Phnom Penh - Vor Beginn ihres Völkermord-Prozesses am Sondertribunal für Kambodscha sind drei ehemalige Anführer der Roten Khmer mit einem Antrag auf Haftentlassung gescheitert. Das Gericht begründete die Ablehnung am Donnerstag mit Fluchtgefahr. Der frühere Chefideologe, "Bruder Nr. 2" Nuon Chea, sowie Ex-Staatschef Khieu Samphan und die ehemalige Ministerin für soziale Fragen, Ieng Thirith, befinden sich seit ihrer Festnahme 2007 in Haft. Sie sind wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords während der Schreckensherrschaft der Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 angeklagt. Das Verfahren soll in der ersten Jahreshälfte 2011 beginnen.

Die Verteidiger der zwischen 78 und 85 Jahre alten Angeklagten hatten argumentiert, es gebe keine rechtliche Grundlage, um ihre greisen Mandanten bis zum Prozessbeginn im Gefängnis zu lassen. In dem Verfahren muss sich auch Ex-Außenminister Ieng Sary verantworten, der allerdings keinen Antrag auf Entlassung stellte. Alle vier Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.

 

Das Sondertribunal war 2003 nach langen Verhandlungen zwischen der UNO und der kambodschanischen Regierung in Phnom Penh ins Leben gerufen worden und nahm drei Jahre später seine Arbeit auf. Im Juli war in einem ersten Verfahren der einstige Folterchef des Regimes, Kaing Guek Eav alias Duch, zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl Duch als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein, Ende März soll der Fall erneut verhandelt werden.

Die Roten Khmer werden für den Tod von zwei Millionen Menschen verantwortlich gemacht. Tausende Schergen des ultrakommunistischen Regimes, die bei der Ausführung der grausamen Verbrechen halfen, werden von dem Gericht niemals belangt werden können. Der Hauptverantwortliche, "Bruder Nr. 1" Pol Pot, starb 1998 unter ungeklärten Umständen. Sein gefürchteter Militärbefehlshaber Ta Mok starb 2006 im Gefängnis. (APA)