AK: Wiener Altbaumieten viel zu hoch

Martin Putschögl, 17. Februar 2011, 18:06

Arbeiterkammer fordert wirksame Begrenzung - "Das Richtwertmiet­system funktioniert nicht" - ÖVI, ÖHGB weisen Kritik zurück

Wien - Die Arbeiterkammer macht einmal mehr auf viel zu hoch angesetzte Mietpreise in Wiener Altbauten aufmerksam. Die Wohnrechtsexperten der AK haben insgesamt 350 Mietverträge von Wiener Altbauwohnungen ausgewertet (abgeschlossen zwischen 2001 und 2009), die von der Mietervereinigung anonymisiert zur Verfügung gestellt worden waren.

Beanstandungen bei fast allen Überprüfungen

Von den 350 ausgewerteten Mietverhältnissen - die alle dem Richtwertmietzinssystem unterliegen - waren 192 befristet und 158 unbefristet. Die durchschnittliche Bruttomiete (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer) betrug 9,46 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittlich vereinbarte Nettomiete machte 6,82 Euro pro Quadratmeter aus.

Bei 150 dieser 350 Mietverträge war zum Zeitpunkt der Auswertung die rechtliche Überprüfung der vereinbarten Hauptmieten bereits rechtskräftig abgeschlossen. Dabei zeigte sich, dass bei fast allen Verträgen - konkret 98,67 Prozent - die Vermieter einen gesetzeswidrigen, weit überhöhten Hauptmietzins verlangt hatten. Die Überschreitung betrug im Durchschnitt 61,5 Prozent.

Überprüfung möglich

Mieter, die Verdacht schöpfen, können ihren Mietzins in einem solchen gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen. Die Arbeiterkammer rät, sich an eine Mieterorganisation zu wenden, die Rechtsschutz anbietet. Innerhalb des Verfahrens kann der Vermieter dann zu einer Rückzahlung sowie zur Senkung des Mietzinses gezwungen werden.
"In 148 der 150 von uns überprüften Fälle war der Mieter vor Gericht erfolgreich", so Walter Rosifka von der AK. Dennoch würden nur ein bis zwei Prozent der Mieter ein solches Überprüfungsverfahren anstoßen.

Besonders die Mieter mit befristeten Verträgen zahlen zu viel, so die AK. Laut Gesetz müsse in diesen Fällen nämlich ein Abschlag von 25 Prozent gewährt werden, Bei den überprüften befristeten Mietverträgen (87) wurde aber durchschnittlich um das Doppelte mehr verlangt als zulässig war. "In Wirklichkeit sind die befristeten Verträge damit genau so teuer wie unbefristete", erklärt AK-Wohnrechtsexperte Franz Köppl.

"Richtwert-System nicht praktikabel"

Das Richtwert-System gilt für mehrgeschossige Häuser, die vor 1945 gebaut wurden, wenn der Mietvertrag nach dem 1.3.1994 abgeschlossen wurde. Laut AK fallen bundesweit 500.000 Wohnungen in diese Regelung, die meisten davon in Wien.

Die Höhe des Mietzinses ist damit theoretisch gesetzlich festgelegt, in Wien etwa mit 4,91 Euro pro Quadratmeter. "Ist dem Vermieter das aber zu wenig, kann er gewisse Zulagen verlangen, ohne diese im Mietvertrag begründen zu müssen", erklärt Köppl. Dadurch werden die Richtwert-Mieten im Schnitt genau so hoch wie auf dem freien Markt vereinbarte. "Das System ist völlig intransparent und nicht praktikabel. Es ist absurd, dass nicht einmal der Mieter weiß, woher diese Zuschüsse kommen."

"Lagezuschlag abschaffen"

Nun fordert die AK eine Reform des Mietrechts. "Selbst die Gerichte haben Schwierigkeiten, den genauen Mietzins festzulegen", so Köppl. Der AK-Experte bringt ein Beispiel: Für eine 82 Quadratmeter große Wiener Wohnung der Kategorie A war zwischen dem Vermieter und dem Mieter bei einem unbefristeten Hauptmietvertrag ein Hauptmietzins von 604,64 Euro vereinbart worden. Das zuständige Bezirksgericht stellte dann den zulässigen Hauptmietzins nach dem Richtwertsystem mit monatlich 459,80 Euro fest. Das Landesgericht errechnete für dieselbe Wohnung einen monatlich zulässigen Hauptmietzins in der Höhe von 547,52 Euro. Schließlich erachtete der Oberste Gerichtshof einen Hauptmietzins von 481,09 Euro für gesetzmäßig. "Damit kamen drei Gerichte zu drei verschieden hohen gesetzmäßigen Hauptmietzinsen, die sich um immerhin mehr als 20 Prozent unterscheiden", kritisiert Köppl.

Es brauche daher mehr Transparenz und klare Regelungen für zulässige Mietaufschläge, so Köppl. Ganz abgeschafft gehört laut AK der Lagezuschlag. "Wenn die Wohnung etwa durch einen U-Bahn-Anschluss aufgewertet wird, ist das keine Leistung des Vermieters, sondern des Steuerzahlers", so Köppl.

MVÖ: "Massives Alarmsignal"

Auch für die Mietervereinigung Österreich (MVÖ) bestätigt die Studie "in eindrucksvoller Weise die Lücken des Richtwertsystems. Wenn nahezu 100 Prozent zu hohe Mieten verlangen und dieser Sachverhalt nur vor Gericht zu klären ist, so ist das ein massives Alarmsignal", erklärt Präsident Georg Niedermühlbichler in einer Aussendung.

Eine Reform des Richtwertmietsystems sei deshalb dringend nötig. "Der Willkür der Vermieter bei der Verrechnung der Zuschläge sind bisher keine Grenzen gesetzt. Daher ist eine taxative Aufzählung der Zuschläge sowohl im Gesetz, als auch im Mietvertrag wichtig. Nur so kann eine tatsächliche Transparenz geschaffen werden ", so Niedermühlbichler.

Auch SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher fordert in einer Pressemitteilung eine Begrenzung der Zuschläge. "Es ist für die Mieter von fast 500.000 Altbauwohnungen einfach unzumutbar, dass sie einen beinahe zwei Drittel höheren Mietzins als gesetzlich erlaubt bezahlen müssen." Künftig sollen Art und Höhe der Zuschläge klar festgelegt und auf höchstens 20 Prozent des Richtwertes begrenzt werden, schlägt sie vor. "Und Zu- und Abschläge zum Richtwert sollen in den Mietverträgen auch genau angegeben werden müssen", so Becher.

Ludwig: "Lagezuschlag ganz weg"

Für Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) lässt das derzeit gültige System ebenfalls "jegliche Transparenz und Fairness vermissen". Die Erfahrungen aus der Praxis würden zeigen, "dass einerseits zwar die Zuschläge intensiv genutzt werden, die im Gesetz vorgesehenen Abschläge jedoch de facto nie zur Anwendung kommen". Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und der verpflichtenden Angabe im Mietvertrag sei es deshalb auch notwendig, entsprechende prozentuelle Obergrenzen einzuführen.

Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagezuschlags gänzlich aufgehoben werden, so der Stadtrat. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten "windfall-profits". "Dabei werden durch Investitionen, die von der Stadt getätigt werden, beispielsweise durch den U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von Vermietern in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden."

Ludwig weist auch darauf hin, dass die Stadt Wien einen Online-Mietenrechner anbietet, mit dem die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrags von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern rückwirkend überprüft werden kann.

Grüne: Reform überfällig

"Überfällig" ist eine Mietrechtsreform auch für die Wiener Grünen. "Die meisten Menschen, die eine neue Mietwohnung in Wien suchen, wissen nicht, wenn sie Wohnungsinserate in der Zeitung durchschauen, ob es sich dabei um einen legalen - freien - Mietzins handelt oder ob die Miete für die angebotene Wohnung vom Gesetz her eigentlich billiger sein sollte", so Klubobmann David Ellensohn. Er fordert eine neue Regelung für transparente, leicht nachprüfbare Mietzinsobergrenzen und die Ausweitung des Wirkungsbereiches des Mietrechtsgesetzes. Die rot-grüne Stadtregierung habe bereits vereinbart, eine Aufklärungskampagne zu überhöhten Mieten und Betriebskosten zu starten, so Ellensohn. "Wohnen ist kein Gut wie jedes andere. Damit darf nicht beliebig Geld verdient werden können."

ÖVI und WKÖ-Fachverband lehnen Forderungen ab

Kritik an der AK-Studie kommt vom Österreichischen Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI). Für Geschäftsführer Anton Holzapfel bleibt "nach wie vor unverständlich, warum der Gesetzgeber österreichweit ausgerechnet in Wien den zweitniedrigsten Richtwert verordnet hat. Mit der politischen Entscheidung, den Richtwertmietzins künstlich niedrig zu halten, werden solche 'angeblich überhöhte' Mietzinse vorsätzlich produziert." In keinem anderen relevanten Mietmarkt - Holzapfel nennt Graz, Salzburg, Linz und Innsbruck als Beispiele - sei dies überhaupt Thema.

Der ÖVI-Geschäftsführer weist in einer Aussendung auf zwei Umstände besonders hin: Einerseits sei ein Immobilientreuhänder per Gesetz dazu verpflichtet, für seinen Auftraggeber eine bestmögliche Bewirtschaftung der Immobilie zu erzielen. Andererseits hätten die Anforderungen der Mieter an Ausstattung und Qualität der Wohnungen in den vergangenen 15 Jahren extrem zugenommen. "Auch die Anforderungen an den Vermieter in Bezug auf Erhaltungspflichten werden ständig verschärft", argumentiert Holzapfel. Und hält außerdem fest: "Mehr als 20.000 Mietverträge werden jährlich in Wien im Vollanwendungsbereich des MRG und damit im Richtwertmietzinssystem neu abgeschlossen. Wenn davon 600 Mietverträge vor Schlichtungsstelle überprüft werden, heißt das, dass 97 Prozent der Kunden den von ihnen bezahlten Mietpreis als fair ansehen." Die gesetzlichen Überprüfungsmöglichkeiten seien zudem gerade im Vollanwendungsbereich des MRG ausreichend und praktisch ohne Kostenrisiko gegeben.

Für WKÖ-Fachverbandsobmann Thomas Malloth macht die Arbeiterkammer "aus einer Mücke einen Elefanten, um sich mit ihren uralten Forderungen in Szene zu setzen". Einerseits sei das von der AK herangezogene Sample mit 350 Fällen in acht Jahren verschwindend klein und könne daher nicht als repräsentativ gelten. Andererseits schlägt Malloth in dieselbe Kerbe wie der ÖVI: 97 Prozent der Kunden erachteten den von ihnen bezahlten Mietpreis offenbar als fair.

ÖHGB: Lagezuschlag unverzichtbar

Friedrich Noszek, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB), weist darauf hin, dass die Einführung des Richtwertzinses ein Anreiz war, Wohnungen zu sanieren. Heute würden in Wien deshalb 80 Prozent der auf den Markt kommenden Wohnungen der Kategorie A entsprechen. "Von dieser Verbesserung der Wohnungsstandards haben die Mieter sehr stark profitiert, vor allem jene, die ihre Wohnung nur für kurze Zeit mieten. Denn Übersiedeln liegt im Trend. 680.000 Personen wechseln jährlich in Österreich ihren Wohnsitz." Diese Mobilität sei nur möglich, wenn Wohnungen in gut ausgestattetem Zustand vermietet werden. "Wenn die Mieter erst Küche und Bad erneuern müssten, dann wäre das wesentlich teurer, als in eine bezugsfertige Wohnung zu ziehen." Eine Abschaffung der Richtwertzinse und fixe Mietzinsgrenzen würden dazu führen, dass einerseits wesentlich weniger und andererseits schlechter ausgestattete Wohnungen angeboten werden, so Noszek in einer Aussendung.

Den Lagezuschlag hält er für unverzichtbar. "Wer ein Haus in einem Villenviertel kauft, muss dafür wesentlich mehr zahlen, als wenn das Haus neben einer Schnellstraße liegt. Das wird als gerecht und billig angesehen. Genauso ist es mit den Mieten. Denn gleichzeitig ist die Tatsache, dass Besseres mehr kostet der Garant dafür, dass etwas, das nicht ganz so gut ist, auch weniger kostet." (map, derStandard.at, 17.2.2011)

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Karl Bergerle
00
20.2.2011, 15:53
auch Geschäftsmieten

unterliegen dem Mieterschutz! müssen Vermieter wirklich BILLA & Co unterstützen? aber natürlich auch andere Gewerbetreibende!
jeder kleine Handwerker kann seinen Stundenlohn selbst kalkulieren, nur die Vermieter müssen auf einem Bettel jahrzehnte lang sitzen bleiben.

schriftgelehrter
00
schon mal gedacht, dass wohnen vl. leistbar sein sollte??

die armen, armen besitzenden. die welt ist so ungerecht. gebt mir ein haus in wien, innergürtlig, dann treffen wir uns mal zum sudern.

Saurer Zivi
00
22.2.2011, 00:39
Sie müssen wohl zugestehen, dass der Geschäftsraummieter im Altbauhaus die selben Bewirtschaftungskosten hat wie die anderen Mieter auch.

Seien Sie doch froh, dass Sie für den Geschäftsraum keine Kategorien (von A-D) haben.

mE müsste man hier auch Mindeststandards festschreiben.

walter 1080
00
20.2.2011, 18:08
falsch

also geschäftsraummieten unterliegem keinem preisschutz! entweder freier mietzins oder "angemessener" Mietzins (siehe § 16 Abs 1 MRG); beides ist marktmietzins; warum sonst könnte man denn am kohlmarkt (altbaugebiet) an die ganzen designer zu schwindelerregenden preisen vermieten? ... also der vermieter kann sehr wohl die höhe der geschäftsraummieten frei kalkulieren, so wie der handwerker seine preise

max ritz
00
21.2.2011, 16:36
Ich lesen, dass Sie in Mietsrechtssachen

recht gut informiert sind, kann man zu Ihnen zu einer Beratung kommen? - wenn ja wohin?

max ritz
00
21.2.2011, 16:34
ich wäre ein reicher Mann,

hätt ich nur einen EURO von jedem mietergeschützten Geschäft in Wien!

Karl Bergerle
00
21.2.2011, 16:00
und wie mach ich das bei einem Altmieter?

sein Sohn übernahm das Geschäft, er ist aber noch immer 'Geschäftsführer'.
Wie lange ich mir diesen Mieter leisten kann, weiß ich nicht - Kategorie-Mieter!

trace route
13
19.2.2011, 06:01
Was SPOe, Arbeiterkammer, und Mietervereinigung schlicht und einfach nicht verstehen:

Das Richtwert-System bewirkt, dass zahlreiche Altbau-Wohnungen zur Zeit freistehen. Denn die Preisentwicklung einer LEERSTEHENDEN Altbau-Wohnung ist viel besser, als die einer vermieteten. Sobald man einen Mieter drinnen hat (im schlimmsten Fall auch noch einen unbefristeten!), geht der Preis in den Keller. Daher werden Altbau-Wohnungen kaum vermietet, eher nur verkauft.

Wenn das Richtwert-System FALLEN würde, und ENDLICH auch UNTERBUNDEN wird, dass Enkerln etc in alte Billig-Verträge eintreten koennen, dann werden VIEL MEHR ALTBAU-WOHNUNGEN vermietet werden, und die Preise werden SINKEN. Davon würden auch jene profitieren, die lieber in Neubau wohnen...

walter 1080
62
20.2.2011, 18:14
unsinn und märchen

wenn sie die miet-immobilienangebote studieren, es sind viele altbauwohnungen (bis 130m²; weil größere Wohnungen unterliegen ohnehin nicht dem Richtwertmietzins) am markt;
und das märchen, dass - wenn man Preise erhöht, und/oder in bestehende verträge eingreift - mehr wohnungen auf den markt kommen und dann die preise sindken, hat man uns schon 1981, 1985, 1994 und 2000 erzählt ... das ergebnis war, dass sich durchschnittsfamilien grad noch im genossenschaftswohnungs- und gemeindewohnungsbereich unterkommen; und die zeitungen jedes monat vom enormen preissteigerungen im zinshausbereich berichten; wie das, wenn es ein so schlechtes geschäft ist?

trace route
02
22.2.2011, 18:48
Es freut mich zu sehen, dass auch Mitarbeiter von WIENER WOHNEN hier im Forum posten. So kommt es wenigstens zu Diskussionen, auch weiter hinten im Forum habe ich ja mit Ihnen schon kommuniziert. Offenbar arbeiten Sie sich durch das ganze Forum durch

um hier die Position der Gemeinde Wien und von Wien Wohnen zu verlautbaren. Bekommen Sie dafür eigentlich bezahlt?

Wie viel Zustimmung Ihre Aussagen erhalten, können Sie ja an der Länge der roten Querbalken ablesen.

Ich bleibe dabei: Von dem System, welches von Wiener Wohnen, der SPÖ und der Mietervereinigung hier betreiben, profitieren vorwiegend einige weniger "FREUNDERL", während tatsächlich sozial Bedürftige unter den Rost fallen.

Und wenn Sie nicht glauben wollen, dass die Preise sinken, wenn dass Richtwertsystem (von dem ohnehin nur Freunderl profitieren) für NEUE VERTRÄGE abgeschafft wird sodass mehr Altbauwohnungen auf den Markt kommen, dann sollte Sie die Partei mal in einen Basiskurs Wirtschaft schicken...

Jochen Mars
00
19.2.2011, 14:41

100% zustimmung

Wuni
02
18.2.2011, 20:54
"Grundbedürfnis" Auto m² Preis Stellplatz

Ein Garagenplatz in Krems kostet so ca. € 90 im Monat. Ich schätze mal die Stellfläche hat max. 5 m², macht einen stolzen Preis von € 18 / m². Der Herstellungs- und Erhaltungsaufwand steht in keiner Relation zu dem von Wohnfläche samt Sanitärbereichen und Lift. Tja, komisch für den Fetisch Auto zahlen viele ohne herumzusudern deutlichst mehr für einen m² zum Abstellen ihres Autos als für einen m² Wohnung zum Leben und qualitätsvollen Wohnen. Man könnte ja mal versuchsweise die m² Preise der Autostellplätze auf die m² Preise v. Wohnungen anwenden. Ergibt dann für 100m² Wohnnutzfläche den Betrag von € 1.800.-per Monat.
Wieso sind Konsumenten bereit €18/m² für ihr Auto zu blechen, aber nicht analoge Tarife für ihre eigenen Wohnbedürfnisse?

Elegantestes Conversations-Lexicon für alle Stände
00
19.2.2011, 10:57

Der Garagenplatz sollte ca 2.5 x 5 m haben. Der Preis liegt also eher bei höchstens 7€/m2.

Karl Bergerle
03
19.2.2011, 14:25
passt vollkommen

Autoabstellplatz ohne Wasseranschluß, ohne Kanal, ohne Heizung, nicht gedämmt, oft verdammt finster.

und die Wohnung um € 7,-/m2 will sich keiner leisten können!

trace route
07
19.2.2011, 05:55
Ein Platz im Studentenheim base19, das über die Wien Holding im Eigentum der Gemeinde Wien steht, kostet für 11m2 Einzelzimmer satte 193.80 Euro (Kategorie D, Küche und Klo am Gang, Dusche im Zimmer) das sind ergo ca 17 Euro pro m2 !!!

Und ein Einzelzimmer der besseren Kategorie mit 15m2 (Kategorie C, 2 Zimmer teilen sich Mini-Küche und Mini-Klo) satte 295 Euro monatlich. das sind 19.6 Euro pro m2 !!!

Zur Info, falls das unklar sein sollte Das ist ein HEIM FÜR SOZIAL BEDÜRFTIGE, wo beim Einzug das Einkommen der Eltern und das eigene Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten darf !!!

Gut, das sind die Betriebskosten schon dabei, auch Heizung und Wasser. Aber das macht den Unterschied nicht aus!

Also die Gemeinde Wien verlangt von SOZIAL BEDÜRFTIGEN STUDIERENDEN eine Miete von ca 17 bis 19.6 Euro pro Quadratmeter.

Aber umgekehrt zwingt der Staat die Eigentümer von Altbau-Wohnungen, dieselbigen zum Richtwert von unter 5 Euro zu vermieten.

Das ist ENTEIGNUNG!!!

Soph Isticus
30
22.2.2011, 23:01
ich nehme an, dass Studentenheime vollkommen aus dem MRG ausscheiden, also als Vollausnahmen zu führen sind.

Daher erübrigt sich

1) der Vergleich mit Wohnungskategorien
2) der Vergleich mit der Richtwertmiete.

FYI: 1995 hab ich einen "StudentenMV" einer Altbauwohnung abgeschlossen, befristet auf 5 Jahre.

Während "normale" Mieter einen Abschlag für diese Befristung lukrierten, war der StudentenMV abschlagsfrei. Was mich sehr erbost hat, weil das eine komplett fehlgeleitete politik ist.

Habe es erst im Nachhinein realisiert. Und ja, Studenten werden abgezockt.

trace route
13
23.2.2011, 07:52
Aha, noch ein Mitarbeiter der Gemeinde Wien, hier postend unterwegs, vielleicht aus der Sektion Studentenheime? Natürlich sind Studentenheime NICHT dem Mietrecht unterworfen.

Wenn Sie LESEN könnten, dann müssten Sie auch zustimmen dass ich niemals behauptet hätte, Studentenheime würden dem Mietrecht unterworfen sein. Es ging mir vielmehr um folgenden Punkt:

Die Tatsache, dass die Gemeinde Wien 17 bis 20 Euro pro m2 für ein Studentenheim-Zimmer für sozial Bedürftige verlangt, während der Richtwert für Altbau - und somit auch für Luxus-Altbau in Jugendstil-Palais - bei unter 5 Euro pro m2 liegt, verdeutlicht wie "daneben" diese Richtwerte sind.

Und es verdeutlich ebenso, wie UNFÄHIG die Gemeinde Wien ist, SOZIAL BEDÜRFTIGEN Studenten einen Wohnraum zu adqäquatem Preis zu verfügung zu stellen. 17 bis 20 Euro heißt Totalversagen auf der (un)sozialen Linie...

Saurer Zivi
30
23.2.2011, 16:52
ich geb Ihnen doch eh recht!

es ist unverschämt, wie studenten abgezockt werden.

allerdings können Sie genauso wenig wie ich das System auf die gache rasch ändern.

daher überlegen Sie sich einfach, ob Sie nicht eine Altbau Wohnung zwecks WG gründung anmieten. dann wären Sie ja nach eigendefinition besonders begünstigt und müssten sich nicht die exorbitanten mieten im studi-heim gefallen lassen.

trace route
02
24.2.2011, 00:32
Das Problem mit den Altbau-Wohnungen liegt darin,...

... dass diese für "Normalsterbliche" das heißt für Personen ohne "Freunderl" bei Unternehmen wie Wiener Wohnen, oder bei der Wiener SPÖ, eben NICHT zu billigen Preisen verfügbar sind.

Ich bin Ärztin, habe einen auf 4 Jahre befristeten Vertrag für meine Top-Altbauwohnung in einem Jugendstil-Altbau. Und ich bezahle mehr als das Doppelte vom Richtwert. So schaut's aus. Ich AKZEPTIERE das, weil die Wohnung diesen Preis wirklich WERT ist. Wenn ich meinen Vermieter verklagen würde, kann ich in 2 Jahren (wenn die 4 Jahre vorbei sind) gleich ausziehen, denn dann wirft er mich raus.

Billige Altbau-Wohnungen haben nur jene, die es irgendwie - mit FREUNDERLN klarerweise - geschafft haben, in UNBEFRISTETE ALTE MIETVERTRÄGE einzutreten (von Omi etc)

Saurer Zivi
20
24.2.2011, 09:04
Sie müssen das nicht akzeptieren, sollten Sie auch nicht, wenn es gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

An diesem Punkt beachten Sie bitte, dass Sie nur 3 Jahre Zeit haben, Kapitalforderungen zu stellen.

Wenn die Miete über die Richtwerte gesetzt ist, erleiden Sie auch bei jeder Zinsanpassung (abhängig vom Schwellenwert) einen entsprechend höheren Aufschlag.

Es könnte sich ausgehen, dass Sie noch in die Indexanpassung innerhalb Ihrer Vertragsdauer von 4 J. kommen.

Genau das ist aber das Druckmittel: bei Befristung haben Sie einen 25% Mietzinsreduktionsanspruch!

Wenn nun Mieter diesen nicht geltend machen, ermuntern sie dadurch Vermieter NUR NOCH befristet zu vermieten.

DAS mag Ihnen dann wie Freunderlwirtschaft etc aussehen. In der Immobranche gilt leider: versucht wird allerlei Gesetzwidriges.

wenn niemand klagt, pickts!

trace route
12
24.2.2011, 12:23
Nein, ich werde meine Miete nicht beeinspruchen. Denn ich finde dass der Preis der Marktsituation und der Qualität der Wohnung entsprechend angemessen ist. Was meiner Ansicht nach UNANGEMESSEN ist, das ist nicht der Preis für meine Wohnung, sondern

das MIETRECHT! Es gibt Leute, die wohnen in einem hässlichen Neubau mit Billig-Bauweise aus den 70er Jahren, und zahlen ähnlichen Quadratmeterpreis wie ich. Ich bin froh über die schöne Wohnung in dem schönen Haus.

Ich finde ich es voll ok, dass Vermieter nur befristet vermieten UND deutlich über dem Richtwert. Denn das ist die einzige Chance, das kommunistische Richtwert-System zu umgehen. Wer mit befristetem Vertag auf Mietreduktion klagt, bekommt zwar sein Geld zurück, fliegt aber am Ende der Vertragsdauer aus der Wohnung. Irgendwann findet der Vermieter jemanden, der bereit ist den FAIREN MARKTPREIS zu akzeptierne. DER kann dann SO WIE ICH länger bleiben. Wenn es keine befristete Vermietung gäbe, käme gar kein Altbau zur Vermietung...

Saurer Zivi
40
24.2.2011, 16:56
Vielleicht haben Sie ja noch ein Zimmerl frei für mich... so eine schöne Altbau-Wohnung... träum mein Leben lang schon davon ;-).

Das MRG nicht angemessen...

oh my dear, Sie können 1 Wohnung auf insgesamt 57 oder 58 verschiedene Varianten vermieten.

Je nach dem, wann der MV geschlossen wurde, mit wem, zu welcher Nutzung, mit welchen Fördermitteln, etc etc.

Unangemessen würd ich nicht sagen, im Gegenteil zu komplex und vielschichtig und in vielen Bereichen "unsauber".

Was Überzahlungen betrifft: genau da kommt die Ohnmacht der Mieter ins Spiel. Einen Anwalt können sich die wenigsten leisten, selber zu Gericht ziehen setzt jahrelanges Quellen- u Fallstudium voraus.

Daher kann jeder Vermieter auch für ein Loch exorbitant verlangen. Wird es bezahlt und NICHT rückgefordert, pickt es.

Dieses System schreit förmlich nach Reaktion, ist systembedingt.

trace route
12
24.2.2011, 18:39
Ich weiß nicht, warum Sie meine Aussage mit Ironie kommentieren. Meine Altbau-Wohnung ist tatsächlich sehr schön. Und die Vorurteile über Altbau-Wohnungen, welche Sie und andere hier im Forum wiederholt vorbrachten, kann ich nicht nachvollziehen -

obwohl oder vielleicht gerade weil ich bereits in 2 Altbau und 2 Neubau-Wohnungen gelebt habe. Von Neubau hätte ich mir bessere Wärmeisolierung, und schalldichtere Mauern erwartet, nichts davon war der Fall. Ich hörte die Nachbarin im Neubau lauter als in beiden Altbau-Wohnungen. Die Heizkosten waren im Neubau etwas geringer, aber kaum der Rede wert.

UNANGEMSSEN halte ich als Bezeichnung noch für sehr höflich für ein Gesetz, das eine Wohnung die EINEN TAG VOR DEM STICHTAG errichtet wurde ("Altbau") einen Richtwert vorschreibt, während eine Wohnung die einen Tag NACH dem Stichtag errichtet wurde ("Neubau") viel teurer vermietet werden kann. Weniger höflich könnte man so ein Gesetz möglicherweise VERFASSUNGS- UND GLEICHHEITSWIDRIG nennen.

trace route
02
24.2.2011, 18:46
Und darüber hinaus noch die köstliche, im obigen Artikel dargelegte Tatsache, dass DREI GERICHTE im Endeffekt DREI UNTERSCHIEDLICHE Werten für die Miete errechnen. Das alleine macht meiner Ansicht nach das Mietrecht mit den planwirtschaftlich...

berechneten Mieten VERFASSUNGSWIDRIG. Denn ein System, bei dem sich nicht einmal drei Gerichte EINIG sind über die korrekte Miete, ist den Bürgern UNZUMUTBAR. Ein solches System führt zu RECHTSUNSICHERHEIT, weil der PREIS UNKLAR ist.

Ich sehe auch nicht, dass Mieter ohnmächtig werden. Mietervereinigung und AK unterstützen jeden, der klagen will. Und vermutlich haben Sie ja recht: Vielleicht wäre es tatsächlich am besten, wenn alle Altbau-Mieter SOFORT klagen würden auf Mietzinsüberprüfung, und durch alle Instanzen gehen. Dann würden nämlich die Gerichte ob der Last der Gerichtsverfahren zusammenbrechen. Vielleicht würde das Richtwertsystem und DAZU noch das "Eintreten in alte Verträge" (auf Basis Freunderlwirtschaft) endlich abgedreht...

Saurer Zivi
20
25.2.2011, 19:17
zufällig kenne ich die details zu den unterschiedlichen berechnungsmodalitäten. das hat iim wesentlichen damit zu tun, dass es bereits soviele zuschläge gibt, dass niemandem genau klar war, wie die zuschläge zu aufzurechnen sind.

vermieter haben in diese grauzone zu ihren gunsten hineingewirkt. mieter sich aufgeregt. das ergebnis liegt vor. in wahrheit ist das system bereits derart kompliziert, dass wohl auch kaum ein OGH Richter gesamten Durchblick hat.

das mit dem Zimmer war ja gar nicht ironisch gemeint.

ich sehe nicht ein, warum Eigentümer von Altbauten, die vom Volk tw. für ein Butterbrot und unter Fron errichtet wurden, noch zur Gewinnmaximierung einiger weniger Betuchter beitragen soll.

Das MRG ist was die Richtwerte anlangt vollkommen ausreichend!

Seien Sie nur froh, dass Sie keine Kategoriemieten haben.

Das Einsteigen in Altverträge o im Todesfall ist nur unter gewissen Bedingungen möglich. Die Anhebung auf Kat.-Mietzins ist immer möglich.

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