Wien - Die Strafanzeigen wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung sind 2010 stark angestiegen. Gab es 2009 noch 531 Anzeigen, so lag diese Zahl im darauffolgenden Jahr bei 741, geht aus der Beantwortung einer Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier durch das Justizministerium hervor. Im Jahresvergleich bedeutet dies eine Steigerung von 39,5 Prozent.

Deutlich mehr Verurteilungen als Ende der Neunziger

Zur Anklage gelangt sind demnach im Vorjahr 153 Fälle (2009: 104; 2008:17). Quasi gleichgeblieben ist die Zahl jener Personen, die wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz verurteilt wurden: Während es 2009 46 rechtskräftige Verurteilungen gab, lag diese Zahl 2010 mit 45 knapp darunter. Verglichen mit den Anzeigen vor zehn Jahren sind die Verurteilungen aber stark angestiegen, so gab es etwa 1998 nur 11 Schuldsprüche, verweist Maier auf Zahlen aus einer früheren Anfragebeantwortung.

Im Vorjahr wurden in fünf Fällen unbedingte und in in 27 Fällen bedingte Freiheitsstrafen verhängt, in sechs Fällen Geld- und Freiheitsstrafen. 244 Verfahren wurden abgebrochen und 78 Verfahren auf sonstige Weise beendet.

Einstellungen machen SP-Maier "nachdenklich"

"Nachdenklich" stimme ihn die hohe Anzahl der Verfahrenseinstellungen, so Maier: Diese haben im Jahr 2010 auf 640 zugenommen; im Jahr davor gab es noch 619 Einstellungen, 2008 nur 343. Maier forderte daher, dass künftig Begründungen zu Einstellungen vorliegen müssen. (APA)