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Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten. Das gilt auch für Germanwings.

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München - Die Billig-Fluglinie Germanwings muss auf Druck des Landgerichts Köln irreführende Werbung für angeblich besonders günstige Verbindungen korrigieren. Per einstweiliger Verfügung sei Germanwings untersagt worden, die seit Anfang 2011 obligatorische Luftverkehrssteuer aus den Preisen herauszurechnen, teilte am Montag die Wettbewerbszentrale mit, die einen entsprechenden Antrag beim Gericht gestellt hatte.

Auf der Internetseite und in Emails hätte Germanwings für Flüge ab 9,99 Euro geworben. "Erst in einem winzigen Sternchenhinweis wurde ausgeführt, dass auf diesen Preis noch die Luftverkehrssteuer, die für innerdeutsche sowie europäische Flüge 8 Euro pro Strecke beträgt, aufgeschlagen wird." Die Germanwings-Praxis widerspreche eindeutig den Vorgaben des Gesetzgebers, sagte Hans-Frieder Schönheit, Geschäftsführer bei der Wettbewerbszentrale. "Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten."

Die Abgabe trifft Billig-Anbieter wie die Lufthansa-Tochter hart, die vor allem Flughäfen im Inland und Urlaubziele in Europa ansteuern. Bei Langstrecken fällt die Steuer dagegen prozentual weniger stark ins Gewicht. (APA/REUTERS)