Wien - Die von den Regierungsparteien geplante Voranmeldungspflicht für angehende Studenten an den Universitäten wird etwas eingeschränkt. Laut einem am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Abänderungsantrag zur entsprechenden Novelle des Universitätsgesetzes (UG) sollen davon jene Fächer ausgenommen werden, für die es ohnehin Aufnahmeverfahren gibt, also etwa Medizin, Psychologie, Veterinärmedizin, Kunst- oder Sportstudien. So soll unnötige Bürokratie vermieden werden, heißt es in den Erläuterungen.

Die UG-Novelle sieht unter anderem vor, dass es vor der eigentlichen Inskription bis 31. August (Wintersemester) bzw. 31. Jänner (Sommersemester) eine mindestens zweiwöchige Voranmeldefrist gibt, um den Unis eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen. Außerdem sollen Prüfungen in der Studieneingangsphase nur mehr einmal (bisher: dreimal) wiederholt werden, die Unis können autonom eine weitere Wiederholung (bisher: unbeschränkt viele Wiederholungen) erlauben. Wie bisher muss die künftig einsemestrige Studieneingangsphase positiv absolviert werden, um weiter studieren zu dürfen - abgelegt werden müssen darin mindestens zwei Prüfungen. Ab dem Wintersemester 2012 müssen die angehenden Studenten außerdem nachweisen, dass sie eine Studienwahlberatung in Anspruch genommen haben. (APA)