Das Bettelverbot, das vor einer Woche in der Steiermark beschlossen wurde, verbietet Betteln generell - mit der höchsten Geldstrafe: 2000 Euro. Gemeinden können aber Bettelzonen ausrufen. In Wien wird seit 2010 nur gewerbsmäßiges Betteln mit 700 Euro bestraft. Aggressives Betteln und Betteln Minderjähriger waren in Wien und Graz bereits verboten.

Niederösterreich verbietet gewerbsmäßiges Betteln, Betteln von Tür zu Tür und Betteln mit Minderjährigen seit Dezember. In Vorarlberg herrscht generelles Bettelverbot, Notleidende dürfen aber um Ausnahmen ansuchen. In Kärnten wird diese Woche ein Gesetz gegen aggressives, gewerbsmäßiges und Betteln von Kindern verboten, in Oberösterreich werden noch Details verhandelt.

Im Burgenland ist nur in Eisenstadt "aufdringliches" Betteln und Betteln mit Kindern, bei Strafen von bis zu 1100 Euro untersagt.

In Tirol ist seit 1976 aggressives Betteln und in Salzburg seit 2009 generell Betteln verboten. Gegen Salzburg und Wien liegen Klagen beim Verfassungsgerichtshof. (cms, DER STANDARD-Printausgabe, 22.2.2011)