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Statt Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis werden in einer geplanten Fremdengesetznovelle Wegbringfallen eingebaut.

APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER

Ausländer, sagt Veli Cayci vom arbeitsmarktpolitischen Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen in Wien, werden sich im Job künftig mehr gefallen lassen müssen. Keine Bedingungen stellen und es billig geben, so werde nach Inkrafttreten der geplanten neuerlichen Fremdenrechtsnovelle die Devise für sie lauten. Denn bei Job- und Einkommensverlust werde dann nicht mehr lang gefackelt: Drei Monate kein Posten - ab in die frühere Heimat oder sonst wohin, wo der Pfeffer wächst, werde es für Drittstaatangehörige mit zeitlich begrenzten, herkömmlichen Aufenthaltsbewilligungen dann heißen.

Ganze Familien, mit Kindern, die hier eingeschult wurden und mindestens so gut Deutsch sprechen wie Arigona Zogaj, würden dann Gefahr laufen, binnen weniger Monate ihre Existenz in Österreich zu verlieren. Freiwillige Ausreise oder Abschiebung, werde die Wahl sein, vor der sie dann stehen. Um es in der Worten der SPÖ-Nationalratsabgeordneten Sonja Ablinger auszudrücken, die in ihrer Partei zusammen mit dem oberösterreichischen Landesrat Josef Ackerl und der Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger die kritische Masse in Fremdenrechtsfragen darstellt: "Wenn diese Novelle so kommt wie derzeit geplant, sind die nächsten Familienabschiebungstragödien in einem halben Jahr schon vorprogrammiert."

EU-Harmonisierung als Vorwand

Tatsächlich hat das neue Gesetzeskonvolut - das pikanterweise als Rot-Weiß-Rot-Card-Novelle verkauft wird, die qualifizierte Einwanderer nach Österreich locken und ihren Status absichern soll - eine dunkle, von fremdenfeindlichem Zynismus geprägte andere Seite. Die EU-Vorgabe, den Vollzug des Fremdenrechts unionsweit auf vergleichbare Grundlagen zu stellen, wird als Vorwand genommen, um die Rechtssicherheit von bereits in Österreich lebenden Drittstaatangehörigen zu unterminieren.

Und das funktioniert folgendermaßen: Während derzeit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung jeweils neu geprüft werden, wenn der "Fremde" um eine Verlängerung ansucht, können Aufenthaltsbewilligungen künftig jederzeit entzogen werden. Etwa, wenn jemand seinen Job verliert und deshalb weniger Einkommen hat als von den Ausländergesetzen verlangt. Oder, weil ein Kind geboren, aber vom Arbeitgeber nicht automatisch eine Lohnerhöhung gewährt wurde (Familienbeihilfen werden ins vorzuweisende Einkommen nicht eingerechnet).

Binnen sieben Tagen weg

Damit die Informationen fließen, sollen die regionalen Arbeitsmarktservicestellen die Daten über "Fremde" künftig laufend den Ausländerbehörden melden. Drei Monate nach Jobverlust kann ein Aufenthaltsbewilligungs-Entziehungsverfahren gestartet werden. Geht es durch, sind die "Fremden" (Betroffener und vielfach auch Angehörige) illegal im Land. Und sollen dann auf Grundlage des ebenfalls neuen Paragraf 45 des Fremdenpolizeigesetzes binnen sieben Tagen aus Österreich weggebracht werden können. In den Erläuterungen zu der neuen Bestimmung ist in schönem Bürokratendeutsch von einer "Regelung des praxisrelevanten Problems der Zurückschiebung Fremder" die Rede.

Alles zusammengenommen haben Fekters Innenministeriumsjuristen mit Wissen der SPÖ-Verhandler (die dem Begutachtungsentwurf in voller Länge, also über die Rot-Weiß-Rot-Card hinaus, Anfang Dezember zugestimmt haben) eine perfekte Paragrafenfalle für real in Österreich lebende Ausländer gebastelt. Und diese Falle ist nur ein Teil der geplanten Härten, die jetzt aufgrund reiner Wurschtigkeit und ausländerbürokratischer Bösartigkeit fertig auf dem Tisch liegen.

Irene.Brickner@derStandard.at

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