"Ich verpflichte mich, meine berufliche Tätigkeit nicht zur Durchsetzung persönlicher Interessen zu missbrauchen sowie alle Versuche der Beeinflussung durch Geschenk- und Vorteilsangebote zurückzuweisen." Dazu verpflichten sich Journalisten mit ihrer Unterschrift, wenn sie Mitglieder der United Nations Correspondents Association Vienna werden wollen, die etwa die Presse-Ausweise für die hiesige Uno-Niederlassung vergibt.

"Bis zu 70 Prozent Rabatt"

Schön, wenn UNCAV-Präsident Michael Kress gleich als Beilage zum Beitrittsantrag auch die Vorteile der Mitgliedschaft preist: Sobald sie jeder Vorteilsnahme abgeschworen haben, winken ihnen bis zu 70 Prozent Rabatt in tausenden Hotels weltweit, vergünstigte Tarife (wie eh praktisch für alle Journalisten) bei Telefonanbietern, billigeres Parken, günstigeres Segeln zwischen Neusiedlersee und Algarve, weitere Hotel- und Thermenprozente. Mitgliedern winken etwa auch besondere Angebote für gemeinsame Fernreisen, etwa nach China.

Kress bietet aber auch näher Liegendes (von Vorteil wollen wir nicht sprechen). Auf der Seite des Mödlinger Bürgermeisters, Landtagsabgeordneten und Kress-Kollegen als Christgewerkschafter finden wir den Eintrag: "Ihr tradtitionelles Jahres-Auftaktfest feieten die UNO-Journalisten und die Journalisten-Gewerkschaft UNCAV unter der Führung von Michael Kress Ende Februar beim Heurigen Seper-Pferschy in Mödling. Auch heuer erklärte sich Hans Stefan Hintner gerne bereit, die Getränke des Abends für seine BerufskollegInnen zu übernehmen." Der Mann weiß eben, was sich im Umgang mit Journalisten gehört.

Präsident Kress vereint einfach gerne vermeintliche Gegensätze, bringt die Kandidatur für die ÖVP-Unternehmerorganisation Wirtschaftsbund und den Vorsitz der Journalistengewerkschaft in Niederösterreich problemlos unter einen biografischen Hut.

Ehrenkodex nicht vergessen

PS: Nicht vergessen: Der Ehrenkodex der Österreichischen Presse (im Volltext etwa hier) ist Teil des Journalistenkollektivvertrags und gebietet: "Wer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Journalist/in Geschenke oder andere persönliche Vorteile entgegennimmt, die geeignet sein könnten, die journalistische Darstellung zu beeinflussen, verstößt gegen das journalistische Ethos."

Der Ehrenkodex verpflichtet Journalisten und Medien übrigens auch: "In Berichten über Reisen, die auf Einladung erfolgten, soll auf diese Tatsache in geeigneter Form hingewiesen werden." Wie oft haben Sie schon in Reiseberichten gelesen: Diesen Trip bezahlte Firma X oder Tourismusverband Y dem Redakteur? Ich hab's immerhin schon versucht. Aber vielleicht reicht es ja wirklich für die "geeignete Form", zur Story einen Kasten mit jenen Veranstaltern zu stellen, die eingeladen haben, damit der Leser, die Leserin das erkennt. (fid)