Wien - Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) möchte erst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abwarten, bevor es zu einer Neuregelung bei der Schwerarbeiter-Pension kommt. "Wir haben noch siebeneinhalb Wochen Zeit für eine Stellungnahme", erklärte er am Dienstag vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält das Gesetz und die dazugehörige Verordnung für verfassungswidrig und hat deshalb beim VfGH beantragt, die Regelung zur Schwerarbeiterpension aufzuheben.

Kriterium Kalorienverbrauch

Die Höchstrichter bemängelten unter anderem, dass der Kalorienverbrauch bei der Arbeit maßgeblich dafür ist, ob jemand die begünstigte Schwerarbeiterpension bekommt. Hundstorfer räumte ein, dass die Meinung des OGH "natürlich nicht wegzuwischen" sei. Noch habe man aber Zeit für die Stellungnahme. Wenn sich der VfGH aber dem OGH anschließt, sei eine Adaptierung der Schwerarbeiterregelung "ein mögliches Szenario". Die Regelung gänzlich zu streichen, das kann sich der Minister "nicht vorstellen".

Behinderte - Gegen höhere Ausgleichstaxe

Angesprochen auf mögliche höhere Ausgleichstaxe für die Nicht-Einstellung von Menschen mit Behinderung, sagte Hundstorfer, dies sei derzeit kein Thema. Zu Jahresbeginn habe es eine Erhöhung gegeben, die in zwei Jahren evaluiert werden soll. (APA)