Wien - Das elektronische Zeitalter ist im Gesundheitswesen angekommen und nimmt Gestalt an. Das Gesetz zur elektronischen Gesundheitsakte (Elga), auf der die Krankengeschichte eines Patienten gespeichert und abrufbar sein wird, soll in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen. Ärzte, Pflegepersonal und Patienten sollen mittels Elga unkomplizierter und effizienter auf Befunde über Krankheiten und Behandlungen zugreifen können, vorausgesetzt, der Patient hat dies ausdrücklich genehmigt.

Denn "dem Datenschutz wird höchste Priorität eingeräumt: Es entscheidet immer der Patient", betont Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Die Teilnahme gilt für alle Patienten in Österreich - es kann aber jederzeit der Speicherung der Daten widersprochen werden. Er empfehle die Teilnahme jedoch, sagt Stöger.

Der Nutzen für den Patienten zeige sich etwa darin, dass ein Arzt durch den Einblick in die gesamte Krankengeschichte ein Gesamtbild über den Patienten erhält. Das soll die Behandlung vereinfachen und eventuelle Fehlmedikation verhindern. Derzeit liegt der Begutachtungsentwurf bei der ÖVP. Ein Beschluss des Gesetzes ist bis Sommer geplant.

Der E-Medikations-Pilot als erster großer Elga-Bereich startet derweil am 1. April in vier Bezirken (21. und 22. Wiener Bezirk, Wels in Oberösterreich und Reutte in Tirol). Sowohl Apotheker als auch Arzt und Krankenhaus können so sehen, welche Medikamente bzw. Wirkstoffe ein Patient schon einnimmt. Mehrfachverordnungen und Wechselwirkungen sollen dadurch aufgezeigt werden. (nik, DER STANDARD, Printausgabe, 18.2.2011)