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18 Jahre nach dem Mord betritt der Verdächtige mit Handschellen und gesenktem Kopf einen voll besetzten Schwurgerichtssaal.

Foto: APA/Neumayr/MMV

Salzburg - Mit gesenktem Kopf betrat der Angeklagte, von vier Justizwachebeamten umringt, den Schwurgerichtssaal im Salzburger Landesgericht. Schon vor 18 Jahren stand der mittlerweile 52-Jährige im Zentrum der Ermittlungen im Mordfall Silke Schnabel und saß vier Monate in Untersuchungshaft. Er soll die 17-Jährige am 11. Juli 1992 an einer Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Bahnhofs vergewaltigt und erwürgt haben. Das Verfahren wurde aber mangels Beweise eingestellt. Diese Woche muss er sich vor einem Geschworenengericht verantworten.

Die Einvernahme des Angeklagten dauerte nur fünf Minuten. "Ich sag gar nichts mehr dazu, ich sag nur, ich bin unschuldig", erklärte der 52-Jährige undeutlich und leise. Obwohl der vorsitzende Richter Günther Nocker ihn mehrmals aufforderte, seine Sicht der Dinge den Geschworenen zu schildern, hielt der 52-Jährige nur seinen Kopf gesenkt und schwieg.

Eingangsplädoyer

Vor der Einvernahme hielt Staatsanwalt Andreas Allex sein Eingangsplädoyer: Der Angeklagte habe Silke Schnabel in der Nacht auf 11. Juli 1992 im Salzburger Lokal Max und Moritz getroffen, das sie gegen fünf Uhr früh verließen. "Am Salzachufer setzte er massive Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht des Mädchens und stieß ihren Kopf gegen einen harten Untergrund", bezog sich Allex auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten.

Dann habe er sie vergewaltigt, erwürgt und ihre Leiche in die Salzach geworfen. Zehn Tage später zog die Feuerwehr Schnabels Leiche bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn. Die Polizei fand den Angeklagten am Morgen halbnackt am Ufer liegen, seine Hose war durchnässt.

Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler eine Bluse des Mädchens und einen Gürtel mit Blutflecken sicher. Das Blut hatte Blutgruppe A, die auch das Opfer aufwies. Seit den Ermittlungen vor 18 Jahren sind diese Beweisstücke - die heute einer DNA-Analyse unterzogen werden könnten - spurlos verschwunden. Darunter auch ein Abstrich des Mädchens, Fingernagelproben und Holzproben vom Tatort.

Neue Zeugenaussage

Die Anklage stützt sich im Prozess auf eine neue Zeugenaussage, ein neuropsychologisches Gutachten und auf ein Täterprofil des bekannten Kriminalpsychologen Thomas Müller. Laut Zeugenaussage aus dem Jahr 2008 habe der Angeklagte nach seiner Freilassung 1993 im Max und Moritz auf den Zuruf "Verschwinde, du Mörder" geschrien: "Halts die Goschn, sonst geht's euch wie der Silke." Für Verteidiger Karl Wampl eine "erfundene Geschichte", bei der Aussage 1993 sei davon nie die Rede gewesen.

Die Vorwürfe des Staatsanwalts bezeichnet Wampl als "Vermutungen". Es handle sich maximal um Indizien, nicht um Beweise. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei ein "reiner Medienprozess", der durch medialen Druck zustande kam. Die Behauptungen der Gutachter seien "nicht beweisbar" und die Zeugenaussagen "unglaubwürdig und windig", entkräftet Wampl die Beweisführung.

Das Urteil wird für Freitag erwartet. (Stefanie Ruep, DER STANDARD-Printausgabe, 8.2.2011)

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