Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Petra Velten macht sich anlässlich des Tierschützerprozesses in Wiener Neustadt Sorgen um den modernen Rechtsstaat.
Linz - Petra Velten schreitet zur Gegenwehr. Sollte es nach ihrer Kritik an der Verhandlungsführung im Tierschützerprozess gegen sie zu einem Verfahren wegen "verbotener Einflussnahme" laut Paragraf 23 Mediengesetz kommen, "dann wird man um eine Zeugenbefragung von Tierschützer-Richterin Sonja Arleth nicht herumkommen", kündigt die Strafrechtswissenschafterin im STANDARD-Gespräch an.
Velten hatte Arleth in einem Kleine Zeitung-Interview indirekt vorgeworfen, beim Prozess gegen 13 Tierschutzaktivisten in Wiener Neustadt bei Zeugenbefragungen das Fragerecht der Verteidigung zu beschneiden. Eine weit tiefgehendere Kritik hatte sie im Dezember 2010 im Journal für Strafrecht veröffentlicht.
Vizepräsident der Richtervereinigung "regte an"
Nun prüft die zuständige Staatsanwaltschaft Klagenfurt, ob wegen des Interviews medienrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Die diesbezügliche "Anregung" sei am 8. Februar in Form einer E-Mail vom Vizepräsidenten der österreichischen Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer, gekommen, teilte die dortige Pressesprecherin am Montag mit. Die Klageankündigung gegen die Linzer Rechtsexpertin wird von Kritikern als Eingriff in das Recht auf freie wissenschaftliche Meinungsäußerung abgelehnt.
Velten selbst hatte nach ihren Einwänden im Tierschützerverfahren "durchaus mit einer scharfen Reaktion gerechnet". Doch sie hatte gleichzeitig "auf sachliche Erwägung meiner Argumente gehofft". Mit Kritik am Verhalten von Richtern und Staatsanwälten vor Gericht tue man sich in Österreich schwer, meint die ehemalige deutsche Strafverteidigerin, die seit 2005 an der Uni Linz forscht und lehrt. "Die Justiz sieht sich immer noch als sakrosankt an."
Das in Österreich vielgepriesene Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit sei wichtig, habe aber eine andere Bedeutung als in der Zeit Maria Theresias, die als Kaiserin in Verfahren direkt intervenieren konnte. Die Kehrseite der Unabhängigkeit sei die "Freiheit zur Willkür". Und, so Velten: "Unabhängigkeit darf nicht zur Immunisierung vor öffentlicher Kritik führen."
Kein Fritz-Teufel-Effekt
Hier unterscheide sich Österreich etwa von Deutschland, wo es unter dem Einfluss der 1968er-Bewegung zu einer Demokratisierung der Regeln vor Gericht gekommen sei. Und zwar im Sinne des Aktivisten Fritz Teufel, der 1967 als Angeklagter wegen eines Steinwurfs bei einer Anti-Schah-Demo vom Richter aufgefordert wurde, sich zu erheben.
Mit der Bemerkung: "Wenn es der Wahrheitsfindung dient", habe Teufel der Aufforderung Folge geleistet: Laut Velten keine Despektierlichkeit, sondern ein Hinweis auf eine "zeitgemäße Gerichtsbarkeit, mit Angeklagten als Subjekten statt, wie derzeit, Objekten". (Irene Brickner, DER STANDARD-Printausgabe, 15.2.2011)
Aktivisten entrollten Transparent auf Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz
Verein gegen Tierfabriken lud zu Podiumsdiskussion und Buchpräsentation "Staatsgewalt"
Das Tierschützerverfahren ist noch nicht zu Ende. Die acht rechtskräftig freigesprochenen Aktivisten wollen pro Person mehr als 100.000 Euro vom Staat. Die fünf anderen, die weiter - etwa wegen Nötigung - angeklagt sind, haben beim Oberlandesgericht berufen
Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
Weil er mit einer Geste einen Schuss auf Tierschützer andeutete, hat ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt nun großen Ärger. Der Beweis für die Entgleisung wird in der ORF-Sendung "Am Schauplatz" ausgestrahlt
Fall soll vor Schöffensenat neu aufgerollt werden
Fortführungsantrag gegen Polizeibeamte nicht aufgegriffen - Scharfe Kritik von VGT-Obmann Balluch
VGT-Obmann erhielt nach eigenen Angaben 35.000 Euro
Ministerialentwurf soll noch im Sommer in Begutachtung gehen
Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
Vierzehn Monate nach dem Freispruch von 13 Tierschutzaktivisten hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese am Freitag teilbestätigt
Die lang angekündigte Entschärfung des Antimafiaparagrafen 278a wird konkret. Im STANDARD-Gespräch erläutert Ministerin Beatrix Karl, wie ihr Änderungsvorschlag aussieht
Neues, scharfes steirisches Jagdgesetz gegen Protestaktionen von Tierschützern bei Gesellschaftsjagden
Staatsanwalt bleibt bei Kernbeschuldigungen gegen Aktivisten
Schriftliche Begründung der Freisprüche auf 385 Seiten - Nun muss Staatsanwalt entscheiden
Wolfgang Schweiger habe nicht wissentlich einen falschen Befund erstellt, so die Begründung
Preis geht auch an Schriftsteller Stephane Hessel und Psychiater Gaetano Benedetti
Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"
Nach Übergabe des Urteils wird über Berufung entschieden - Richterin Sonja Arleth wird nicht mehr öffentlich verhandeln
Die ehemals Angeklagten warten noch immer auf ein Urteil - Ob es bei Freisprüchen für alle bleibt, ist ungewiss
Petition fordert Entschädigung für Verfahrenskosten im Falle eines Freispruchs
Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein
Nach den Freisprüchen im Prozess präzisiert Richterin Sonja Arleth ihre Sicht: von krimineller Organisation keine Spur
"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
Wolfgang Handler wurde zum ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt bestellt
Das wirklich schlimme ist das leider nichts passiert. Leider haben wir Österreicher auch nicht die Revoluter-Mentalität wie z.b. die Franzosen, die immer auf den Strassen marschieren wenn ihnen was nicht passt. Von den Politikern braucht man sich erst recht nichts zu erwarten weil die insegeheim eine gläserne Bevölkerung als wünschenswert sehen (es mag einige Ausnahmen geben). Ich bin aber sehr froh das man hier im Forum sieht das es genug gibt die sich mit der Thematik auseinandersetzen.
bravo petra.
mit fällt dazu eine episode bei einem beratungsgespräch der wr. anwaltskammer ein. ich bat um sachliche auskunft, ob die vom hausverwalter (+anwalt) in rechnung gestellte und nicht unerhebliche vertragserrichtungsgebühr für meinen mietvertrag rechtlich haltbar sei, worauf hin der ältere herr einen cholerischen schreianfall bekam (keine übertreibung!) und erst nach dessen abklingen meinte, der betreffende anwalt sei ein ÄUSSERST KORREKTER KOLLEGE, den kenne er noch vom studium.
sprachlos suchte ich das weite und war kurz davor klein beizugeben. zum glück war die beratung bei der mietervereinigung fundierter mit hinweisen auf dementsprechende rechtssprechungen. die rechnung habe ich ignoriert und nie eine mahnung erhalten.
Ihrem persönlichen Auftritt arbeiten sollten. So eine Szene (Anwaltskammer, routinierter älterer Anwalt, der was gewöhnt ist) ist nur möglich, wenn Sie wegen einer popligen Rechnung gleich "Betrug" oder dergleichen herumposaunt haben. Wie man in den Wald hineinruft ...
nach lesen der replik von dr. zinkl sind durchaus entlarvende parallelen zwischen der reaktion der richtervereinigung und ihrer festzustellen. ohne selbst dabei gewesen zu sein und ohne prüfung der sachlage wird kritisiert, wer auf missstände hinweist, sein/ihr verhalten als unangemessen dargestellt.
juristen, und erst recht, wenn sie fortgeschrittenen alters sind (der besagte herr dürfte seine ausbildung noch vor 1945 genossen haben), sind also per definitionem korrekte menschen, die über aller kritik stehen?
wobei meine anekdote aus der studienzeit mit der debatte um den TS-prozess natürlich nicht im entferntesten vergleichbar is
für diese herren die keine skrupel haben andere abzucashen, oder sie selbst, mag der betrag (von damals 6000 schilling) popelig sein, für mich als studentin war er damals horrend und hat schlichtweg mein budget überstiegen, weshalb ich mir überhaupt die mühe gemacht habe, mich zu erkundigen.
aber ist schon klar dass es einfacher ist, jemanden, der es wagt nachzufragen (ich betone nochmal: höflich und ohne jemandem etwas unterstellt zu haben) als hysterisch hinzustellen als zuzugeben, dass eine praxis gesetzlich nicht gedeckt ist.
sie kennen den "routinierten älteren herrn" wohl auch persönlich als außerst korrekten kollegen?
1. hat es aus dem beratungszimmer auch während ich wartete merkwürdiges geschrei gegeben. 2. habe ich niemandem betrug unterstellt sondern höflich um eine rechtsauskunft gebeten. und drittens beurteilt die rechtssprechung das vorgehen des hausverwalters sehr wohl als unrechtmäßg und keinesfalls ehrenhaft: als weit verbreitete praxis, den mieter für einen service, der in die zuständigkeit der hausverwaltung, die er ja zahlt, fällt, zusätzlich zahlen zu lassen. diese ehrenwerten herren wissen genau, dass sie damit vor gericht nicht durchkommen, aber versuchen halt.
Selten so gelacht, als ich vor kurzem das Märchen "Ethikerklärung der Richtervereinigung" las:
http://www.richtervereinigung.at/content/v... ew/260/37/
justitz und polizei scheinen amok zu laufen. Ich weiß nicht wieviel geld die republik sich so offensichtlich zweifelhafte gutachten kosten hat lassen. Mit den jahrelangen ergebnislosen verdeckten ermittlungen, wo immerhin einmal "böse blicke" festgestellt wurden, dürften sich die kosten auf 4 mio euro belaufen.
Der prozess, von vielen auch als politische farce bezeichnet, stiftet ganz allgemein nicht nur immanent, sondern auch durch die hervorragende führung ausgelöst, zum zivilen ungehorsam an.
Wenn richter so unabhängig sind, werden sie dann sagen wir einmal genau so unabhängig besetzt oder berufen, wie lehrer?
Doppelmoral, Reformstau, provinzpossen und korruption kenzeichnen das land.
Ein "Linguistik-Experte" (=pensionierter AHS-Lehrer aus Graz) hat für ein StA-gefälliges Stück Papier, das am 23.2 vermutlich, bildlich gesprochen, geschreddet wird, um die EUR 35.000 kassiert! Über die Honorarnote wurde kaum nachgedacht.
Ein an sich angesehener Veterinärmediziner hat, 2½ Jahre nach dem Ereignis für gutes Geld bestätigt, dass für ein paar nächtliche Stunden auf eine Wiese freigelassene Schweine Tierquälerei ausgesetzt wurden. Die Hauptquellen bei seinen Recherchen waren eine angekündigte Besichtigung des Stalls und Interviews mit dem Schweinezüchter und dem von diesem finanziell abhängigen "Haus-und-Hof"-Tierarzt! Der Gutachter wird am 3.3 auf Herz und Nieren geprüft. Arleth probiert schon den Stahlhelm an. ;o)
Legendär ist das Ö1 Interview des Präsidenten der Richtervereinigung (Ab rund 11:35Minuten) - unfassbar!:
http://oe1.orf.at/programm/267152
zu alledem vermisse ich die wohl vernehmbaren sicheren stimmen der dekane und vorstände der juridischwen fakultäten und institute, die unmissverständlich stellung beziehen zu der agenda, die nun mal zur diskussion steht
Wenn sich der Vizepräsident einer „Richtervereinigung“ mit solchen rassistischen Aussagen zitieren lässt, kann man nur anregen: Einen Tahrir-Platz in Wiener Neustadt!
Gut, dass Sie das thematisieren; das ist ungefähr der Ton, den die Leute in Dorfgasthäusern pflegen.
Für all das hatte Thomas Bernhard einen Begriff: Staatsschwachsinn und Staatsdummheit.
Nichts ist schlimmer, als wenn sich beide Elemente noch mit Arroganz paaren, das wird ein Drama.
vielleicht kommt ja durch diese Geschichte Bewegung in unser Strafrecht und, wenn man ganz optimistisch ist, eine Reform (die auch eine Verbesserung ist). Dann ginge das Ereignis in die Geschichte ein, sagen wir als "Velten-Effekt"? oder "Kleiderbauer-Zäsur"? oder andere Vorschläge?
Reform täte jedenfalls dringend not, denn nicht einmal der optimistischte Rechtsphilosoph würde hierzulande noch einen zwingenden Zusammenhang zwischen Recht und Gerechtigkeit erkennen können.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.