Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

"Du sicher nicht", sagte der Türsteher zum Gast, und ließ dessen Bekannte eintreten, ihn jedoch nicht. Nun wird der Gast für die erlittene Demütigung finanziell entschädigt
Ein Wiener schwarzer Hautfarbe, der in einem Favoritner Irish Pub nicht eingelassen wurde, während seine "weißen" FreundInnen das Lokal betreten durften, bekam nun endgültig Recht: Bereits im März des Vorjahres waren ihm 1000 Euro Schadensersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung zugesprochen worden (derStandard.at berichtete). Der Pub-Betreiber weigerte sich jedoch, das Urteil zu akzeptieren, und ging in Berufung. Nun ist es fix: Laut Urteil des Handelsgerichts Wien handle es sich um einen "eindeutigen Verstoß" gegen das Grundrecht auf Würde des Menschen.
"Demütigend"
"Es ist offensichtlich, dass es für den Kläger als betroffene Person demütigend war, dass er einzig und allein wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit nicht in ein öffentlich zugängliches Lokal eingelassen wurde", heißt es in der Begründung. Dass der Türsteher sein Verhalten auch noch durch die Worte "Du sicher nicht" unterstrich, stelle - zusätzlich zum Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot - auch eine Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes dar.
"Leider keine Seltenheit"
"Froh, doch noch Recht bekommen zu haben", zeigt sich der Kläger, der anonym bleiben will. Andersbehandlung aufgrund der Hautfarbe sei "in Österreich leider keine Seltenheit". Der Wiener wurde auf dem Rechtsweg vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern unterstützt.
Der Favoritner Irish Pub-Betreiber wurde im Vorjahr übrigens wegen eines ähnlichen rassistischen Diskriminierungsfalls ein zweites Mal verurteilt: diesmal geht es um 1500 Euro Schadensersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - das Lokal ging auch dieses Mal in Berufung. (mas, derStandard.at, 8.2.2011)
Link
Mit einem milden Urteil endete der Prozess gegen einen 51-jährigen Wiener, der eine 36-jährige Kenianerin vom U-Bahn-Steig gestoßen hat. Deren schwere Verletzung sei keine Absicht gewesen, meint zum Unmut von Aktivisten die Richterin.
Verleger Willberg: "Nur so bleiben sie zeitlos"
Auf dem Flaschenetikett prangt über dem Namenszug "Mohren" der Scherenschnitt eines Kopfes, der allen Schwarzen-Klischees entspreche, so ein Medienkritiker - Mit Umfrage
20-Jährige habe sich selbst angezündet, so das FBI
Tat geschah offenbar aus rassistischen Motiven
Zudem entziehen sich rassistische Äußerungen und Hetze im Internet bislang fast jeglicher Kontrolle
Elektriker wegen schwerer Körperverletzung schuldig erkannt - Freispruch für Ehefrau
Umfrage prüfte, wen Menschen sich nicht als Nachbarn wünschen
In Norwegen häufen sich Angriffe auf Roma. Seit etwa 2000 von ihnen aus Osteuropa nach Oslo gekommen sind, ist die Kriminalitätsrate gestiegen, sagt die Polizei. Die Regierung erwägt ein Bettelverbot
Sie kursieren massenhaft im Internet: Hoax-Mails, die Lügen über die angebliche Besserstellung von Ausländern verbreiten, werden von vielen bereitwillig geglaubt. Die neueste Lawine hat ein Polizist in Niederösterreich ausgelöst
Stellvertretender Landespolizeidirektor: Distanzieren uns klar von Aussagen, Prüfung eingeleitet
Insgesamt 706 diskriminierende Fälle aus verschiedenen Bereichen gemeldet, weniger als im Vorjahr
Verein: "Große Beleidigung für uns" - Erst im Mai waren beim Haus Fenster eingeschlagen worden
Wer Menschen wegen ihrer Herkunft diskriminiert, kommt oft ungeschoren davon, kritisiert die Volksanwaltschaft - Neues Gesetz gefordert
Türsteher will Order des Chefs ausgeführt haben - Lokalbetreiber kündigte Entschuldigung an
Vorfälle würden nicht ausreichend geahndet - Kritik an Abschiebungen nach Griechenland
Wie österreichische Polizisten und Polizistinnen in Sachen Anti-Diskriminierung und Abbau von Vorurteilen unterrichtet werden
Polizei ermittelt im Bregenzerwald gegen Unbekannte
In der EU werden AfrikanerInnen und Roma häufiger von der Polizei kontrolliert als die Mehrheit
Jugendliche lernen in Zara-Workshops, wie man den Mut aufbringt, sich einzumischen
Was tun gegen Stammtisch-Parolen? Ein Gratis-Handbuch gibt wertvolle Tipps
Weltweite Untersuchung zeigt Schwachpunkte in Österreich
Der Künstler Samson Ogiamien wurde in Oberwart von der Polizei überprüft - wegen seiner Hautfarbe, wie er vermutet
Opfer einer gefährlichen Drohung rief Polizei und sah sich "wie Verbrecher behandelt" - Drei Polizisten freigesprochen
Sprachwissenschafterin Ruth Wodak über "wahnsinnig lustige" Witze, FPÖ-Slogans und warum sie in England undenkbar wären
mhh echt heftig, gute freunde wären mit ihm wo anders hingegangen als ihm draussen stehen zu lassen.
dass man dann deswegen klagt, ja wirklich heftig, sind wir hier in den usa?
das nächste mal klage ich auch wenn ich wo nicht reinkomme, die mögen meine schuhe oder frisur nicht, das ist diskriminierung.
Er sollte sich mal in den Clubs umhören und schauen wer ständig Probleme macht. Und dann soll er seine Nachteile die ihm deswegen widerfahren bei den Problemmachern deponieren. In Übrigen entscheidet jeder Club selber wer rein kommt und wer nicht. Daran ändert auch dieses Urteil nichts, im Gegenteil.
Fakt ist, dass sich so einige Lokalbesitzer ihr Klientel selbst aussuchen, dass man mit Vorliebe als Frau angepöbelt wird,
sodass es selten wirklich lustig und angenehm ist in einer Wiener Gastro in Ruhe Kaffee trinken zu können.
es gibt durchaus rational nachvollziehbare Gründe,keine Schwarzen in ein Lokal zu lassen(ich weiss, ich werde hier dafür gesteinigt, aber egal).Der Hauptgrund ist wohl das als aufdringlich empfundene Verhalten, dass sie oft gegenüber Frauen an den Tag legen.Wer das noch nicht beobachtet hat,war wahrscheinlich das letzte mal in den 80ern "fort")
Der Türsteher kann nicht wissen,ob dieser Gast Probleme machen wird,seiner Erfahrung nach ist aber die Wahrscheinlichkeit bei seiner Hautfarbe größer. Natürlich wäre es gerechter,erst jemandem nach Beschwerden des Lokales zu verweisen,aber wirtschaftlicher ist es vermutlich nicht,man will ja nicht riskieren,Stammkunden zu vergraulen. Fazit: Ra55istisch-ja,aber wohl aus wirtschaftlichen Gründen.
sag, "kein Eintritt mit diesen Schuhen!", "Heute geschlossene Veranstaltung!" oder: "Du nicht, du bist zu betrunken!" und man darf weiterhin einen Schwarzen wegen seiner Hautfarbe nicht hineinlassen....
WAS sind das für "Freunde"? Da wird einer nicht ins Lokal gelassen, und der Rest geht ohne Probleme weiter? Sind die nicht alle sofort solidarisch wieder aus dem Lokal gegangen? Weis da jemand was?
auch übe Diskotheken in bayern, antidiskriminierungsverbot und interessanter diskussion wies dort so abgeht, hui
http://on3.de/#/element... s-deutsche
hm mir ist tatsächlich vor etwa 6 jahren dasselbe passiert, bei einem schwarzen türsteher...alle damen der runde durften weiter - nur ich musste draußen bleiben
war aber wohl eher ein fall von - mir passt deine nase oder
frauen kommen immer rein, männer müssen optisch den eindruck vermitteln auch genügend geld da zu lassen
der unterschied ist doch einfach: wenn ich in nigeria in ein lokal will und mir an der tür gesagt wird "no whitey" dann lass ichs einfach bleiben, geh nach hause, und weiß: die wollen mich nunmal nicht hier haben. aber nie im leben würd ich drauf kommen zu klagen
Wenn unsereins in Nigeria, China, Pakistan, Iran, Saudiarabien, Nordkorea, Swasiland,...
Also ich persönlich bin ja froh, in einem Land zu leben, in dem ich klagen kann, wenn mir Unrecht widerfährt. Aber viele sehen das offenbar anders.
In ein Lokal wo man Dich als Whitey (hab' dieses Wort in 20 Jahren Nigeriareisen dort noch nie gehört) da willst Du sicher eh nicht rein.
Als Oyi'bo oder Bakara bist schon allein wegen der erwarteten Kaufkraft überall willkommen.
Hawedere.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.