Hollywood-Studios verlieren Filesharing-Prozess in Australien

24. Februar 2011, 11:11

Internetanbieter nicht verpflichtet das Herunterladen von illegalen Filmkopien zu unterbinden

Internetanbieter sind in Australien nicht verpflichtet, das Herunterladen oder den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Filmen zu unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren Instanz aufrecht. Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten. "Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten", hielt der Richter im ursprünglichen Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte Unternehmen iiNET Verstöße billige.

Klage von 34 Studios

34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht, darunter Universal Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit Sitz in Perth an der Westküste ist der zweitgrößte australische Internetprovider. Die Studios, zusammengeschlossen im "Australischen Verband gegen Copyright-Diebstahl" (AFACT), hatten Ermittler engagiert, die über iiNET Filme heruntergeladen hatten. AFACT  forderte den Provider dann auf, diesen "Kunden" den Zugang zu sperren. Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT.

User müssen Richtlinien anerkennen

"Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen", sagte iiNET-Chef Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney. iiNET-Kunden müssen Benutzer-Richtlinien anerkennen, die illegales Herunterladen verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls einschreiten. (APA)

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iinet

konsens ist nonsens
00
26.2.2011, 08:58

Hmmm... ich würde ja die Studios selbst verklagen, weil sie durch das Bereitstellen von copyright-geschütztem Content, dazu einladen sich diesen illegal anzueignen und damit zu einem Verbrechen anstiften.
Wäre doch die nächste Stufe, oder? ^^

Rauhreif
01
25.2.2011, 15:53

Die Studios, ..., hatten Ermittler engagiert, die über iiNET Filme heruntergeladen hatten.

Die Filmindustrie betreibt also Anstiftung zum illegalen Download, um dann gegen illegale Downloads klagen zu können. Das ist ja sagenhaft!

Mathias
 
00
24.2.2011, 13:44
Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten. "Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten", hielt der Richter im ursprünglichen ...

Wir sehen, in Australien gibt es menschenrechts-konforme Gesetze. Das hatten wohl die Handlanger der "Content-MAFIA" nicht geahnt!

ü-strichal
00
24.2.2011, 12:30

diese art von hausverstand, traue ich aber den richtern und politikern in europa in keinster weise zu

alcharismi
 
01
24.2.2011, 12:19

Downunder scheint es Juristen zu geben, die mit beiden Beinen am Erdboden stehen!

rideboarder
04
24.2.2011, 11:44
so solls sein. und so ist es richtig.

man kann auch keinen messerhersteller verklagen, wenn der endverbraucher damit jemanden umbringt.
nur weil man etwas bereitstellt ist man nicht automatisch für die haftung der endnutzer verantwortlich...

hitower
06
24.2.2011, 12:25
Wär aber lustig wenn schon^^

Man müsste auf Messer noch eine Abgabe einführen, für den Fall, dass jemand jemand anderen umbringt. Dann könnte man von diesem Geld das Schmerzensgeld und den Knastaufenthalt bezahlen. Und weils noch nicht genug ist, ist der Betrag von der Größe des Messers abhängig und wird bei Schneidbrettern, Geschirrspülern und Spülmitteln eingehoben.

rideboarder
02
24.2.2011, 12:34
gg

mit so einem vergleich sieht man erst was für "abzocker" und halunken DIESE Leute der Film/Musikindustire sind. Besteuerungend die es gar nicht geben dürfte, klagefluten die nicht berechtigt sind uvm...

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