Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist am Mittwoch erneut
in der Strafsache Buwog und im Finanzstrafverfahren im Bundeskriminalamt
einvernommen worden. Die Vernehmung hat zwei Stunden gedauert und ist von einem
Staatsanwalt und vier Ermittlern der Sonderkommission Constantia/Buwog geleitet
worden. "In Anbetracht der Fülle der noch zu erhebenden Themen ist davon
auszugehen, dass weitere, terminlich noch nicht festgesetzte, Einvernahmen mit
Karl Heinz Grasser stattfinden werden", so der Pressesprecher der
Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey.
"Dieser Termin kam auf Anregung
des Beschuldigten zustande und sollte dazu dienen, den Ermittlungsbehörden
weitere Unterlagen, insbesondere zum untersuchten Vorwurf der
Abgabenhinterziehung, auszufolgen", teilte die Staatsanwaltschaft Wien am
Nachmittag - nach der Einvernahme - mit.
Diskretion
Offenbar hatten sowohl die
Justiz als auch der Beschuldigte ein Interesse daran, die Medien vom Termin
fernzuhalten. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte am Nachmittag gesagt, es sei noch kein Termin für eine Einvernahme festgelegt worden.
Der sonst nicht medienscheue Grasser hatte offenbar Wert auf Diskretion
gelegt.
Dass die Staatsanwaltschaft nach der vor den Medien geheim
gehaltenen Einvernahme Grassers überhaupt eine Pressemitteilung ausgeschickt
hat, erbost dessen Rechtsanwalt. "Ich habe mit der Staatsanwaltschaft
ausgemacht, dass über den Termin Stillschweigen herrscht", sagte Grasser-Anwalt
Manfred Ainedter gegenüber der APA. Der Termin sei schon vor seinem Urlaub in
der vergangenen Woche ausgemacht worden, dann habe ihm die Staatsanwaltschaft
per Mail mitgeteilt: "Damit die Geheimhaltung gewahrt bleibt, machen wir den
Termin lieber im Bundeskriminalamt." Dieses offenbar gemeinsame
Geheimhaltungs-Vorhaben von Justiz und Beschuldigtem ist laut Anwalt gelungen:
"Niemand von den Medien war dort, kein Mensch", so Ainedter.
Beim Termin am Mittwoch habe sein Mandant Urkunden zu den Stiftungen vorgelegt, "dazu
gab es ein paar Fragen". Von weiteren Einvernahmeterminen sei ihm nichts
bekannt, so der Anwalt.
Offen bleibt, ob Grasser möglicherweise seit den
ersten beiden Einvernahmen im September 2010 auch weitere Male oder zumindest
ein weiteres Mal befragt worden war, ohne dass dies der Öffentlichkeit bekannt
gewesen sei. Grassers Anwalt wollte gegenüber der APA nicht bestätigen, dass es
sich um die dritte Befragung gehandelt habe. Der Sprecher der
Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, sagte hingegen, es habe sich um
die dritte Einvernahme gehandelt. Grasser habe Urkunden vorgelegt. (APA)