Fall Petra Velten

Im Zweifel für die Richterin

16. Februar 2011, 18:44

Petra Veltens Äußerungen sind ein besonders gewichtiger Versuch, auf ein Gericht Einfluss zu nehmen, meint der Präsident der Richtervereinigung Werner Zinkl

Die Anregung der Richtervereinigung an die Staatsanwaltschaft, in einer Zeitung wiedergegebene Äußerungen von Frau Univ.-Prof. Petra Velten über die Richterin im Tierschützerprozess zu überprüfen, führten zu einigen Missverständnissen und teilweisen Fehlinterpretationen, die dringend aufgeklärt werden müssen.

Stein des Anstoßes waren die Zitate, dass die das Strafverfahren führende Richterin menschenrechtswidrig vorgehe, man nicht an ein faires Verfahren glauben könne und Parteilichkeit vorliege. Damit werden der Richterin schwere Verletzungen ihrer Berufspflicht vorgeworfen. Diesen Vorwürfen muss in den Augen der Öffentlichkeit umso mehr Gewicht zukommen, als sie doch von einer allgemein anerkannten Strafrechtslehrerin stammen.

Leider sind die Begleitumstände des Wiener Neustädter Tierschützerprozesses ein weiterer Höhepunkt einer Entwicklung, dass Verfahrensbeteiligte oder gesellschaftliche Gruppierungen (z. B. politische Parteien) versuchen, im Wege der Medien die Justiz zu beeinflussen. Dazu gehören flächendeckende, großformatige Einschaltungen honoriger Persönlichkeiten, Pressekonferenzen und TV-Auftritte prominenter Angeklagter, ja sogar Interviewwünsche bekannter inhaftierter Personen, heftige Medienkampagnen und Kabarettveranstaltungen dienen ausschließlich diesem Ziel.

Zwar scheitern diese Versuche an der im Allgemeinen gegebenen hohen Professionalität von Richterinnen und Richtern, in der Öffentlichkeit beeinflussen sie jedoch Erwartungshaltungen und im Falle, dass diese nicht erfüllt werden, das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Die Richtervereinigung hat immer wieder betont, dass auch die Gerichtsbarkeit sich der Kritik stellen muss, dass konstruktive Kritik erwünscht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung darstellt. Wechselseitige Kommentierung von Entscheidungen bzw. Meinungen von Lehre und Rechtsprechung tragen befruchtend zur Fortentwicklung des Rechtsstaates bei. Nur wenn Fehler aufgezeigt werden, kann man sie auch künftig vermeiden. Es gehört zur langjährigen Tradition der Vereinigung für diesen Austausch zwischen Lehre und Rechtsprechung auch Veranstaltungen zu organisieren.

Die Verfassung sieht die Öffentlichkeit von (Haupt-)Verhandlungen vor, damit sich die Bevölkerung und die dabei als "watch-dogs" fungierenden Medien ein Bild davon machen können, wie Richterinnen und Richter zur Grundlage für ihre Entscheidungen gelangen, womit selbstverständlich auch deren Verhalten kommentier- und kritisierbar ist.

Unbestritten ist die in Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang stehende Meinungsfreiheit ein entscheidender Eckpfeiler einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaftsordnung.

Kritik ist Teil dieser Freiheit, auch Kritik an Vorgängen in der Justiz. Wie andere Grundrechte ist aber auch die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos, sondern bringt Verantwortung und Pflichten mit sich, wie es in Art. 10 Abs. 2 EMRK ausdrücklich formuliert ist. Einschränkungen sind u. a. zulässig, wenn in Rechte des Einzelnen (Recht auf Ehre) eingegriffen wird oder um das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.

Durch die in der Zeitung (möglicherweise verkürzt) wiedergegebene Beurteilung durch Prof. Velten schien beides gefährdet. Wissenschaft und Lehre kommentieren und kritisieren regelmäßig gerichtliche Entscheidungen. Es war jedoch neu, dass während eines laufenden Verfahrens dessen Abläufe kommentiert wurden, und zwar mit der Autorität einer sachverständigen Wissenschafterin, und nachdem auch schon von fast allen politischen Parteien Meinungsäußerungen dazu erfolgt waren. Auch die Radikalität der Beurteilung mit einem der schlimmsten Vorwürfe, die einem Richter gemacht werden können, nämlich menschenrechtswidrig, unfair und parteilich zu handeln, war gerade für eine Vertreterin der Lehre außergewöhnlich. Der Anschein eines weiteren, durch die Person der Kommentatorin besonders gewichtigen Versuches der Einflussnahme auf das Gericht im Wege der Medien war gegeben.

Mag sein, dass die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft überschießend war, sie war vor dem Hintergrund der Besorgnis über die dargelegte allgemeine Entwicklung bei Verfahren von öffentlichem Interesse getragen. Keinesfalls sollte behauptet werden, die Justiz dürfe nicht kritisiert werden, keinesfalls sollte jemand mundtot gemacht werden.

Die Richterinnen und Richter stellen sich der Kritik. Das gegenständliche Verfahren wird sicher noch viel Anlass zur Diskussion geben. An den allgemeinen dabei aufgeworfenen Fragestellungen (z. B. Auswirkungen des entgegen der Stellungnahme der Vereinigung geschaffenen § 278 a StGB, Verteidigerrechte in der Hauptverhandlung, aber auch richterliches Verhalten im Sinne der Welser Erklärung) wird die Richtervereinigung, wie auch in der Vergangenheit, gerne konstruktiv mitdiskutieren. Zum gegenständlichen Verfahren wird sie sich bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss nicht äußern. Die Lehre wird zu beurteilen haben, ob sie sich der bisherigen Übung entsprechend dem anschließt. (DER STANDARD Printausgabe, 16.2.2011)

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    Posting 1 bis 25 von 217
    1 2 3 4 5
    blubb66
    02
    18.2.2011, 17:02
    Realitätsverlust

    Warum gibt es im gefühlten Ständestaat Österreich so viele Berufsgruppen, die jegliches Augenmaß verloren haben und selbstherrlich agieren bis zum Umfallen? Ist das der Machtrausch der mit fragwürdigen Methoden nach "oben" gelangten, ungebildeten Schichten?

    Herr Zankl hat offenbar nur Probleme mit Kritik, aber sämtliche Mißstände im kritisierten Prozess interessieren ihn nicht die Bohne. Es täte seinem Verein gut, sich für seriöse Prozessführung zu engagieren, dann kann man Kritik auch gelassener nehmen.

    Aber ja, vergebliche Mühe, man kann eigentlich nur hoffen, mit solchen Leuten nie etwas zu tun zu bekommen.

    SchützeDeineMeinungsFreiheit
    01
    18.2.2011, 16:50
    Sammlungen zur Repression

    http://antirep2008.tk/
    http://www.vgt.at/actionale... /index.php
    http://www.vegan.at/forum/YaB... 73/608#608
    http://www.shameonaustria.org/en/protes... terlang=de
    http://de.wikipedia.org/wiki/Tier... chutzcausa
    http://www.martinballuch.com/
    http://tierschutzprozess.at/

    und natürlich D A S Medium schlechthin LIVE aus dem Gerichtssaal:
    http://derstandard.at/r12955713... veberichte

    * * *

    heute wir - morgen ihr !

    BK W. Shoyssel
    02
    18.2.2011, 14:03
    Im Zweifel für die Richterin?

    in dubio pro reo heißt das doch? Oder ist die Richterin schon angeklagt wegen Amtsmissbrauch?

    mgwb
    01
    18.2.2011, 04:46

    Ein Kommentar mit so viel Überzeugungskraft wie die Pille-danach-für-den-Mann.

    Die Tatsache, daß der besagte Prozess überhaupt stattfindet, zeigt, daß der Inhalt des Kommentars nichts mit der Realität zu tun hat.

    Aus meiner Sicht besorgniserregend ist auch sich auf "... die in der Zeitung (möglicherweise verkürzt) wiedergegebene Beurteilung ..." zu berufen. Wendet sich tatsächlich ein Vertreter der Richtervereinigung an die Staatsanwaltschaft ohne vorher volle Kenntnis der Sachlage zu haben?

    hot doc
    02
    17.2.2011, 22:19
    können sie ihre peinlich-wehleidige nabelbeschau bleiben lassen, herr zinkl?

    meinungsfreiheit endet, wenn man die verhandlungsfürung ihrer kollegin arleth kritisiert? ist ihnen noch gut? ohne sympathie für die tierschutzfuzzis ist mir das, was die frau abhält, einfach zuwider. so sieht in österr. die rechtsprechung aus? voll vorurteile, die rechte der angeklagten mit füßen tretend? überfordert in der wahrheitsfindung? was man über die östereichische gereichtsbarkeit weiss, wird hier voll bestätigt. und dann ziehen sie noch her über eine rechtswissenschaftlerin, die sich traut, ihern stand mal in frage zu stellen?
    wer kontrolliert die arbeit ihrer zunft eigentlich? niemand. das ist das problem. wo ist die haftung eines richters für schlecht geführte prozesse und fehlentscheidungen? nirgends. man macht, was man will

    Yudhistira
    00
    17.2.2011, 19:13
    An die Redaktion:

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum meine (zugegebenermaßen kritischen) Postings nicht erscheinen. Im Zweifel für den Foromat?
    Angesichts der kafkaesken Zustände im Land finde ich dass es notwendig ist, die Dinge beim Namen zu nennen.

    4simo
    01
    17.2.2011, 22:26
    aber nur wenn es schöne namen sind

    Dr. Dieter Zakel MA
     
    10
    17.2.2011, 18:39
    Eine Justiz die den

    politischen Eingriff gewohnt ist reagiert halt so…
    Mich wundert das nicht.

    Pepi friß weniger
    00
    17.2.2011, 18:26
    Eine Rechtskultur, die auf festen Füßen steht

    hält solch "gewichtige Versuche" aus, ohne zu wanken

    Eine Rechtskultur hingegen, die sich bereits im Balanceakt befindet, gackt sich zurecht bei jedem Lüfterl an

    Die Mubaraks, denen wir diesen Balanceakt verdanken, werden eines Tages die Rechnung dafür bezahlen.

    Stefan Martin
    05
    17.2.2011, 18:17
    Er versteht's einfach nicht...

    Könnte es nicht sein, dass Fr. Velten tatsächlich der Meinung war, dass das Gericht "menschenrechtswidrig vorgehe, man nicht an ein faires Verfahren glauben könne und Parteilichkeit vorliege"? Ja, sollte sie das dann gerade bei so schwerwiegenden Vorwürfen nicht publik machen?

    Der wahre Skandal ist, dass sich der Präsident der Richtervereinigung hier Kritik verbietet (weil angeblich Medien und politische Gruppierungen bereits Einfluss ausüben wollen). Halloo? Geht's noch?

    Wenn eine Universitätsprofessorin für Strafrecht solch gravierende Probleme ortet, sollte sie die doch wohl auf jeden Fall aussprechen!!

    rorschach
    00
    17.2.2011, 18:14
    beeindruckende paranoia:

    " ....ein weiterer Höhepunkt einer Entwicklung, dass Verfahrensbeteiligte oder gesellschaftliche Gruppierungen (z. B. politische Parteien) versuchen, im Wege der Medien die Justiz zu beeinflussen. ....... heftige Medienkampagnen und Kabarettveranstaltungen dienen ausschließlich diesem Ziel." Ich dachte immer Kabarettveranstaltungen dienen meiner Unterhaltung und haben in Österreich aufgrund / sagen wirs mal so / der recht "speziellen" Eigenheiten die in diesem Land vorkommen ein recht breites Feld der "Inspiration". Ich wußte nicht das sie ausschließlich das Ziel verfolgen die Justiz zu beeinflußen .....
    In welchem Elfenbeinturm lebt dieser Mensch?

    KV382d
    00
    17.2.2011, 18:09
    Vermisstenanzeige

    Gesucht: Argument
    Art: unbekannt
    zuletzt gesehen: vorgeblich in diesem Artikel
    melden bei: Werner Zinkl
    Finderlohn: nicht 8 Monate U-Haft

    Yudhistira
    00
    17.2.2011, 17:53
    Im Zweifel für den Foromat...

    ;-(

    Mynheer Peeperkorn
     
    01
    17.2.2011, 17:51
    Wie um alles in der Welt ist das möglich,...

    ...dass Franz Kafka diesen Zinkl gekannt hat?

    itavalda
    05
    17.2.2011, 17:44

    Wo bitte ist eigentlich noch der Unterschied zur DDR , wenn sich die Staatsangestellten über jegliche Kritik erhaben fühlen.

    Was ist das für eine Justizministerin die solche Zustände zu verantworten hat.

    Wo sind endlich die Urteile in den noch immer offenen Korruptionsprozessen der letzte Jahre ?

    Warum arbeitet die österreeichische Richterschaft nicht für unser Steuergeld.

    gaisbock
    00
    17.2.2011, 17:16

    Auch Richter sind Menschen!

    soviel an die Adresse der Richter(vereinigung).

    Yudhistira
    00
    17.2.2011, 16:59
    Test-Test....Test Test.....

    Posting....Test...Test Test....

    (Im Zweifel gegen die Postingveröffentlichung)

    Toni Blaher
     
    00
    17.2.2011, 16:52
    In laufende Verfahren muss eingegriffen werden

    wenn die Beschuldigten kein faires Verfahren erhalten.

    grifter
    01
    17.2.2011, 16:48

    "Einschränkungen sind u. a. zulässig, wenn in Rechte des Einzelnen (Recht auf Ehre) eingegriffen wird oder um das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten."

    Das Recht des Einzelnen auf Ehre in allen Ehren, aber der zweite Teil dieses Satzes ist ein Totschläger für jegliche Kritik; Wie soll durch die - ja gerade daran berechtigte - Kritik an Ansehen und Unparteilichkeit das Ansehen und die Unparteilichkeit außen vor bleiben?

    Perfide, das ist das Wort, das mir dazu einfällt.

    Yudhistira
    04
    17.2.2011, 16:43
    Herr Zinkl, ihre Ergüsse (Rechtsauffassung will ich das hier nicht nennen) sind unerträglich: Im Zweifel für den Angeklagten(!)

    heißt es nämlich in einem Rechtsstaat, der in Österreich gerade (und nicht nur in diesem Prozess) mit Füssen getreten wird. Dass sie sich auch noch schützend vor diesen Schauprozess stellen, stellt doch die Legitimität der österreichischen Rechtssprechung völlig in Frage, wenn diese nicht einmal in der Lage ist solch offenkundige Verfahrensmängel als solche zu erkennen. Dieses Unvermögen haben sie in dieser Stellungnahme auch in Bezug auf ihre Person bestätigt. Als Präsident(!) der Richtervereinigung würde ich ihnen nahelegen zurückzutreten, um unserem Rechtsstaat nicht noch weiteren Schaden zuzufügen.

    Der Rechtsstaat und seine Gesetze haben der Gerechtigkeit zu dienen, und nicht der Macht oder der richterlichen Selbstgefälligkeit.

    mirko burijan
    01
    17.2.2011, 16:40
    iudex legibus solutus / soluta, oder was?

    sind ö richter/innen an den umgang mit angeklagten, die sich artikulieren können, nicht gewöhnt? (offenbar nein)

    bestehen ö richter/innen nur aus autoritären reflexen? (wenn es nach diesem richtervertreter geht, ja)

    wo war der richtervertreter im bawag-prozess, der "von außen" dank des profilierungswütigen krakow, damals staatsanwalt, heute kabinettchef, über die medien geführt wurde?

    will er alle strafrechtsinstitute an der uni einstampfen und das öffentliche verfahren abschaffen?

    der geringste staatsbürgerliche reflex ist im hiesigen untertanenland schon der strafbarkeit verdächtig. liebe richterschaft, wie lange wollt ihr euch einen solchen standesvertreter gefallen lassen?

    sociovation
    01
    17.2.2011, 16:31
    Die iranischen Oppositionellen haben Glück,

    dass die dortigen Richter nicht aus Österreich sind.

    also dann ...
    07
    17.2.2011, 16:18
    hahaha ... da reitet einer die "richtervereinigung" noch mehr in den s u m p f, GRATULIERE ! ! !

    selten so ein scheinheiliges geheuchle...gelesen :
    - auf der einen seite "bekennt" er sich zur erlaubten (sieh an ?) kritik an der justiz/den richtern
    - und im selben atemzug "begründet" er das strafrechtliche (?) einschreiten genau gegen die
    FREIE meinungsäußerung
    + die FREIHEIT der wissenschaftlichen analyse.

    mann o mann...
    da fragt man sich nur mehr, wieso die ärzte noch forschen, ab wann der h i r n t o d ... eintritt !

    Winter20
    05
    17.2.2011, 15:48
    "Einschränkungen der Meinungsfreiheit

    sind gemäß Hrn. Zinkel zulässig, ... um das Ansehen ... der Rechtsprechung zu gewährleisten."

    Diese demokratiepolitisch höchst problematische Ansicht des Präsidenten der Richtervereinigung zeigt, welche Geisteshaltung für diese Berufsgruppe typisch ist. Wen wundert es da, dass die österr. Richter, von wenigen Ausnahmen abgesehen, immer treuer Diener des jeweils herrschenden Regimes waren: vor 1934, 1934-1938, 1938-1945, 1945 bis heute

    also dann ...
    00
    17.2.2011, 16:18
    B R I L L A N T !

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