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Einen 'Ersatz' für jene Eigentümer, die den Austausch der Briefkästen schon vor dem Stichtag auf eigene Kosten finanziert haben, wird es nicht geben.
Vor ein paar Jahren war das leidige Thema "Hausbrieffachanlagen" in aller Munde. Gebäudeeigentümer wunderten sich, dass die vorgeschriebenen neuen Briefkästen nun ihre Geldbörse belasten sollten. Einige ärgerten sich dermaßen, dass sie ein Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof beantragten. Schließlich fand man eine Lösung, und dennoch sind heute nicht alle zufrieden.
Austausch-Verpflichtung gegenstandslos
Ein kurzer Rückblick: Anfang 2006 waren die Gebäudeeigentümer in Mehrparteienhäusern noch im Stress, bis Ende der Umrüstungspflicht mit dem Stichtag 1. Juli 2006 die alten Brieffächer - korrekt Hausbrieffachanlagen genannt - ihres Hauses gegen neue Fächer mit Einwurfschlitz auszutauschen, um nicht nur der Post, sondern auch anderen Zustellern zu ermöglichen, problemlos ihre Sendungen zustellen zu können.
Im April desselben Jahres hob der Verfassungsgerichtshof diese Verordnung auf, da man zu dem Schluss gekommen war, dass eine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung verfassungswidrig sei. Somit war nicht nur der Stichtag, bis zu dem der Austausch erfolgen hätte sollen, sondern auch die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, diese im Haus auf eigene Kosten zu errichten, gegenstandslos.
Die Höchstrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verpflichtung einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstelle und dies nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Regelung in öffentlichem Interesse läge. Das war aber nicht der Fall, da die Forderung nach den neuen Briefkästen im Interesse der - teilweise miteinander konkurrierenden - Anbieter von Postdienstleistungen lag.
Austausch durch die Post bis Ende 2012
Die Situation heute: Einher mit der Liberalisierung des Postmarkts mit 1. Jänner 2011 trat auch Paragraf 34 des neuen Postmarktgesetzes in Kraft, der vorsieht, dass alle Brieffachanlagen, die nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen, bis zum 31. Dezember 2012 auszutauschen sind. Die Gebäudeeigentümer sind dazu verpflichtet, den Austausch der Anlage zu ermöglichen, für die Kosten sind sie aber nicht mehr zuständig.
Diese Zuständigkeit fällt nun auf die Post AG und die Marktteilnehmer. "Die Kosten werden derzeit auf 40 Millionen Euro geschätzt, eine spätere anteilsmäßige Aufteilung dieser Kosten auf Mitbewerber im jeweiligen Gebiet ist im Gesetz vorgesehen", erläutert Stephan Fuchs von der Konzernkommunikation der Österreichischen Post AG. Bisher seien von den insgesamt über 2,1 Millionen Hausbrieffachanlagen bereits über 1,2 Millionen umgerüstet.
Und wem gehören die neu installierten Postkästen dann? "Mit dem Austausch der Anlagen durch die Post gehen diese an die Hauseigentümer über", so Fuchs. Also sei in der Folge auch deren Wartung Sache der Gebäudeeigentümer.
Keine Chance auf Kostenrückerstattung für Eigentümer
Somit scheint die Sache mit den neuen Briefkästen geklärt: Diejenigen, die abgewartet hatten, und die neuen, genormten Hausbrieffachanlagen vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch nicht ausgetauscht hatten, atmeten erleichtert auf. Und die anderen, die sich bereits brav um die Umrüstung gekümmert hatten, ärgerten sich.
Hausbesitzer, die bereits finanziell für eine neue Brieffachanlage aufgekommen sind, haben kein Recht auf Rückerstattung der angefallenen Kosten. Christian Neuwirth, Mediensprecher des Verfassungsgerichtshofs, dazu: "Ein Gesetz bzw. eine Verordnung gilt solange, solange der Verfassungsgerichtshof sie nicht aufgehoben hat. Wir haben beim Einlangen des Antrages sofort in der Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Problem beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist. Einen 'Ersatz' für jene, die schon vor dem dafür vorgesehenen Stichtag trotzdem umgerüstet haben, wird es wohl nicht geben." Denn auch wenn dieser Tage zum Beispiel die Winterreifenpflicht fallen würde - die Autofahrer bekämen ja auch dann die Kosten ihrer Reifen nicht rückerstattet. (Jasmin Al-Kattib, 16. Februar 2011, derStandard.at)
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wenigstens ist der Briefkasten stabil genug, daß er sich nicht verzieht, wenn man ihm jeden Tag eine reinhaut
So gesehen eine gute Idee, uns an die EU zu gewöhnen
(der wir diese "Postmarktliberalisierung" ja verdanken)
Postler sehr wohl denn alte Postkästen haben mehr Zeit und Schmerzen in Anspruch genommen, weil man immer mit den Fingerkuppeln an die Ränder kommt und mit der Zeit nur noch blutende Finger hat. Die neuen Postkästen sind viel effizienter und wenn man eine Zackensperre drin hat kann einem auch nichts geklaut werden.
das geht aber nur bei den ganz deppaten Kastln! Wenn die Kastln nicht "flach" angeordnet werden sondern "hochkant" gestellt werden, dann braucht man schon ca 40 cm lange Finger, um das Kastl auszurämen.
Verlangen Sie die Kastln also "hochkant" wie z.B. beschrieben in
http://www.evva.com/produkte/... d-hoch/de/
kostet genau so viel wie die deppaten! (Ich war auch einer, der die Briefkästen im Haus lt. Verordnung auf eigene Kosten austauschen musste, weil der Wohnfonds Wien das als Förderbedingung vorgeschrieben hat :-((
.. das sie nicht mehr fuer die Post aufsperrbar sind, also kleine Pakete die zwar den Kasten, nicht aber durch den Schlitz passen nicht eingeworfen werden koennen..
Aber jeder mit halbwegs schlanken Haenden die Dinger ohne Schluessel ausraeumen kann..
Schlau gemacht, Gratulation an den Hersteller das er jemand gefunden hat der ihm den Schund in grosser Zahl abkauft..
Der Mensch von heute zählt nichts. Er ist einerseits Humankapital und andererseits Konsument. Seine Sorgen und Nöte sind uninteressant, er hat nur zu funktionieren, so wie es "die Wirtschaft" verlangt.
Für die Gesetzgebung zählt einzig und alleine der Profit von Unternehmen bzw. "dem Markt" und hierbei wird nach Größe der Konzerne gewichtet.
Du kannst ja das nächste Mal was anderes wählen, wenn dir das nicht passt.
die wurden durch den hauseigenteumer der post bezahlt (die die montiert hat). ist halt evt schon 30 jahre her, aber bezahlt haben das die hausbesitzer mal
der richtige weg waere dass auch die alternativen zusteller die postkasten zentralschluessel legal verwenden duerfen, haben tun sie die so wie so ...
Also wir haben alte Postkästen im Haus und die sind eindeutig Eigentum der Post.
Beschädigtes Postkastlstürl (Vandalismus)
Anruf bei der Hausverwaltung: Geht uns nichts an gehören der Post.
Anruf bei der Post: Geht uns nicht an gehören der Hausverwaltung.
Neuerlicher Anruf Hausverwaltung: Nein, die alten goldfarbigen Postkästen gehören definitiv der Post.
Neuerlicher Anruf bei der Post: Hartnäckig geblieben, 3 Mal weiterverbunden worden, schlussendlich: ach so ja die gehören schon uns.
Beschödigtes Türl augestauscht bekommen. Anzeige wegen Vandalismus erforderlich (je eine vom jeweiligen Mieter pro beschädigte Tür...)
3 Monate später, wird das endlich erledigt (wenn sie telefonisch noch siebzehn mal nachfragen...)
Zum Auszucken.
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