Internetanbieter nicht verpflichtet das Herunterladen von illegalen Filmkopien zu unterbinden
Internetanbieter sind in Australien nicht
verpflichtet, das Herunterladen oder den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Filmen zu
unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am
Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren
Instanz aufrecht. Danach können Internetprovider nicht gezwungen
werden, ihre Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten.
"Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet
kann nicht als
Mittel zu Verstößen gelten", hielt der Richter im ursprünglichen
Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte Unternehmen
iiNET Verstöße billige.
Klage von 34 Studios
34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht,
darunter
Universal Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit
Sitz in Perth an der Westküste ist der zweitgrößte australische
Internetprovider. Die Studios, zusammengeschlossen im "Australischen
Verband gegen Copyright-Diebstahl" (AFACT), hatten Ermittler
engagiert, die über iiNET Filme heruntergeladen hatten. AFACT
forderte den Provider dann auf, diesen "Kunden" den Zugang zu
sperren. Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT.
User müssen Richtlinien anerkennen
"Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan
haben,
das unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen", sagte
iiNET-Chef Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney.
iiNET-Kunden müssen Benutzer-Richtlinien anerkennen, die illegales
Herunterladen verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen
müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls
einschreiten. (APA)