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Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wird gegen die Linzer Strafrechtswissenschaftlerin Petra Velten nicht wegen "verbotener Einflussnahme" auf den Tierschützerprozess in Wiener Neustadt ermitteln. Laut Staatsanwaltsprecherin war der "strafrechtliche Gehalt" der Aussagen Veltens in einem Interview mit der Kleinen Zeitung nicht gegeben; Velten hatte darin indirekt kritisiert, dass die vorsitzende Richterin im Tierschützerverfahren, Sonja Arleth, das Fragerecht der Verteidigung beschneide.
Von einer Strafwürdigkeit, unter anderem laut Paragraf 23 Mediengesetz, war - wie berichtet - der Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer ausgegangen. Er hatte der Staatsanwaltschaft am 8. Februar in einem Email mit der Aufforderung zur Prüfung geschickt. Das Vorgehen der Richtervereinigung war unter anderem von einzelnen Richtern und der Gewerkschaft der Universitätslehrer als unbotmäßige Beeinflussung wissenschaftlicher Arbeit kritisiert worden. (bri, DER STANDARD-Printausgabe, 17.2.2011)
Aktivisten entrollten Transparent auf Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz
Verein gegen Tierfabriken lud zu Podiumsdiskussion und Buchpräsentation "Staatsgewalt"
Das Tierschützerverfahren ist noch nicht zu Ende. Die acht rechtskräftig freigesprochenen Aktivisten wollen pro Person mehr als 100.000 Euro vom Staat. Die fünf anderen, die weiter - etwa wegen Nötigung - angeklagt sind, haben beim Oberlandesgericht berufen
Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
Weil er mit einer Geste einen Schuss auf Tierschützer andeutete, hat ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt nun großen Ärger. Der Beweis für die Entgleisung wird in der ORF-Sendung "Am Schauplatz" ausgestrahlt
Fall soll vor Schöffensenat neu aufgerollt werden
Fortführungsantrag gegen Polizeibeamte nicht aufgegriffen - Scharfe Kritik von VGT-Obmann Balluch
VGT-Obmann erhielt nach eigenen Angaben 35.000 Euro
Ministerialentwurf soll noch im Sommer in Begutachtung gehen
Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
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Die lang angekündigte Entschärfung des Antimafiaparagrafen 278a wird konkret. Im STANDARD-Gespräch erläutert Ministerin Beatrix Karl, wie ihr Änderungsvorschlag aussieht
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Schriftliche Begründung der Freisprüche auf 385 Seiten - Nun muss Staatsanwalt entscheiden
Wolfgang Schweiger habe nicht wissentlich einen falschen Befund erstellt, so die Begründung
Preis geht auch an Schriftsteller Stephane Hessel und Psychiater Gaetano Benedetti
Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"
Nach Übergabe des Urteils wird über Berufung entschieden - Richterin Sonja Arleth wird nicht mehr öffentlich verhandeln
Die ehemals Angeklagten warten noch immer auf ein Urteil - Ob es bei Freisprüchen für alle bleibt, ist ungewiss
Petition fordert Entschädigung für Verfahrenskosten im Falle eines Freispruchs
Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein
Nach den Freisprüchen im Prozess präzisiert Richterin Sonja Arleth ihre Sicht: von krimineller Organisation keine Spur
"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
Wolfgang Handler wurde zum ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt bestellt
Der Versuch, Kritiker an der keinesfalls unfehlbaren und teilweise problematischen Justiz, mit Strafanzeigen mundtod zu machen, zeigt das Selbstverständnis mancher Richter. Rechtssprechung ist ein Akt, der stets der Kontrolle von außen bedarf. Dies kommt schon durch das Prinzip der Öffentlichkeit zum Ausdruck. Die Tatsache, dass gegen die Bewertung durch wissenschaftliche Vertreter in dieser unangemessenen Form vorgegangen wird, unterstreicht die Berechtigung der Kritik. Die Richtervereinigung sollte nicht ihre schwarzen Schafe schützen und mögliche Mißstände unter den Tisch kehren, sondern sich aktiv für eine Qualitätsverbesserung in den eigenen Reihen kümmern. Eine Standesvertretung, die dies nicht erkennt, führt sich selbst ad absurdum.
"Die österreichische Richtervereinigung trifft in erhöhtem Maße die Pflicht, keine falschen Verdächtigungen anzustellen insbesondere nicht Personen betreffend, die sich mit der Amtsführung der von der Richtervereinigung vertretenen Personen kritisch auseinandersetzen"
http://www.martinballuch.com/?p=457#more-457
http://antirep2008.tk/
http://www.vgt.at/actionale... /index.php
http://www.vegan.at/forum/YaB... 73/608#608
http://www.shameonaustria.org/en/protes... terlang=de
http://de.wikipedia.org/wiki/Tier... chutzcausa
http://www.martinballuch.com/
http://tierschutzprozess.at/
und natürlich D A S Medium schlechthin LIVE aus dem Gerichtssaal:
http://derstandard.at/r12955713... veberichte
* * *
heute wir - morgen ihr !
der skandal - von den rechtlichen belangen einmal abgesehen - ist ja, dass diese richter, wie auch staatsanwälte und ermittler, ohne jedes risiko persönlicher oder auch nur behördlicher haftung agieren und nach belieben blödsinn und strafwürdige akte setzen können!!!
so war wohl die unabhängigkeit garantierende pragmatisierung nicht gemeint!!!
die existenzen, die allein der wr. neustädter prozess vernichtet und die finanziellen belastungen, die in inzwischen in die millionen (verdienstausfall, verfahrenskosten, anwaltskosten etc.etc.) - dafür gibt es praktisch null entschädigung und keinerlei haftung derer, die diese schäden mutwillig oder fahrlässig verursachen!!!
da führt sich der rechtstaat ad absurdum!!!
Ganz meine Meinung.
Dazu kommen noch die gigantischen Kosten der exzessiven Ermittlung, während Einbrüche, Taschendiebstähle etc. nicht in den Griff zu bekommen sind, weil dafür das Personal fehlt.
Aber was bedeutet schon der Schutz von Kreti und Pleti im Vergleich mit dem persönlichen Schutz der Firma Kleiderbauer oder gar illustrer Jagdzirkel!
Nun möge sich die Richtervereinigung mal bei der Nase nehmen , denn noch diletantischer konnte sie nichtmehr verfahren..
Einzig jenen Rihtern und Richterinnen die Kritik an der eigenen Standesvertretung geübt hatten gebührt Respekt!
nicht nur arleth macht sich an jedem prozesstag lächerlich und damit den richterstand, auch die richtervereinigung hat sich durch diese aktion ins knie geschossen. ein einziges debakel. ein freispruch für die angeklagten und eine angemessene (wie auch immer das möglich ist) entschädigung ist längst überfällig!
den weiteren Verlauf dieses kafkaesken "Prozesses" weiterhin genau beobachtet, analysiert, dokumentiert und Ihre diesbezüglichen objektiven rechtswissenschaftlichen Schlussfolgerungen veröffentlicht!
Es scheint der einzige wirksame Schutz zu sein, den die Angeklagten haben.
Auch die Presse schickt sich an in einem fünfzeiligen Artikel über obiges zu berichten. Dort heisst es, dass die Anklagebehörde (die Staatsanwaltschaft Klagenfurt) "erwartungsgemäß" keine Anklage erhebt. Zuvor war diese Erwartungshaltung - die das Blatt nun behauptet - wohl eher nicht erkennbar.
"Erwartungsgemäß" berichtet die Presse auch nicht in einem Wort über die Verfolgung von vier KunststudentInnen nach § 278b. Man fragt sich schon welchen Wert die Redaktion des - sich auf das Revolutionsjahr 1848 berufenden - Blattes den bürgerlichen Freiheiten zukommen lässt!
die Richtervereinigung wollte alle Kritiker einschüchtern. Gut, dass Velten nicht so ein Waserl ist, so ging der Schuss nach hinten los und die Richtervereinigung hat sich bis auf die Knochen blamiert. Deren Unfähigkeit fachliche Kritik zu verarbeiten spricht ja Bände über deren Selbstverständnis.
Eine deutsche Strafrechtlerin, die in Linz doziert und einen Prozess in Wiener Neustadt (bei dem vor allem Wiener angeklagt sind) kommentiert - warum ist da die Staatsanwaltschaft Klagenfurt überhaupt zuständig? Gibt es da keine Wohnsitz oder Ort des Geschehens Regelungen?
Verleumdung
§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat
Die Wappler sollen sich lieber um die eigene fachliche Bildung kümmern, als beleidigte Leberwurst zu spielen! Sowas sagt doch schon genug über deren "Qualitäten" aus!
Na zum Glück gibt es in der österreichischen Justiz noch mehr als genug Fachleute!
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