Kein Verfahren gegen Strafrechtlerin Velten

16. Februar 2011, 15:29

Klagenfurt lässt Richtervereinigung abblitzen: "Kein strafrechtlicher Gehalt in Veltens Aussagen

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wird gegen die Linzer Strafrechtswissenschaftlerin Petra Velten nicht wegen "verbotener Einflussnahme" auf den Tierschützerprozess in Wiener Neustadt ermitteln. Laut Staatsanwaltsprecherin war der "strafrechtliche Gehalt" der Aussagen Veltens in einem Interview mit der Kleinen Zeitung nicht gegeben; Velten hatte darin indirekt kritisiert, dass die vorsitzende Richterin im Tierschützerverfahren, Sonja Arleth, das Fragerecht der Verteidigung beschneide. 

Von einer Strafwürdigkeit, unter anderem laut Paragraf 23 Mediengesetz, war - wie berichtet - der Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer ausgegangen. Er hatte der Staatsanwaltschaft am 8. Februar in einem Email mit der Aufforderung zur Prüfung geschickt. Das Vorgehen der Richtervereinigung war unter anderem von einzelnen Richtern und der Gewerkschaft der Universitätslehrer als unbotmäßige Beeinflussung wissenschaftlicher Arbeit kritisiert worden. (bri, DER STANDARD-Printausgabe, 17.2.2011)

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Und sowas ist "Vizepräsident der österr. Richtervereinigung".

Man kann nur mehr den Kopf schütteln...

entlarvendes Selbstverständnis

Der Versuch, Kritiker an der keinesfalls unfehlbaren und teilweise problematischen Justiz, mit Strafanzeigen mundtod zu machen, zeigt das Selbstverständnis mancher Richter. Rechtssprechung ist ein Akt, der stets der Kontrolle von außen bedarf. Dies kommt schon durch das Prinzip der Öffentlichkeit zum Ausdruck. Die Tatsache, dass gegen die Bewertung durch wissenschaftliche Vertreter in dieser unangemessenen Form vorgegangen wird, unterstreicht die Berechtigung der Kritik. Die Richtervereinigung sollte nicht ihre schwarzen Schafe schützen und mögliche Mißstände unter den Tisch kehren, sondern sich aktiv für eine Qualitätsverbesserung in den eigenen Reihen kümmern. Eine Standesvertretung, die dies nicht erkennt, führt sich selbst ad absurdum.

Kernsatz der Anzeige

"Die österreichische Richtervereinigung trifft in erhöhtem Maße die Pflicht, keine falschen Verdächtigungen anzustellen insbesondere nicht Personen betreffend, die sich mit der Amtsführung der von der Richtervereinigung vertretenen Personen kritisch auseinandersetzen"

http://www.martinballuch.com/?p=457#more-457

Wir wollen Zwettler & Co. auf der Angeklagtenbank sehen!!!

eine vollkommene blamage!

der skandal - von den rechtlichen belangen einmal abgesehen - ist ja, dass diese richter, wie auch staatsanwälte und ermittler, ohne jedes risiko persönlicher oder auch nur behördlicher haftung agieren und nach belieben blödsinn und strafwürdige akte setzen können!!!

so war wohl die unabhängigkeit garantierende pragmatisierung nicht gemeint!!!

die existenzen, die allein der wr. neustädter prozess vernichtet und die finanziellen belastungen, die in inzwischen in die millionen (verdienstausfall, verfahrenskosten, anwaltskosten etc.etc.) - dafür gibt es praktisch null entschädigung und keinerlei haftung derer, die diese schäden mutwillig oder fahrlässig verursachen!!!

da führt sich der rechtstaat ad absurdum!!!

Ganz meine Meinung.

Dazu kommen noch die gigantischen Kosten der exzessiven Ermittlung, während Einbrüche, Taschendiebstähle etc. nicht in den Griff zu bekommen sind, weil dafür das Personal fehlt.

Aber was bedeutet schon der Schutz von Kreti und Pleti im Vergleich mit dem persönlichen Schutz der Firma Kleiderbauer oder gar illustrer Jagdzirkel!

Schaden für Richterschaft ist nunmehr enorm....

Nun möge sich die Richtervereinigung mal bei der Nase nehmen , denn noch diletantischer konnte sie nichtmehr verfahren..
Einzig jenen Rihtern und Richterinnen die Kritik an der eigenen Standesvertretung geübt hatten gebührt Respekt!

in your face!

nicht nur arleth macht sich an jedem prozesstag lächerlich und damit den richterstand, auch die richtervereinigung hat sich durch diese aktion ins knie geschossen. ein einziges debakel. ein freispruch für die angeklagten und eine angemessene (wie auch immer das möglich ist) entschädigung ist längst überfällig!

das war ja

eine komplett sinnfreie Aktion der Richtervereinigung- null effekt und schei$$ publicity. Überhaupt ein sinnentleerter prozess.
Links zum TS prozess @ bit.ly/h5hXcy

Man wünscht sich, dass Prof. Velten am Ball bleibt,

den weiteren Verlauf dieses kafkaesken "Prozesses" weiterhin genau beobachtet, analysiert, dokumentiert und Ihre diesbezüglichen objektiven rechtswissenschaftlichen Schlussfolgerungen veröffentlicht!

Es scheint der einzige wirksame Schutz zu sein, den die Angeklagten haben.

Auch die Presse schickt sich an in einem fünfzeiligen Artikel über obiges zu berichten. Dort heisst es, dass die Anklagebehörde (die Staatsanwaltschaft Klagenfurt) "erwartungsgemäß" keine Anklage erhebt. Zuvor war diese Erwartungshaltung - die das Blatt nun behauptet - wohl eher nicht erkennbar.

"Erwartungsgemäß" berichtet die Presse auch nicht in einem Wort über die Verfolgung von vier KunststudentInnen nach § 278b. Man fragt sich schon welchen Wert die Redaktion des - sich auf das Revolutionsjahr 1848 berufenden - Blattes den bürgerlichen Freiheiten zukommen lässt!

scheint ein ziemlicher sumpf zu sein

da bahnt sich ein zweites schattendorf an

roter baron

ich hoffe die klage gegen die richtervereinigung wegen übler nachrede und verleumdung wird dennoch durchgezogen?

Veltens Ruf sollte ja bewusst geschädigt werden,

die Richtervereinigung wollte alle Kritiker einschüchtern. Gut, dass Velten nicht so ein Waserl ist, so ging der Schuss nach hinten los und die Richtervereinigung hat sich bis auf die Knochen blamiert. Deren Unfähigkeit fachliche Kritik zu verarbeiten spricht ja Bände über deren Selbstverständnis.

hoffe ich auch

Eine deutsche Strafrechtlerin, die in Linz doziert und einen Prozess in Wiener Neustadt (bei dem vor allem Wiener angeklagt sind) kommentiert - warum ist da die Staatsanwaltschaft Klagenfurt überhaupt zuständig? Gibt es da keine Wohnsitz oder Ort des Geschehens Regelungen?

Weil die Aussage in der Kleinen Zeitung veröffentlicht wurde vermutlich.

ich vermute da mehr,

weil diesfalls der um eine Rechtsmeinung Bittende im Nebenbureau sasz

Also ist es eine Verleumdung? (Es gilt die Unschuldsvermutung)

Verleumdung

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat

und sollte sich im mathematik-forum eine frage der

formelherleitung stellen, werde ich meinen unqualifizierten senf dazu geben. der segen des internets!

;)

Wer sonst musste wissen,

dass die Verdächtigungen falsch waren, wenn nicht diese Richter?

Von einer Strafwürdigkeit, unter anderem laut Paragraf 23 Mediengesetz, war - wie berichtet - der Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer ausgegangen.

Die Wappler sollen sich lieber um die eigene fachliche Bildung kümmern, als beleidigte Leberwurst zu spielen! Sowas sagt doch schon genug über deren "Qualitäten" aus!

Na zum Glück gibt es in der österreichischen Justiz noch mehr als genug Fachleute!

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