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Die Donau und ihre Anliegergrundstücke (hier bei Persenbeug) sollen nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen genutzt werden - zum Ärger der Umweltschützer.
Wien - Arbeiterkammerpräsident Herbert Tumpel hatte wesentliche Bedenken: "Neben Verkehrsweg ist die Donau auch Rückgrat für Freizeit und Erholung", schrieb er in die Stellungnahme zur Novelle des Wasserstraßengesetzes, "eine nur auf wirtschaftliche Verwertung ausgerichtete Herangehensweise" könnte "Nutzungen mit geringer Finanzkraft wie Sportvereine und Erholungseinrichtungen" verdrängen.
Der Koalition war es keine weitere Überlegung wert. In den Artikel 156 der im Dezember beschlossenen Budgetbelgeitgesetze schleuste sie just jene Novelle ein, gegen die sich die Arbeiterkammer ausgesprochen hatte. Und die AK ist mit ihren Befürchtungen nicht allein.
Durch die Privatisierung der Donau und ihrer Ufergrundstücke erwartet sich die Republik nämlich ein interessantes Körberlgeld. Der Rechnungshof geht - den Erläuterungen des Entwurfs folgend - davon aus, dass die Erträge um zunächst mindestens 40.000 Euro pro Jahr steigen sollen: "Des Weiteren wird das Fruchtgenussrecht als potenziell steigerungsfähige Finanzierungsgrundlage für die Via Donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m.b.H. gesehen."
Dazu allerdings müssten die Liegenschaftserträge kräftig gesteigert werden - was (nach Ansicht des RH richtlinienwidrig) in dem in aller Stille beschlossenen Gesetz nicht wirklich erläutert wird.
Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbands, hegt die Befürchtung, dass es besonders jene treffen wird, die sich bisher um die Ökologie des größten Flusses Österreichs angenommen haben: "Die kleinen Fischereivereine werden über kurz oder lang mit höheren Gebühren für Fischereirechte und Fischereilizenzen konfrontiert werden."
Kostbarer Fruchtgenuss
Dasselbe gelte für kleine Gewerbebetriebe, die im Nahbereich des Flusses auf bisher öffentlichem Grund tätig geworden sind. Denn durch die neue rechtliche Konstruktion wird die privatwirtschaftlich agierende Via Donau dazu angehalten, über das sogenannte Fruchtgenussrecht möglichst profitable Nutzungen der Grundflächen an der Donau zu finden. 30 Prozent von dem, was sie dabei erwirtschaftet, mindestens jedoch 250.000 Euro, muss die Gesellschaft an den Bund abliefern. Betroffen davon sind Yachthäfen ebenso wie Steinbrüche, Bootsanlegestellen und Rudervereine. Wenn jemand an einem Treppelweg etwa einen Würstelstand betreiben will, dann wird er dies künftig mit der Via Donau vereinbaren und dieser dafür Nutzungsgebühren zahlen müssen, bestätigt Eva Michlits, die Sprecherin der Via Donau, dem Standard.
Die Rechtsgrundlagen dafür seien mit Inkrafttreten des Gesetzes vorhanden, über praktische Auswirkungen könne sie aber noch nichts berichten. Hauptaufgabe der 2005 gegründeten Via Donau ist ja, eine leistungsfähige und zuverlässige Wasserstraßeninfrastruktur für die Schifffahrt zu erhalten. "Dazu gehört die Herstellung und Erhaltung der Fahrwasserparameter, die Pflege und Instandhaltung der Ufer sowie die laufende Bereitstellung hydrografischer und hydrologischer Daten", heißt es auf der Website.
Tatsächlich ist der Umfang der neuen Rechte für die Verwertungsgesellschaft so groß, dass auf der Website der Gesellschaft gar kein Platz dafür ist. Er umfasst neben dem Fruchtgenussrecht an den bestehenden Flächen auch das Recht, weitere Liegenschaften zu erwerben, Baurechte und Pfandrechte.
Davon betroffen sind rund 90 Donau-Anliegergemeinden, die teilweise von ihrem Glück noch nichts wissen.
Die Berufsgruppe Schifffahrt in der Wirtschaftskammer sieht die Stärkung der Via Donau ebenfalls mit Skepsis: Am Mittwoch tritt ihr Spartenobmann gemeinsam mit dem Umweltdachverband-Präsidenten Heilingbrunner in einer Pressekonferenz gegen die angeblich im Interesse der Schiffer geplanten flussbaulichen Maßnahmen der Via Donau im Bereich des Nationalparks Donauauen auf.
Wie der Standard berichtete, sollen dort der Uferbereich und die Schifffahrtsrinne gravierend verändert werden. Kammer und Umweltschützer fordern ein Moratorium für den ersten Versuch, der ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll. Der Schlüssel dazu liegt allerdings beim Land Niederösterreich, dessen Naturschutzlandesrat Stephan Pernkopf das Projekt bisher eher positiv eingeschätzt hat. (Conrad Seidl, DER STANDARD; Printausgabe, 21.2.2011)
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Die Donau ist ein Geschenk an die Menschen, die an ihren Ufern leben, und erlegt ihnen eine besondere Verantwortung auf
aus 100%ig im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen aber privatrechtlich organisierten Gesellschaften, denen dann hoheitliche Rechte eingeräumt werden ist generell problematisch. Im konkreten Fall war die Auslagerung der Wasserstraßendirektion und ihre Zusammenlegung mit der alten via donau Agentur zur via donau Wasserstraßen GesmbH von Anfang an eine Fehlkonstruktion die durch die nun vorgesehene "Aufwertung" zur Bonsai-Asfinag (Übertragung der Fruchtgenussrechte nach dem Muster der Autobahnen) verschärft wird. Hier brauchts einen kompletten Neustart.
als nächstes kommt dann ein sale-and-lease-back-vertrag für das parlament, das öbh verkaufen wir an einen spleenigen arabischen scheich und die markenrechte für wien sollten aucheiniges wert sein.
wie krank ist das denn alles bitte?
- der Bundesforste AG steht ebenso wie jetzt der via donau ein umfassendes Fruchtgenussrecht zu. Die Konsequenz war, dass Pachtverträge neu ausverhandelt wurden, und dies z.B. für Fischer zu massiven Teuerungen geführt hat.
Dasselbe sehen wir jetzt hier am Beispiel des "öffentlichen Wasserguts"!!
oder anders gedacht ....
Die Via Donau verlangt von allen österr. Haushalten, bzw. Kommunen (die sich jetzt schon mit Gebühren für Abwässern beschäftigen) eine Abwassergebühr, deren Abwässer, früher oder später, auf österr. Staatsgebiet, in der Donau landen ....
Natürlich nur aus Umweltschutzgründen ;-)
Da ist vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen. In Österreich wurde bisher so getan als sei der Leiter der Schifffahrtsbehörde im Verkehrsministerium "die Schifffahrt". Die Diskrepanz zu den anders gelagerten Interessen der echten Schifffahrt ist immer offensichtlicher geworden und hat durch jüngste Äußerungen aus der Wirtschaftskammer neue Nahrung erhalten. Den Vorwurf dass die Interessensvertreter der Schifffahrtstreibenden hier einen taktisch geprägten Zick-Zack-Kurs steuern kann man ihnen allerdings nicht ersparen. Zwischendurch gibt es aber immer wieder einige Momente der Wahrheit.
Selbst im Vorreiterland des Kapitalismus, den USA, sind sämtliche Strände öffentliches Eigentum und nicht privat verbau- oder nutzbar. Es ist unbegreiflich, von welchen Privatisierungsteufeln die Koalition geritten wird, um dem Bund Einnahmen in der "Höhe" von 250.000 Euro jährlich zu verschaffen und dabei das Recht des öffentlichen Zugangs zur Donau zu gefährden.
Das Wiener Beispiel der Strandbar Herrmann ist ein abschreckendes - und leider nicht das einzige - Beispiel für die Auswirkungen der Überlassung der Nutzungsrechte an öffentlichem Grund an Private. Das gesamte Ufergebiet wurde abgezäunt, liegt aber den Winter über in der Form eines Materiallagers brach, da die Betreiber aufgrund ihrer Monopols im Sommer genügend einnehmen.
Mind. 250.000 Euro / Jahr!
In die Gesellschaft werden dann Staatsschulden umgeschuldet, die Gesellschaft wird dann Kredite aufnehmen müssen, weiterhin von den Einnahmen 30% an den Staat abführen um dann nach einiger Zeit mit einer saftigen Erhöhung der Gebühren zu kommen, weil die Gesellschaft ja fast Bankrott ist, und aus privatwirtschaftlicher Sicht ... blablablabla ...
Asfinag läßt grüssen!
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