"Sehr zufrieden" zeigte sich am Mittwoch die für Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes über die Einigung, die ihre Behörde mit der ungarischen Regierung bezüglich der Abänderungen der umstrittenen ungarischen Mediengesetze erzielt hat. Wie sie bei einer Aussprache im Europäischen Parlament erklärte, werde die Regierung die (seit 1. Jänner geltenden) Regelungen in vier Punkten korrigieren. Damit würden alle Einwände, die Kroes in einem Schreiben an den zuständigen Justizminister in Budapest formuliert hatte, die vor einer Verletzung der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Medien gewarnt hatten, positiv beantwortet.

Die Änderungen sind: Die Verpflichtung zur "ausgewogenen Berichterstattung" wird auf den staatlichen Rundfunk beschränkt, wie in den meisten EU-Ländern üblich. On-Demand-Dienste und Videoblogs werden nicht erfasst.

Ausländische Medien sollen nicht mehr, wie vorgesehen, bei Verstößen gegen die Ausgewogenheit mit hohen Geldstrafen bis zu 740.000 Euro bedroht werden. Fallenlassen will die Regierung in Budapest auch eine Vorab-Meldepflicht für ausländische Medien. Nun muss man sich erst nach 60 Tagen registrieren lassen.

Nun sei die Niederlassungsfreiheit gesichert, argumentiert die Kommission. Die als Zensurapparat kritisierte Zulassungsbehörde bleibt unverändert: Die Kommission habe hier keine Zuständigkeit, Medienpolitik sei nationale Angelegenheit, so Kroes.

Das kritisierten Grüne, Sozialdemokraten und Linke: Die Änderungen seien "nicht ausreichend", die Kommission solle Vorschläge für EU-Mediengesetze machen. (Thomas Mayer aus Straßburg, DER STANDARD; Printausgabe, 17.2.2011)