Terrorparagraph 278a

"Wissenschaft gerät in das Visier der Justiz"

Julia Schilly, 17. Februar 2011, 13:13

Der Paragraf 278a sei "eines Rechtsstaates unwürdig", sagt Verfassungsexperte Funk - Er regt Schadenersatz für die Angeklagten im Tierschutzprozess an

Wien - "Wir müssen uns schon fragen: Was ist los in diesem Land?", fragte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim im Rahmen einer Pressekonferenz. Anlass waren die Reaktionen auf die Kritik der Linzer Strafrechts-Professorin Petra Velten an der Führung des Tierschützerprozesses - sie hatte gesagt, dieser sei "weit weg von einem rechtsstaatlichen Verfahren". Daraufhin hatte der Vizepräsident der Richtervereinigung, Manfred Hernnhofer, bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angeregt, eine Anzeige gegen die renommierte Juristin zu überprüfen - derStandard.at berichtete.

Die Ermittlungen gegen Velten wurden wieder eingestellt. Jarolim zeigte sich dennoch "schockiert" über die Vorgehensweise: "Die Wissenschaft gerät in das Visier der Justiz. Ist das symptomatisch für die österreichische Justiz?" Denn ein zentraler Punkt der Demokratie sei die Möglichkeit zum Diskurs, meinte der Justizsprecher. Sachliche und gut untermauerte Kritik einer Expertin an einer Prozessführung müsse daher möglich sein.

Der Politiker übte ebenfalls heftige Kritik an der Art der Prozessführung durch Richterin Sonja Arleth: "Die Angeklagten müssen die Möglichkeit haben, von sich aus den gesamten Sachverhalt darzustellen." Das sei in Wiener Neustadt nicht der Fall: Dort gebe es ein Frageschema, das die Richterin durchlaufe und das abgehakt werde. Die verdeckte Ermittlerin und wichtige Entlastungszeugin mit dem Decknamen "Danielle Durand" durfte auf Fragen der VerteidigerInnen erst antworten, nachdem diese von der Richterin umformuliert worden waren. "Die Fragestellungen dürfen aber keiner Zensur unterliegen", forderte Jarolim.

Schadenersatz für Angeklagte

Ein weiterer Kritikpunkt von Jarolim und dem Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk war, dass die Länge des Prozesses verhältnismäßig sein muss. Ein Prozesstag verschlinge 3.500 Euro an Verteidigungskosten und am 17. Februar läuft der 70. Verhandlungstag. Das ergebet pro Kopf 245.00 Euro. Langjährige Prozesse könnten Existenzen vernichten, so Jarolim. Die Angeklagten des Tierschützerprozesses könnten teilweise wegen der Dauer des Prozesses vom AMS nicht mehr vermittelt werden. Funk regte an, hier die Möglichkeit von Schadenersatz zu prüfen.

Funk: "278a ist reparaturbedürftig"

Funk ortete auch "unübersehbare Schwachstellen im Justizsystem". Er bezeichnete zudem den "Terrorparagrafen" 278a sowie dessen Anwendung als "dringend reparaturbedürftig". Der Terrorparagraf und vor allem dessen Anwendung sei "eines Rechtsstaates unwürdig". Es komme dadurch zu einer Umkehrung der Verfahrenslogik, kritisierte Funk scharf: "Man klagt zuerst an und schaut dann, was man findet. Das ist für einen Rechtsstaat verheerend." Indirekt führte Funk diesen Punkt zur Verteidigung von Richterin Arleth an: "Sie ist in einer schwierigen Situation. Sie muss Paragrafen anwenden, bei denen man vorher nicht weiß, wonach man suchen muss."

Hannes Jarolim gab zu bedenken, dass der Paragraf 278a durchaus bei Großkriminalität Sinn ergebe - zum Beispiel im Bereich der Terrorbekämpfung: "Ursprünglich war daran gedacht worden, Großkriminalität mafiöser Dimension und internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Nun werden in Österreich Tierschützer und Studenten der Akademie der bildenden Künste, welche Videos auf Flughafen drehen, massivst und mit ungeheurem Aufwand und teilweise langen Untersuchungshaftzeiten verfolgt."

Forderung nach Bundesstaatsanwalt

Echte Großkriminalität, wie etwa Menschenhandel, werde hingegen mit nicht einmal ähnlichem Aufwand bekämpft. Auch hier gelte bei der Anwendung wieder das Gebot der "Verhältnismäßigkeit", sagte der Politiker. Hier sei die Justizministerin als Vorsitzende der Staatsanwaltschaft aufgerufen, ihre Führungsaufgabe wahrzunehmen. Claudia Bandion-Ortner betonte bislang stets, in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen zu wollen - "was jedoch im Fall des Tierschützerprozesses notwendig wäre", so Jarolim.

Die Forderung nach der Einführung eines Bundesstaatsanwaltes, der den staatsanwaltlichen Behörden überstellt ist, scheint deshalb "dringender denn je". Dieses Organ würde vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit gewählte werden. (Julia Schilly, derStandard.at, 17.2.2011)

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Posting 1 bis 25 von 109
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manto bamminger
11
20.2.2011, 15:50
interessant war die österreichische justiz auch in diesem fall

jane bürgermeister, eine schweinegrippe impf gegnerin, sollte entmündigt werden.
DA war eine von unseren richterinnen ganz heiß darauf.
Ja mehr frauen, dann wird alles besser

der letzte leser
00
28.4.2011, 14:16

Diese ist noch nicht...?

CyberCop
01
20.2.2011, 00:10
was mich weit mehr interessieren würde:

wann wird diese farce "der tierschutzprozess" endlich beendet sein?
das kostet uns (ja! dich und mich) 30.000€ pro tag

wie lange dauert das noch?

blubb66
02
19.2.2011, 18:35
Jarolim sollte besser schweigen ...

... oder statt zu versuchen seine Hände in der Öffentlichkeit mit solchen PR-Stunts reinzuwaschen, sich lieber dafür einsetzen, daß der von ihm mitverbrochene §278a sofort abgeschafft wird.

Die SPÖ ist mittlerweile so glaubwürdig wie Münchhausen, wenn sie vorgibt, sich für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen.

Durango
24
18.2.2011, 19:25
Schaderersatz

Der Schaderersatz kann dann wohl hoffentlich vom Kleiderbauer-Clan im Regress eingeklagt werden, auf dessen Initiative der ganze Prozeß begonnen wurde.

CyberCop
01
20.2.2011, 00:05
tät mich echt interessieren wer bei sowas rote stricherl vergibt

es gibt schon jede menge kranker typen

bixente uhudla
 
00
18.2.2011, 17:38

war die spö eigentlich mit von der regierungspartie als der §278a beschlossen worden ist,oder ist der noch ein überbleibsel von schwarz-blau ?

falls ersteres der fall ist,heuchelt sich der jarolim ja ordentlich einen hinunter...

E.M. Cequadrat
01
19.2.2011, 11:52
2001 - schwarz-blaues Gesetz (oder eher blauschwarzes).

Nieral
00
18.2.2011, 18:08
heute wir- morgen ihr!

da hast du wohl recht!

double standard
04
18.2.2011, 08:47

gerade in österreich sollte man erfahrung mit antiintentionalen gesetzeswerk haben und daher vorsicht walten lassen. der "christlichsoziale" dollfuß nutzte eine verordnung aus dem jahr 1917 um in österreich die demokratie zu vernichten

sunking
04
18.2.2011, 00:24
278 a,b

dieser paragraph ist in sich ein missstand und gehört sofort entfernt - handeln nicht schwafeln!

Bei schwafeln stimmverlust! Der bürger ist auch nicht durch fernsehlustig mehr zu besänftigen.

Tschuri Cazzino
 
06
18.2.2011, 00:05
Mag sein, dass es im Gesetz kleine Unschärfen gibt.

Das Problem ist aber im vorliegenden Fall die amtsmissbräuchliche und kriminelle Rechtsbeugung durch die StA und die Richterschaft in Wr. Neustadt.

Das kann man nicht durch Gesetzesänderung verhindern, sondern nur durch die rigorose Anwendung bestehender Gesetze gegen die Verantwortlichen.
Mehrjährige unbedingte Haftstrafen gegen Richterin und StA wären ein angemessenes Mittel zur Bekämfung dieser Art organisierter Kriminalität.

Im Übrigen gilt für den Finanzstraftäter Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung nur noch eingeschränkt.

Poldi Fesch
60
18.2.2011, 11:57
versuchs mit

denken; Haftstrafen gegen Richter wegen Prozessfuehrungen die dir nicht passen, sind absurd

Tschuri Cazzino
 
01
18.2.2011, 18:51
Wer mein Post aufmerksam gelesen hat, weiß, dass ich Haftstrafen

nicht für mir nicht genehme Prozessführung sondern für amtsmissbräuchliche und gesetzeswidrige Handlungen eingefordert hat.
Wer sich dieser Haltung nicht anschließt ist entweder selbst kriminell oder schlicht und einfach dumm.

Im Übrigen gilt für den Finanzstraftäter Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung nur noch eingeschränkt.

Poldi Fesch
00
19.2.2011, 12:56
geht trotzdem erst

ex post

ja, eh
02
18.2.2011, 17:16

Naja, denken ist auch nicht so das Ihre, gell?
Haftstrafen gegen Richter wegen Prozessfuehrungen die der StPO widersprechen sind mehr als nur zu begrüssen!

Poldi Fesch
00
18.2.2011, 18:45
waehrend eines

laufenden Prozesses.? Also, vielleicht doch mit Denken versuchen

Tschuri Cazzino
 
01
19.2.2011, 01:49
Sie meinen also wenn ein Verbrechen gerade begangen wird, dass man abwarten sollte bis es vollendet ist und erst dann einschreiten.

Diese Haltung ist nur aus der Sicht eines Kriminellen nachvollziehbar. Jeder andere mit dieser Meinung ist geistesgestört.

Im Übrigen gilt für den Finanzstraftäter Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung nur noch eingeschränkt.

Poldi Fesch
00
19.2.2011, 10:57
bitte nicht deppert

stellen, welches Verbrechen ?
Habe heute beim Fruehstueck an sie denken muessen, Berlusconi & co wollen genau diese ihre Forderungen in Italien einfuehren, Zufall ?
Zurueck zum Thema, richter sind unabhaengig u. weisungsfrei, steht so in der EMRK. Das impliziert, dasz sie eine eigene Rechtsmeinung haben koennen bzw. sollen. Wie sollte das also praktisch gehen, eine Instanz mitten im Prozess ? Partei A stell einen Antrag, Gericht lehnt ab, Prozesspause ? Hinzu kommt, was das "Verbrechen" angeht, dazu braeuchtest ja auch noch eien "dolus". Also nicht nur eine spezielle Rechtsmeinung sondern auch noch den Willen, eine falsche zu haben. Das wird wohl schwerlich beweisbar sein.

E.M. Cequadrat
00
19.2.2011, 11:54
Trolle nicht füttern.

Schad ums Futter.

Für eine werbungsfreie Welt
03
17.2.2011, 22:23
"Echte Großkriminalität, wie etwa Menschenhandel, werde hingegen mit nicht einmal ähnlichem Aufwand bekämpft. "

Tja, wundert's wen?
Die Kommerzpartei ("ÖVP") bekommt am meisten vor dem Angst, das sie am wenigsten hat: Vor Menschen mit Courage, Idealen, kritischer Denkfähigkeit und Individualität.

Wenn sie solche Menschen ausmacht, wird sofort die Bürgerüberwachungs-/Exekutiv-/Justizmaschinerie angeworfen, um sowas im Keim zu ersticken.

Echte Verbrecher und Wirtschaftskriminelle, die unsere Volkswirtschaft korrumpieren und an den rande des Abgrunds bringen, können inzwischen fröhlich feiern, da die staatlichen Ressourcen zur Kriminalitätsbekämpfung eh' anderswo verbraten werden.

Mal ganz im Ernst: Es ist nur eine Schande, was derzeit abläuft, sondern eine Schweinerei! Unser Rechtsstaat ist in akuter Gefahr, abzusaufen.

Valentina Stein
05
17.2.2011, 22:11
Herr Dr.Jarolim regt sich auf.

Lieb.

ER. der Herr Abgeordnete zum Nationalrat, hat diesen Wahnsinns§ (mit)beschlossen!!
ER. der Herr Abgeordnete zum Nationalrat, läßt die richterliche Willkürherrschaft unangetastet, Rechtssuchende in deren Ohnmacht im Guss stehen.

ER. der Herr Abgeordnete zum Nationalrat, begeht daher kontinuierlich Verrat an der Bundesverfassung, deren rechtstaatlichem Grundprinzip.

naihoit
04
18.2.2011, 10:37
Er, der Herr dr. Jarolim,

ist Justizsprecher der SPÖ.
Was hindert ihn, einen etsprechenden Antrag zu formulieren und im NR ein zu bringen?

Poldi Fesch
00
19.2.2011, 13:25
noch besser wirds,

wenn man seine Aussagen im Rauscherartikel liest

die Verfolgung nach einem rechtsstaatswidrigen "Gesinnungs- und Verdachtsstrafrecht" (SP-Justizsprecher Hannes Jarolim);

http://derstandard.at/129781832... ikaGroup=1

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