Untersagt

Versteckte Steuer bei Germanwings

14. Februar 2011, 11:40
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    foto: reuters

    Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten. Das gilt auch für Germanwings.

Gericht untersagt Germanwings irreführende Werbung - Obligatorische Luftverkehrssteuer darf nicht aus Preisangaben herausgerechnet werden

München - Die Billig-Fluglinie Germanwings muss auf Druck des Landgerichts Köln irreführende Werbung für angeblich besonders günstige Verbindungen korrigieren. Per einstweiliger Verfügung sei Germanwings untersagt worden, die seit Anfang 2011 obligatorische Luftverkehrssteuer aus den Preisen herauszurechnen, teilte am Montag die Wettbewerbszentrale mit, die einen entsprechenden Antrag beim Gericht gestellt hatte.

Auf der Internetseite und in Emails hätte Germanwings für Flüge ab 9,99 Euro geworben. "Erst in einem winzigen Sternchenhinweis wurde ausgeführt, dass auf diesen Preis noch die Luftverkehrssteuer, die für innerdeutsche sowie europäische Flüge 8 Euro pro Strecke beträgt, aufgeschlagen wird." Die Germanwings-Praxis widerspreche eindeutig den Vorgaben des Gesetzgebers, sagte Hans-Frieder Schönheit, Geschäftsführer bei der Wettbewerbszentrale. "Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten."

Die Abgabe trifft Billig-Anbieter wie die Lufthansa-Tochter hart, die vor allem Flughäfen im Inland und Urlaubziele in Europa ansteuern. Bei Langstrecken fällt die Steuer dagegen prozentual weniger stark ins Gewicht. (APA/REUTERS)

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Ruth Schlabbeeritzka-Pangl
00
15.2.2011, 07:23
Versteckt

Es ist traurig und bezeichnend, dass immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen, um das frisch-fröhliche Kunden-Beschei$$en vermeintlich besonders cleverer Wirtschafts"treibender" abzustellen.

h 90
00
15.2.2011, 10:19

Nun primaer beschei$$t aber wieder mal der Staat.

M L3
00
15.2.2011, 14:09
Das tut er eh immer - aber es ist klar geregelt, daß auch Billigflieger ihre Preise für Endkunden Brutto anschreiben müssen

Also inklusive ALLER Abgaben und Gebühren.

h 90
00
15.2.2011, 14:19

Ja, ist laestig wenn der falsche Preis angegeben wird. Aber es ist das kleinere Uebel.

florus flagrantius
00
14.2.2011, 13:53
Hans-Frieder Schönheit

nunja, man solle namen nicht explizit erwähnen, aber hier bietet es sich an .
aber er hat ja schon das "L" gegen ein "R" gehandelt

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