Ein Londoner Gericht hat am Donnerstag Grünes Licht für die Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien nach Schweden gegeben. Der Australier will in Berufung gehen. In dem skandinavischen Land werden ihm Sexualdelikte zur Last gelegt. Er soll im Sommer vergangenen Jahres mit zwei Frauen gegen deren Willen ungeschützten Sex gehabt haben. Assange argumentiert, in Schweden würde ihn kein fairer Prozess erwarten. Unter Umständen könne er von dort auch in die USA überstellt werden, wo er fürchten müsse, wegen der Veröffentlichung zahlreicher Geheimdokumente zum Tode verurteilt zu werden.

Vorwürfe

Ausgangspunkt der Ermittlungen in Schweden sind Aussagen von zwei Schwedinnen, Frau A. und Frau W.. Demnach gab Frau A. an, Assange habe versucht, mit ihr am 14. August 2010 Sex ohne Kondom zu haben. Schließlich habe er aber doch ein Präservativ verwendet und die beiden hätten in beiderseitigem Einverständnis Sex gehabt. Frau A. zufolge sei das Kondom jedoch kaputt gegangen oder von Assange aufgerissen worden.

Am 18. August soll sich Assange Frau A. zufolge zudem vor ihr entblößt und an ihr gerieben haben. Die schwedischen Behörden sehen darin eine vorsätzliche Belästigung.

Frau W. sagte aus, sie habe am 17. August mit Assange Sex gehabt. Beide seien damit einverstanden gewesen. Assange habe zunächst ein Kondom benutzt. Später habe er jedoch ungeschützten Sex mit ihr gehabt, als sie geschlafen habe.

Frau W.s Bruder hat ausgesagt, seine Schwester habe sich zunächst nicht an die Behörden wenden wollen, wenn Assange sich auf Geschlechtskrankheiten testen lasse. Ein Freund der beiden Frauen sagte zudem aus, diese hätten zunächst keine Anklage von Assange beabsichtigt.

Gegenbeweise

Es soll nach Angaben von Assanges Anwälten SMS-Mitteilungen geben, die die Darstellungen der Frauen fragwürdig erscheinen ließen. Darin hätten sie Interesse gezeigt, sich von einer Boulevard-Zeitung bezahlen zu lassen.

Schmutzkampagne

Assange hat die Vorwürfe als Schmutzkampagne zurückgewiesen. Die schwedischen Behörden und Personen aus dem Umfeld der beiden Frauen weisen das wiederum zurück: Die Vorwürfe seien nicht politisch motiviert und niemand, insbesondere nicht die US-Regierung, hätten Druck auf sie ausgeübt oder sie in irgendeiner Weise beeinflusst.

Schwere der Tat

Die schwedischen Behörden haben von sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und Vergewaltigung gesprochen. Der Vergewaltigungsvorwurf unterteilt sich im schwedischen Recht in drei Stufen, was die Schwere der Tat angeht. Die niedrigste trifft auf die Vorwürfe zu, denen sich Assange ausgesetzt sieht. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu vier Jahre Gefängnis. (APA/Reuters)