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Wien - Mit seiner jüngsten Entscheidung zu Erhaltungspflichten in Mietwohnungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen juristischen Graubereich offengelassen. Demnach können weder Vermieter noch Mieter von Altbau- und geförderten Neubauwohnungen dazu verpflichtet werden, etwa Reparaturarbeiten an Gasthermen durchzuführen.
Am Donnerstag forderte der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) nun die Einführung eines gesetzlichen Mustermietvertrags. "Es ist schon bezeichnend, wenn nicht einmal so alltägliche Fragen, wie etwa wer für die Erhaltung der Heizung aufzukommen hat, zu beantworten sind", so der Verband in einer Aussendung. (APA)
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Widersprüchliche OGH-Entscheidungen machen eine Mietrechtsnovelle dringend notwendig. Doch die politischen Fronten bleiben bei diesem Thema verhärtet
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mir ist vollkommen unbegreiflich was es den staat angeht wie sich zwei erwachsene vertragspartner hinsichtlich der teilung von leistungen und preisen einigen. Da sitzen irgendwelche beamte im ogh und entscheiden je nach lust und laune wer jetzt was zahlen soll. wem wird dadurch geholfen? auszer das das von allen gemeinsam ueber steuern bezahlt wird bringt das gar nichts. normalerweise sollten zwei erwachsene menschen doch in der lage sein so etwas ueber einen vertrag zu regeln (eine mietervereinigung oder eine immobilienvereinigung koennte einen musterbasisvertrag bereitstellen und den rest koennen sich dann die vertragspartner ausmachen). bei dem konkreten thema gehts dabei wegen der erstickungsgefahr um menschenleben.
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