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Überwachungsstaat oder notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung? Bei der Vorratsdatenspeicherung gibt es zwischen diesen beiden Polen wenig Spielraum. In Österreich läuft den Politikern beim Beschluss des entsprechenden Gesetzes die Zeit davon - Millionenstrafen der EU drohen. Eine Einigung zwischen Technologie-, Justiz- und Innenministerium gibt es aber noch immer nicht.
Grundsätzlich
Der Hintergrund des Streits: Technologieministerin Doris Bures (SPÖ) steht der Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie sieht in der verdachtsunabhängigen Archivierung von Internet- und Telefondaten eine mögliche Gefährdung der Grundrechte. Erst durch Gesetzesänderungen in den beiden anderen Ressorts, konkret im Sicherheitspolizeigesetz und der Strafprozessordnung, könne man diese Gefahr bannen.
Das Problem dabei: Schon seit mehr als einem halben Jahr sträuben sich Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner dagegen. Sie wollen die kriminalitätsrelevanten Bestimmungen möglichst weit gefasst sehen. Besonders in zwei Punkten spießt es sich: An der Definition, was eigentlich eine "schwere Straftat" ist, ab der die Telekommunikationsbetreiber ihre Daten herausgeben müssen. Und an der Frage, ab wann die Polizei Betroffene informieren muss, dass sie überwacht wurden.
Juristischer Trick
Die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser vermutet nun, dass ein juristischer Trick bevorsteht. "Nach meinen Informationen aus dem Technologieministerium wird dort geplant, beim Ministerrat in der kommenden oder übernächsten Woche zwar das neue Telekommunikationsgesetz zu beschließen. Über Protokollanmerkungen soll dann aber festgehalten werden, dass die beiden anderen Ministerinnen ihre Gesetze noch verschärfen." Komme das so, überlege man rechtliche Schritte.
Druck der EU
Für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist diese Vorgehensweise zwar durchaus möglich. Allerdings: Die anderen Regelungen müssten dann in Kraft treten, bevor das neue Telekommunikationsgesetz Realität wird. Andernfalls könnte dieses im Extremfall nämlich ungültig werden - was die EU nicht begeistern würde. Hintergrund der möglichen juristischen Spielerei ist nämlich der Druck der EU. Ende Juli 2010 wurde Österreich wegen der Nichtumsetzung der im Jahr 2006 im Europäischen Rat beschlossenen Richtlinie verurteilt. Was noch keine dramatischen Auswirkungen hat. Schon im März könnte aber das Ergebnis der nächsten EU-Überprüfung vorliegen. Und wenige Wochen später finanzielle Strafen beschlossen werden, die in den Millionen-Euro-Bereich gehen können.
"Manche sind der Meinung, dass bessere Bekämpfung der Kriminalität und besserer Datenschutz ein Widerspruch sind."
Dass man das verhindern will, gesteht auch Walter Fleißner, Pressesprecher im Technologieministerium ein. Auch dass die Variante der Protokollanmerkung denkbar ist, leugnet er nicht. Denn noch seien wichtige Punkte nicht ausverhandelt. Warum man dann den Weg der Protokollanmerkungen nicht schon längst gegangen ist, um dem Druck der EU zu entgehen? Man habe eben auf die Gespräche mit den anderen Ministerien gesetzt. Dort ist man bedingt mitteilungsbedürftig. "Wir sind in Verhandlungen", bescheidet Gregor Schütze, Sprecher von Innenministerin Fekter, knapp. Im Justizministerium beantwortet man die Frage, warum man bis zur finanziellen Strafandrohung braucht, ehe man sich zusammenrauft, damit, dass das auch ideologische Gründe habe. Oder, wie Sprecher Gerald Fleischmann es ausdrückt: "Manche sind der Meinung, dass bessere Bekämpfung der Kriminalität und besserer Datenschutz ein Widerspruch sind."
Die betroffenen Unternehmen sind übrigens noch immer gegen das Gesetz. Allein die Investitionen in die Infrastruktur würde einen Euro pro Internetanschluss betragen, rechnet Andreas Wildberger, Generalsekretär der Vereinigung der österreichischen Internetprovider, vor. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe, 8. Februar 2011)
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Fast 5 Milliarden warten da auf uns - da sind die - uuiuiuiuiui - Millionenstrafen der EU ja fast lächerlich.
Und wozu eine Vorratsdatenspeicherung wenn schon eindeutig zweideutige Telefonprotokolle der heimischen B und C Prominenz zu keinen Ergebnissen führen.
Die Strafe würd ich mal abwarten, da sich die Gesetzesgrundlage sowieso gerade im Abbruch befindet.
Die Tonangebende Ebene, bei der die letztendliche Entscheidung liegt, ist die undemokratischste, nämlich nicht vom Volk gewählte.
Eine Europäischen Rat beschlossenen Richtlinie steht über dem Nationalen Gesetz.
Sehr "demokratisch".
Im EU-Parlament waren die folgenden österreichischen Abgeordneten dafür:
Ursula Stenzel [ÖVP], Othmar Karas [ÖVP], Agnes Schierhuber [ÖVP], Reinhard Rack [ÖVP], Richard Seeber [ÖVP], Hannes Swoboda [SPÖ], Maria Berger [SPÖ], Harald Ettl [SPÖ], Christa Prets [SPÖ], Herbert Bösch [SPÖ]
Dagegen haben gestimmt:
Johannes Voggenhuber [Grüne], Eva Lichtenberger [Grüne], Karin Scheele [SPÖ], Jörg Leichtfried [SPÖ], Karin Resetarits [Liberale], Hans-Peter Martin [Unabhängig]
Paul Rübig [ÖVP] war nicht da. Andreas Mölzer [FPÖ] hat sich der Stimme enthalten.
Wolfgang Schüssel [ÖVP] stimmte im EU-Ministerat dafür.
Sehr detailierte Übersicht wer in welcher Fraktion sitz, wer wie oft bei Abstimmungen dabei ist,Was die Damen und Herren so von sich geben, wer sich loyal oder unloyal gegenüber EU Themen gezeigt hat usw usw...
Ach ja und Telefon- Faxnummern von Brüssel und Strassburg falls man als EU-Bürger mal etwas kommentieren möchte.
Effektiver ist es allerdings seine Botschaft auf einen öffentlchen Toilette zu hinterlassen...
Österreich spart sich in Summe auf Dauer damit viel Geld und leistet einen Beitrag zum Datenschutz. Datenssicherheit existiert nur in den kranken Hirnen einiger sogenannter Sicherheitsfirmen, die großteils nicht einmal verstehen was sie behaupten.
Beides, würde ich sagen.
Natürlich ist das zunächst mal ein Mittel, das unter dem Deckmantel der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung durchgedrückt wird. Aber es ist wohl absehbar, dass das im Laufe der Zeit immer weiter aufgeweicht wird, vor allem für Behörden. So wie z.B. in England die Antiterrorgesetze auch zur Verfolgung von Leuten missbraucht werden, die ihren Müll nicht richtig entsorgen.
Und die Content-Mafia sitzt bekanntlich ohnehin schon lange in den Startlöchern und bekundet immer wieder, dass sie unbedingt bei der VDS mitspielen will. Die werden sicher auch noch ihren Willen bekommen.
"In Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt. In dem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtshof heißt es, eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention"
Auch in D stoppte der Verfassungsgerichtshof das entsprechende Gesetz, weil die Beschränkung auf Fälle schwerster Kriminalität nicht näher erläutert war.
Die schwedische Regierung weigert sich, ein Gesetz zu erlassen, welches die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umsetzt.
(Wikipedia)
Aber bei uns in Bagdad...
Nettozahler der Union, jetzt bezahlen wir auch noch die Strafen für die Unzulänglichkeiten der amtierenden Politiker, welche sich dieser Gesetzesverpflichtungen der Union nicht erwehren können,....
Bravo Europa....- der liebe Herr Gott steht halt immer noch auf der Seite der Schweizer...;O)))
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