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"Du sicher nicht", sagte der Türsteher zum Gast, und ließ dessen Bekannte eintreten, ihn jedoch nicht. Nun wird der Gast für die erlittene Demütigung finanziell entschädigt

Foto: REUTERS/ LUCAS JACKSON

Ein Wiener schwarzer Hautfarbe, der in einem Favoritner Irish Pub nicht eingelassen wurde, während seine "weißen" FreundInnen das Lokal betreten durften, bekam nun endgültig Recht: Bereits im März des Vorjahres waren ihm 1000 Euro Schadensersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung zugesprochen worden (derStandard.at berichtete). Der Pub-Betreiber weigerte sich jedoch, das Urteil zu akzeptieren, und ging in Berufung. Nun ist es fix: Laut Urteil des Handelsgerichts Wien handle es sich um einen "eindeutigen Verstoß" gegen das Grundrecht auf Würde des Menschen. 

"Demütigend"

"Es ist offensichtlich, dass es für den Kläger als betroffene Person demütigend war, dass er einzig und allein wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit nicht in ein öffentlich zugängliches Lokal eingelassen wurde", heißt es in der Begründung. Dass der Türsteher sein Verhalten auch noch durch die Worte "Du sicher nicht" unterstrich, stelle - zusätzlich zum Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot - auch eine Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes dar.

"Leider keine Seltenheit"

"Froh, doch noch Recht bekommen zu haben", zeigt sich der Kläger, der anonym bleiben will. Andersbehandlung aufgrund der Hautfarbe sei "in Österreich leider keine Seltenheit". Der Wiener wurde auf dem Rechtsweg vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern unterstützt.

Der Favoritner Irish Pub-Betreiber wurde im Vorjahr übrigens wegen eines ähnlichen rassistischen Diskriminierungsfalls ein zweites Mal verurteilt: diesmal geht es um 1500 Euro Schadensersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - das Lokal ging auch dieses Mal in Berufung.  (mas, derStandard.at, 8.2.2011)

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