alt sein. In absehbarer Zeit besteht
der Vorstand daher ausschließlich aus Vertretern der Republik." Für Maxl
wäre es daher "eine Option, einfach zuzuwarten, bis das Museum ein
Bundesmuseum wird. Dann ist das Gesetz anwendbar. Und dann wird
naturalrestituiert."
Dass dies passieren wird, davon ist Maxl überzeugt: "Irgendwann geht es
nicht mehr um den Blick des Sammlers auf ein Werk, sondern um Egon
Schiele selbst. Es macht durchaus Sinn, Schieles Werke zusammenzuführen.
"
Maxls Meinung nach müsse das Museum aber schon jetzt Raubkunst
zurückgeben. "Sich auf den Formalismus zurückzuziehen, als Stiftung
nicht zur Restitution verpflichtet zu sein, ist ein Skandal! Die
Republik brachte mit dem Rückgabegesetz zum Ausdruck: ,Ich möchte an den
Wänden der Museen, die in meinem Eigentum stehen, keine NS-Raubkunst
hängen haben.' Das sollte auch die Stiftung akzeptieren. Und viel
eindeutiger als die Michalek-Kommission kann man es nicht ausdrücken,
dass eine Restitution angebracht ist."
Das Angebot der IKG, das man als Paradigmenwechsel bezeichnen kann, sei
daher entgegenkommend. Der Stiftung würde natürlich gestattet werden,
das Bild als Einbringer zu ersteigern.
Abschließend ruft Maxl den Fall Bildnis Wally in Erinnerung: "Die
Stiftung hatte elf Jahre Zeit, es zu restituieren. Stattdessen hat man
auf dem Rücken der Republik einen Rechtsstreit ausgetragen - um im
Endeffekt den Marktpreis zu bezahlen. Zusätzlich fielen Millionen Euro
an Anwaltskosten an. Der Vorstand sollte aus diesem Fall gelernt haben." (Thomas Trenkler/ DER STANDARD, Printausgabe, 25.2.2011)