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Koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arterieller Bluthochdruck können Gründe für eine Fahruntauglichkeit sein.

Herzerkrankungen können Ursache von Verkehrsunfällen sein. Erleidet der Autolenker einen akuten Herzinfarkt wird er ebenso fahrunfähig, wie ein herzkranker Patient der von seinem implantiertem Defibrillator (ICD) eine Schockabgabe erhält.

Herzkranke Menschen nicht per se fahruntüchtig. Sie müssen jedoch darüber informiert sein, ob ihre Erkrankung das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt. Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Patienten von ihrem Arzt.

Beurteilung der Fahrtauglichkeit

Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt Ärzten ein neues Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) zur Fahreignung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Klein H.H. et al., "Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen", Der Kardiologe 2010). Das Positionspapier dient Ärzten zur Beurteilung der Fahreignung von Herzpatienten und stützt sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dabei geht das DGK-Papier bei seinen Beurteilungskriterien über die gesetzlichen Vorgaben in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, 2009) und der Begutachtungsleitlinie (1999) zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin (1999)* hinaus. Diese Vorgaben sind nach Meinung der Autoren für die praktische Beratung eines Patienten „nur eingeschränkt hilfreich". So gehe die FeV, die Gesetzescharakter hat, nur auf wenige Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein, die mit einer Fahruntauglichkeit einhergehen können. Überdies entspreche die Begutachtungsleitlinie nicht mehr dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.

Unverzichtbare Mobilität

„Das Auto ist für sehr viele Herzpatienten im Alltag privat wie beruflich unverzichtbar. Wer sich mit einer Herzerkrankung ans Steuer setzen möchte, sollte vorher unbedingt eine Fahreignung mit dem Arzt klären, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und der anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dazu bedarf es aber einer Beurteilungsgrundlage nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand", betont der Kardiologe Hans-Joachim Trappe von der Ruhr-Universität Bochum, Mitautor des DGK-Positionspapiers und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Wir wollen damit Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem wir die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründen."

Die Empfehlungen beziehen sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z. B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder gar nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arteriellen Bluthochdruck.

Wichtige Entscheidungsgrundlage

Das Positionspapier ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für behandelnde Ärzte, die Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf eine fehlende Fahreignung hinweisen und dies auch dokumentieren müssen. Umgekehrt machen sich Patienten im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde. Wichtig für Ärzte: Es kann in einem Rechtsstreit zum Konflikt zwischen ihren Empfehlungen auf Grundlage des DGK-Positionspapiers und den Empfehlungen der Begutachtungsleitlinie der Verkehrsbehörden kommen, der dann nur vom Gericht geklärt werden kann. (red)