Verfassungsgerichtshof

Höchstgericht verhindert Abschiebung nach Athen

3. Februar 2011, 19:00
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    foto: epa/simela pantzartzi

    In Griechenland müssen sich Menschen wie Sangio R. in solchen Flüchtlingsunterkünften durchschlagen, hier kam er wieder in Schubhaft. Jetzt beendete der Verfassungsgerichtshof den Spuk.

Im Gegensatz zur Innenministerin will der Verfassungsgerichtshof ab sofort keine Asylwerber mehr nach Griechenland rückführen lassen

in einem jüngsten Beschluss hob er die Schubhaft gegen einen Guineer auf.

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Wien - Österreich hat seinen ersten verbindlichen Abschiebestopp nach Griechenland - dafür hat jedoch nicht ein Umdenken im Innenministerium gesorgt, sondern eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der angesichts der jüngsten Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nun die Schubhaft für einen 19-jährigen Mann aus Guinea aufgehoben hat.

Pikant: Als der Straßburger Gerichtshof vor zwei Wochen urteilte, belgische Behörden hätten einen afghanischen Asylwerber aufgrund des "dortigen mangelhaften Asylsystems sowie der dortigen Haft- und Lebensbedingungen" nicht nach Griechenland abschieben dürfen, beharrte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) darauf, dass hierzulande weiterhin nach Athen rückgeführt werden könne - und zwar nach Prüfung des Einzelfalles. Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger sieht das anders - und stellte im Interview mit dem Standard klar: "Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Griechenland und Belgien gesprochen hat, ist auch bei uns einzuhalten."

Schubhaftbescheid außer Kraft

Das schlägt sich auch im jüngsten Beschluss des Verfassungsgerichtshofs nieder: Konkret entsprach das heimische Höchstgericht schon eine Woche nach dem Entscheid des beim Europarat angesiedelten Gerichtshofs am 28. Jänner der Schubhaftbeschwerde von Sangio R. (Name von der Redaktion geändert). Mit einer aufschiebenden Wirkung setzte er dessen Schubhaftbescheid außer Kraft.

Das heißt aus dem Beamtendeutsch übersetzt: Der Mann aus dem westafrikanischen Bürgerkriegsland, der einst über Griechenland nach Österreich eingereist war, darf hier mittlerweile wieder frei herumlaufen - obwohl der Unabhängige Verwaltungssenat Ende Dezember seine Verhaftung per Bescheid bestätigte.

Auf die Straße gestellt

Immer wieder prangern Menschenrechtsorganisationen die schlimmen Bedingungen für Asylwerber in Griechenland an, denn das EU-Mitglied kommt mit den Flüchtlingsströmen kaum zurecht. Sangio R. selbst wurde vergangenen Oktober schon einmal nach Athen zurückgeschoben, doch am Flughafen nahmen ihn die Behörden nicht einmal in Gewahrsam. Die Wiener Kanzlei Daigneault, die ihn bei seiner Beschwerde vertreten hat, hält fest: "Der Mann ist in Griechenland auf die Straße gestellt worden."

Was der Guineer zum Anlass nahm, schleunigst zu seiner Freundin nach Österreich zurückzukehren. Anfang Dezember wurde Sangio R. dann freilich wieder von den österreichischen Behörden aufgegriffen. Christian Neuwirth, Sprecher des Verfassungsgerichtshofs sagt: "Nach der EGMR-Entscheidung dürfte die Abschiebung nach Griechenland nicht mehr möglich sein. Und damit ist fürs Erste auch die Rechtfertigung für die Schubhaft weg."

Die neuerliche Inhaftierung von Sangio R. im Dezember 2010 habe "nichts mit einer geplanten weiteren Griechenland-Rückführung zu tun gehabt", heißt es bei der Wiener Polizei. Vielmehr sei R. "im Bundesgebiet illegal aufhältig gewesen" - daher die Schubhaftanordnung. Für den Wiener Anwalt und Asylexperten Wilfried Embacher ist das nicht überzeugend: "Schubhaft ohne Abschiebeplan ist unmöglich. Hier haben Fekters Einzelfallprüfungen klar versagt." (Nina Weißensteiner, Irene Brickner, DER STANDARD-Printausgabe, 4.2.2011)

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Lucky Luke 1988
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im 1 bezirk gibt es sicher noch eine wohnung

lediglich das kann man den armen wirtschaftsflüchtlingen zumuten.

palmström
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jeder erdenbürger hat das anrecht

in der eu im land seiner wahl zu leben und dort sozialhilfe von der wiege bis zur bahre zu erhalten.

der spitzensteuersatz für österreicher gehört auf 75% angehoben damit wir uns das alles leisten können.

PierNick
 
00
vergreifen sie sich bitte mit ihrem nick nicht an dem erlauchten und menschlichen

dichter morgenstern, sie sind ja eher die personifizierte umnachtung.

BatoutofHell
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Fekter

Fekter wirft der SPÖ Koalitionsbruch vor, schließt ein drittes Asylzentrum nicht aus und lässt weiter nach Griechenland abschieben.

mizzi im vollrausch

W. Müller
 
05
Find' ich grundsätzlich sehr gut, notwendig und human.

Nur - hat Griechenland eigentlich in EU und Euroraum Narrenfreiheit?

- Die erschwindeln sich seit Jahrzehnten EU-Gelder, dies' dann verjubeln.
- Für Die gilt keinerlei EU-Recht, wenn's ihnen nicht passt.
- Die dürfen sich in den Euro schwindeln.
- Usw., usw., ...

Als "Konsequenz" bekommens' dann Milliarden überwiesen.

Quim Barreiros
02

Sie haben um EU-Geld im übrigen Bahnstrecken ausgebaut, auf denen nie ein Zug gefahren ist, und Züge angeschafft, die nach noch nicht 10 Jahren jetzt abgestellt werden... Irgendwie hätte die EU schon früher reagieren müssen.

Montgomery McFerryn
02

Alles schön und gut, aber wie bringen wir nun Griechenland dazu endlich seinen Verpflichtungen nachzukommen?
Das kann doch nicht so weitergehen das wir uns um Griechenlands Aufgaben kümmern und ihnen nebenbei noch Geld schicken.
Griechenland sollte man mal erklären das sie aus der EU rausfliegen falls sie sich nicht langsam mal benehmen.

Briefmarkenkleber
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Ein Rückführung nach Griechenland muss möglich gemacht werden. Hier besteht von Seiten der Griechen HAndlungsbedarf.

o glorioso pé de friedenreich
43
jaaaaaaaa

abschiebenabschiebenabschiebenalleallealleabschiebenunddichgleichmit!

Desaster
00

Einstweilen kann man nur versuchen, den Zustrom aus Griechenland zu reduzieren. Hier besteht von Seiten der österreichischen Regierung Handlungsbedarf.

Gilgamesch
23

ein vorposter hat es schon erwähnt: das einzige, was in österreich wirklich korrekt und unabhängig funktioniert ist der ohg und das verfassungsgericht.
die unteren ebenen sind leider schon längere zeit verstrickt in parteipolitik und karrierespielchen (siehe wr. neustadt!!).
und für das innenministerium ist dieses urteil natürlich eine ohfeige und blamage gleichzeitig ...

Kremser
02

ich behaupte kühn dass die höchstgerichte urteile fällen abseits von realität, unsere ebenso sie eugh etc.

Poldi Fesch
00
VwGH

ebenfalls

Fer Luzi
311
Österreich zerstört sich selbst.

Aber in ein paar Jahren, wenn dieser Staat endgültig bankrott ist, ist wenigstens Schluss mit dem Spuk. Dann wird gejammert. Bis dahin schauen aber die Rotgrünen Günstlinge schon, dass sie ihre (finanziellen) Schäfchen in Sicherheit gebracht haben. So schauts aus.

o glorioso pé de friedenreich
21
jaja

also wenn dieses land an der anwesenheit eines 19jährigen guineers zerschellt, dann war es aber davor auch schon nicht sehr robust.

Kontrahent1
44
Natürlich schaut das in Griechenland nicht schön aus.

Aber wie schaut es in Guinea für den jungen Mann aus, unter welchen Umständen lebte er dort? Womöglich besser? Immerhin hatte er die Möglichkeit zu einer Flugreise nach Athen und einer Weiterreise nach Österreich. Oder wenn es schlechter aussah, weil seine Rundhütte in der Wildnis ohne Infrastruktur stand sollte er froh sein, daß er in Athen in Sicherheit ist. Darum geht es doch in erster Linie bei Asylwerbern. Oder doch nicht?

o glorioso pé de friedenreich
33

es geht bei jedem menschen um zumutbare zustände. bei dir, bei ihm und bei jedem anderen.und wenn du glaubst in deinem hass auf alles fremde besser zu beurteilen zu können was der mann braucht und auszuhalten hat als das verfassungsgericht dann würd ich vorschlagen du machst deinen eigenen staat. dort kannst dann diktator spielen und alles abschieben was sich deinem kleinen geist in den weg stellt.

Kontrahent1
01
Mit meinem

'Hass auf alles Fremde' habe ich mein ganzes Leben meinen Unterhalt verdient. Überwiegend in fremden Ländern. (Natürlich nur in jenen, wo man mir eine ordnungsgemäße Aufentahltsgenehmigung erteilte. Zu flüchten, wie meine Eltern, brauchte ich zum Glück nicht, ich wollte nur mehr Geld verdienen.)

fibiundchillie
00

kein flüchtling ist in GR in Sicherheit.
Ich sage das äußerst ungern, es ist leider eine Tatsache. Da ist eine Grenze überschritten, so geht das nicht.
Die Griechen schieben die ganze Misere auf die TR (einerseits psych. Fixierung, andererseits sachlich nicht ganz falsch), es fehlt der gr öffentlichen Meinung jedes Schuldbewußtsein, jd. Verantwortungsgefühl.
Genauso wie die EU das gr Budgetdesaster zahlt, muß sie auch den d.o. Asylmißstand beheben.
Ich bin prinzipiell für strenges Vorgehen-Arigona is bei mir ein Reizwort - aber was nicht geht, geht nicht. und GR geht nicht...

Kontrahent1
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Da sind wir schon beim nächsten Thema:

GR und die EU.- Aber immerhin besteht in GR nicht die Gefahr, weil man der falschen Ethnie angehört massakriert zu werden, wie in manchen afrikanischen Ländern.

habt mich lieb
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Es ist doch ein Wahnsinn, dass man solche Typen in Österreich einfach frei rumlaufen lässt.
Wo gibts denn das sonst?

MundMs
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ja Sie haben Recht: unglaublich, dass Fr. Fekter noch frei herumläuft

nach mehreren vorsetzlichen Verfassungsbrüchen, denn es gab Hinweise auf die Unrechtmäßigkeit ihrer Handlungen.

Wegen unzähliger Missachtungen der Menschenrechte von jener Organisation, deren Chef und Verantwortliche sie ist (Polizei).

Warum ist sie die einzige Person, deren Handlungen für sie keine Konsequenzen haben. Alleine die Anordnung das Gericht für Menschenrechte zu missachten (Einzelfallprüfung statt Abschiebstopp) und eine verfassungsgerichtliche Bestätigung der Unrechtmäßigkeit dieser Anordnung ist Grund genug für Freiheitsentzug.

Wieso darf diese Person so beständig dazu anstiften, ja befehlen, Verfassungsrecht und Menschenrechte zu missachten, ohne Konsequenzen, selbst bei behördlicher Bescheinigung der Gesetzeswidrigkeit?

wo woa mei leistungsträger?
01
sie dürfen ja auch frei herumlaufen - und wer weiss, was sie für ein typ sind.

Gilgamesch
23

welchen typen? was hat dieser junge mann getan?
wie verrottet muß man innerlich sein, so zu denken? für diese aussage gehörten eher sie eingesperrt. wegen mangelnder menschlichkeit!

Nieral
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Wen frei rumlaufen lassen... die Fekter?

Der junge hat wohl nichts angestellt außer zu existieren! Lies dir mal im Fremdenpolizeigesetz die Schubhaftgründe durch §§ 76 ff FPG!

Echt entbehrlicher Kommentar!

Frau Innenministerin Fekter, bitte um Rücktritt! Wie oft darf man in Österreich die Grenzen des Rechtsstaates überschreiten?

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