Fast alle Bundesländer schränken Bettler ein

9. Februar 2011, 15:58

Es gibt jedoch zwei Klagen beim Verfassungsgerichtshof, was Bettelverbote in Salzburg und Wien betrifft

Wenn die Steiermark am Mittwoch die Weichen für ein Bettelverbot stellt, wird es für Personen, die auf ein Einkommen auf der Straße angewiesen sind, eng.

Auch in anderen Bundesländern gibt es Einschränkungen für Bettler, die Verbote werden immer mehr.

Wien: "Gewerbsmäßiges Betteln" verboten

Wien hat seine Bettelbestimmungen zuletzt im Vorjahr verschärft: Seit Sommer 2010 ist in der Bundeshauptstadt auch "gewerbsmäßiges Betteln" verboten, wobei im Verstoßfall Strafen von bis zu 700 Euro verhängt werden können. Aggressives Betteln bzw. Betteln mit Kindern ist in Wien schon länger gesetzlich untersagt. Eine Frau hat in Wien gegen die Bestimmung beim VfGH geklagt, wobei es vor allem um die Gewerbsmäßigkeit geht. Ihre Anwältin Maria Windhager rechnet mit einem Urteil im Juni.

Der niederösterreichische Landtag hat im vergangenen Oktober ein Bettelverbot beschlossen, nachdem durch die Bestimmungen in Wien viele Banden auf das niederösterreichische Umland ausgewichen seien. Das Gesetz, das gewerbsmäßiges Betteln, das Betteln von Tür zu Tür und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe stellt, ist seit Dezember in Kraft.

OÖ: Demnächst kommt Verbot

In Oberösterreich wird der Landtag voraussichtlich demnächst ein Bettelverbot beschließen. Derzeit wird die Materie im Innenausschuss beraten, am Donnerstag sollen die letzten Details geklärt werden. Die Befürworter - ÖVP und FPÖ - verfügen gemeinsam über eine Mehrheit. Die SPÖ hat Bedenken, die Grünen lehnen die geplante Regelung als unsozial ab und erwägen den Gang zum Verfassungsgerichtshof. Uneinigkeit gibt es auch in der Frage, wer das Verbot überwachen soll: Während ÖVP und FPÖ die Stadtwachen damit betrauen wollen, ist die SPÖ dafür, dies ausschließlich in die Hände der Polizei legen. Für organisiertes Betteln sollen künftig Geldstrafen bis zu 720 Euro möglich sein.

Klage gegen Salzburger Verbot

Im Land Salzburg gilt zwar ein Bettelverbot, doch hat sich dagegen ein Betroffener an den VfGH gewandt. Die Salzburger Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme an den VfGH den Antrag gestellt, die Beschwerde zurück- bzw. abzuweisen. Der Hintergrund: Der Beschwerdeführer lebt gar nicht mehr in Salzburg, sondern in der Ostslowakei. Das Land Salzburg bewertet den Antrag daher als unzulässig. Auch verstoße das im Landessicherheitsgesetz geregelte Bettelverbot nicht gegen die in der Beschwerde genannten Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, hält das Land Salzburg fest. Gegen den "Betroffenen", also den Beschwerdeführer beim VfGH, sei in Salzburg übrigens nie eine Strafe verhängt worden, heißt es beim Land. Mit einer Entscheidung des VfGH ist frühestens in einem halben Jahr zu rechnen.

Tirol: Arrest bis zu zwei Wochen

In Tirol ist das Bettelverbot im Landespolizeigesetz geregelt. Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 360 Euro oder Arrest von bis zu zwei Wochen. Zuständig ist der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde.

Vorarlberg: Generelles Verbot

Laut Auskunft des Amts der Vorarlberger Landesregierung besteht im Ländle ein generelles Bettelverbot. Im Sammlungsgesetz steht festgeschrieben, dass "an einzelne Not leidende Personen oder deren Familienangehörige Sammelbewilligungen für ihre persönlichen Zwecke oder Armutszeugnisse zur Sammlung milder Gaben nicht ausgestellt werden dürfen". Eine Sammelbewilligung wäre aber die Grundvoraussetzung für eine "an eine Mehrheit von Personen gerichtete Aufforderung zu Geld- oder Sachleistungen".

Eisenstadt: "Aufklärende Gespräche"

Im Burgenland gibt es auf Landesebene keine Vorschriften betreffend Bettelei. Eine Betteleiverordnung gibt es hingegen seit 2005 in der Landeshauptstadt Eisenstadt. "Aufdringliches Betteln" - etwa, wenn sich jemand Passanten in den Weg stellt oder diese beschimpft - sowie Betteln mit unmündigen Minderjährigen ist untersagt, erläutert Maximilian Schulyok vom Bürgermeisterbüro auf APA-Anfrage. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe bis zu 1.100 Euro verhängt werden. Für Kontrollen ist die Mobile Unterstützungstruppe ("M.U.T.") des Rathauses zuständig. Gestraft werde nicht oft: "Mit einem aufklärenden Gespräch ist das meistens erledigt", so Schulyok. "Bei uns sind es vereinzelte Leute, die betteln". Probleme wie in anderen Städten etwa mit "organisierten Bettelfahrten" gebe es in Eisenstadt nicht.

Kärnten: Noch nicht umgesetzt

In Kärnten will der Landtag am Donnerstag einen Beschluss fassen, wonach "aggressives und aufdringliches" Betteln zu verbieten ist. FPK und ÖVP sind dafür und haben auch die nötige Mehrheit. Der Beschluss ist aber juristisch nichts anderes als eine Aufforderung an die Landesregierung, welche das dann umsetzen müsste. Einen fast wortgleichen Beschluss hat der Landtag bereits vor vier Jahren gefasst, die Umsetzung blieb jedoch aus. (APA)

Harald Hörmann
11
12.2.2011, 12:52
Das Gesetz, das gewerbsmäßiges Betteln, das Betteln von Tür zu Tür und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe stellt, ist seit Dezember in Kraft.

Hat es dieses Jahr in Niederösterreich eine 3 Königs Aktion gegeben?

Vorstadtmama
 
00
17.2.2011, 20:11
die Dreikönigsaktion gefällt mir genauso wenig wie andere Bettelaktionen mit Kindern...

Trotzdem öffne ich immer die Tür - damit sich die Kinder aufwärmen können - und biete was zum Essen und Trinken an. Die "Spende" fällt dann entsprechend mager aus.

Johannes-Maria Lex, Wien
30
12.2.2011, 01:11
Als Christ schäme ich mich für unsere PolitikerInnen!

Ökumenisches Forum Christlicher Kirchen, Menschenrechtsbeirat, Grüne und KPÖ warnen vor Gesetz - aber die "christlich-soziale" ÖVP und die "soziale" SPÖ wollen offensichtlich die Inländer-Sozialpartei FPÖ überholen...

Traurig!

Vorstadtmama
 
00
17.2.2011, 20:08
Als Christin befürworten Sie das Ausbeuten von Kindern?

Gerade in Wien spürt man die positiven Auswirkungen des Verbots. Die leichtgekleideten Babys, stundenlang stillsitzenden Kleinkinder und blassen Jungen mit Musikinstrumenten sind aus dem Stadtbild verschwunden. Dank des Verbotes können die Capos nicht mehr offen unter den Augen der Öffentlichkeit "abkassieren". So bleibt vielleicht dem einen oder anderen Bettelsklaven ein Teil der Losung (den er sofort in Essen investiert) für sich selbst.

Shelby
01
10.2.2011, 15:17

>"Aufdringliches Betteln" - etwa, wenn sich jemand Passanten in den Weg stellt<

Wie definieren diese Gesetzt "Betteln". Fallen da auch die aufdringlichen Keiler für Greenpeace & Co drunter?
Wär gut, wenn die endliche eingeschränkt werden.
(Ich bin sehr für NROs, aber diese Art der Geldeintreibung finde ich fragwürdig.)

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