Innsbruck

Abschiebung von Familie aus Armenien ausgesetzt

3. Februar 2011, 16:36

2002 aus ursprünglicher Heimat geflohen - Bürgermeisterin fordert Bleiberecht

Von einer Abschiebung der armenischen Familie in Innsbruck werde fürs erste Abstand genommen, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium. Allerdings sei nun Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer selbst am Zug und nicht Ressortchefin Maria Fekter, betonte man dort. Die Innsbrucker Bezirksbehörde müsse erst einmal prüfen, ob das Recht auf einen humanitären Aufenthalt bestehe. 

Im Innenministerium verwies man auf die Anfang 2009 in Kraft getretene neue Bleiberechts-Regelung. Demnach müsste die Bürgermeisterin prüfen, ob die Familie die notwendigen Bedingungen für einen humanitären Aufenthalt erfülle. Bei einer positiven Entscheidung käme der Fall vor den beim Innenministerium angesiedelten Beirat, der eine Empfehlung abgibt. Wenn nicht, würde das Ministerium gar nicht erst mit dem Fall betraut.

Bürgermeisterin fordert Bleiberecht

Zuvor hatte die Bürgermeisterin Oppitz-Plörer ein Bleiberecht für die Familie gefordert. Sie habe beim Innenministerium interveniert, teilte sie am Nachmittag in einer Aussendung mit. Die Armenier sollten Freitag früh abgeschoben werden.

Die Bürgermeisterin habe ausführliche Gespräche mit der Familie und deren Anwalt geführt. "Ich habe alle Unterlagen geprüft und dann der menschlichen, gesetzlichen und politischen Verantwortung gemäß gehandelt", betonte Oppitz-Plörer. Das Ehepaar lebt seit 4. Juni 2002 in Österreich bzw. seit 2007 in Innsbruck, absolvierte die Deutschprüfung und habe Arbeitsmöglichkeiten. Die beiden Kinder der Familie sind in Österreich geboren und besuchen in Innsbruck den Kindergarten bzw. die Volksschule.

Online-Petition: über 1.000 Unterstützer

Auch die Innsbrucker Grünen erheben in dem Fall das Wort. Eine Online-Petition habe innerhalb von 24 Stunden über 1.000 Unterstützungserklärungen gebracht, hieß es am Donnerstag. Obwohl die Familie alle Kriterien für ein Bleiberecht erfülle und hier tief verwurzelt sei, drohe eine Abschiebung, argumentierten die Grünen. Der Vater der Familie sei gelernter Mechaniker, seine Frau Krankenschwester. Die zwei Kinder würden mittlerweile perfekt Deutsch sprechen. Das Ehepaar sei 2002 aus Armenien geflohen, weil es ohne Einwilligung der Eltern geheiratet habe. Im Heimatland drohe ihnen dafür Haft.

Die SPÖ hatte bereits zuvor die Abschiebung kritisiert. "Wieder einmal zeigt uns das Einzelschicksal dieser Familie wie unmenschlich das Bleiberecht in Österreich ist", erklärte SP-Stadtrat Ernst Pechlaner. Es brauche eine Verankerung eines Rechtsanspruches auf Aufenthaltsgenehmigung im Fremdenrecht, wenn ein jahrelanger Aufenthalt und berufliche, private, soziale Integration sowie Sprachkenntnisse und Unbescholtenheit vorliegen, forderte Pechlaner. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 60
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as ri
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Bravo Frau Oppitz-Plörer!

Immer der selbe Blödsinn
 
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In einem grundverlog´nen Land
gerade jetzt in unsrer Zeit
ist eine orksin sehr bekannt
verbreitet Hass und großes Leid

Und diese Orksin die ich meine nennt sich Mietzi
kalte, harte, böse Schottermietzi
Mietzi geh doch bitte weg
und erspar uns deinen Dreck!

Luky Pozzo
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Die Zeiten gehen, die Energie bleibt

Immer wieder erstaunlich, welche Energie, welche Faktenhuberei, welchen wütenden Idealismus für die heimatliche Scholle, das Unsrige und das Eigene posterInnen hier und bei anderen Berichten zu gerade gestoppten Abschiebungen entwickeln:
Diese und jene Familie sei nicht berechtigt, weiter in Österreich zu bleiben, liege "uns" auf der Tasche, besetze die Sitze in der Straßenbahn und schnappe "uns" die Luft weg.

1938-1945 zeichneten sich besonders ÖsterreicherInnen durch ein speziell engagiertes und pedantisches Denunziantentum aus.
Die Energie dazu und wie sie aussieht, wenn sie sich ausspinnt - all das ist gleich geblieben.

Jambala Magdalena
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Es geht darum, dass sie einen Asylantrag gestellt haben und dieser mangels Asylgrund abgelehnt werden musste. Trotzdem wurde der Instanzenzug rauf und runter bemüht . Wenn sie bei der Einreise erst 16 war, hatte sie sicher noch keine Ausbildung, die wird sie erst hier erworben haben, auf Kosten des österr. Steuerzahlers. Im Akt scheint vermutlich nicht auf, wer diese Beratung gegeben hat. Für ein Arbeitsvisum muss jetzt ein Antrag vom Ausland gestellt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Viele Österreicher empfinden es als unangenehm, dass bei abgelehnten Asylwerbern , offenbar keinerlei Gesetze eingehalten werden. Da Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, sollte die illegale Einreise strafbar gemacht werden.

as ri
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viele Österreicher empfinden..

sie reden von "Phantomschmerzen".. ;)

die rote baronin
03
Gesetzlich gibt es bei uns auch sowas wie Bleiberecht.

Und bitte - in diesem Fall kann das ruhig angewandt werden. Auch weil die Kinder hier geboren sind (wäre ja sehr babarisch, sie nun rauszuschmeissen. Genausogut könnte man auch mich - oder Sie - ausweisen).
Zudem (ganz pragmatisch): diese Frau hat in Ö eine Ausbildung gemacht, finanziert durch die österreichischen Steuerzahler. Da haben wohl auch diese Steuerzahler ein Anrecht darauf, dass jene Frau HIER ihrer Tätigkeit nachgeht, UNSERE Kranken pflegt, dem österreichischen Budget ihre Steuern zukommen lässt, etc.

Jambala Magdalena
14

Klingt ja alles so vernünftig, was Du sagst. Trotzdem liegt massiver Asylmissbrauch vor, das Bleiberecht wurde schon vor langer Zeit geprüft und nicht erteilt und trotzdem ist die Familie hiergeblieben, hat noch ein Kind bekommen. Es wird höchste Zeit, dass die Asylverfahren standardisiert werden.

as ri
00
Bleiberecht vor langer Zeit geprüft..

das neue Bleiberecht wurde vor 1 1/2 Jahren eingeführt

irgendetwas kann da also nicht stimmen..

die rote baronin
01
Ja, schon....

... aber in diesem (und auch anderen) Fall kann man da eh nichts mehr machen. Und die Kindern können ganz und gar nichts dafür (sie sind hier geboren, leben ihr ganzes Leben schon hier - das sind nunmal Österreicher).

Besondere Kennzeichen: keine
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Dist du's Tante F***er?

Dem wirren Geschwurbel nach könnte man's meinen!

Btw, welcher Sinn sollte sich um Worte wie "sollte die illegale Einreise strafbar gemacht werden" gruppieren und wann?

iSheep Kebab
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Und tschüss .....

Ich seh da weit und breit keinen Asylgrund!

Jetzt haben sie schon 9 Jahre lang parasitiert, anstatt mit einem Arbeitsvisum selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen. Das reicht!

as ri
00

parasitiert und marodiert, meinst Du in etwa..

wie kann man mit Jobzusage parasitieren..
Du meinst wahrscheinlich "voltigieren", oder "genieren",
anders kann ich Dein "Agitieren" nicht beurteilen..

Lucius Vorenus
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Parasitiert? Meine Güte was für ein Hirni sind Sie denn eigentlich?

iSheep Kebab
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zur Erklärung:

Von einem Parasiten hat der Wirt nichts, wär dem so, wär's eine Symbiose.

Die Ente Lippens
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Es gibt in Armenien kein Gesetz, das eine Haftstrafe fuer Eheschliessung ohne Zustimmung der Eltern vorschreibt.

Absurd. Ueberdies Armenien ist Mitglied der Europaeischen Menschenrechtskonvention (Art 12 Recht auf Eheschliessung).

dr. satanas
110

die altbewährte psych-masche wirds schon noch richten.

Kra Wuzikabuzi
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hartlauer verkauft video-kameras.

02515151541
08
Bitte klärt mich auf......

ich versteh das irgendwie nicht so ganz,

die familie habe arbeitsmöglichkeiten,...
was genau hat sie daran gehindert ein arbeitsvisum zu beantragen? damit wäre der aufenthalt legal und fertig!
(ja das visum gilt nur 1 jahr und muss verlängert werden etc...)

oder studentenvisum --> arbeiten erlaubt
(ablehnungswahrscheinlichkeit gegen 0)

stattdessen wird ein asylantrag gestellt, wo eh schon vorher klar ist, das das nicht durchgeht und nach dem x-ten negativen bescheid steht die abschiebung an und alle tun recht entrüstet,
als mir wär leid um die zeit seit 2002 = 9jahre nix arbeiten dürfen, und dem staat kostet der spass auch was!

also warum asylantrag und nicht arbeitsvisum, studentenvisum....

Wörtherseefähre Potemkin
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Im Artikel steht, dass diese Menschen...

... in Armenien ins Gefängnis gekommen wären, nur weil sie geheiratet haben.

e.kronberg
02

hier steht immer viel, nur ob es auch stimmt ist eine andere Frage .... weiter oben hat ein poster das erklärt.

02515151541
010
das kann ich leider so nicht unterschreiben....

der standard hat hier wieder mal nur sehr schleissig recherchiert!!

die wahrheit ist das die zwei ohne einwilligung der eltern geheiratet haben, Sie war laut tt.com damals unter 20J alt.

Das heiratsfähige Alter in Armenien beträgt für Frauen jedenfalls 17J (männer 18)
Folgerung: Sie war erst 16 ?
Die Schwiegereltern waren nicht einverstanden und haben ihn angezeigt.
falls sie armenisch können
http://www.arlis.am/DocumentV... x?DocID=33

Im übrigen brauchen sie auch in Österreich die Einwillig der Eltern wenn sie unter 18 heiraten wollen...

ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber sollte dies die begründung für ein Asylansuchen sein, empfinde ich das als eher dürftig.....
(obwohl sie von mir aus eh gerne bleiben können....

-Lucien-
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ein Armutszeugnis für die Innsbrucker Stadtpolitik!!!!!

siliconvalley
01

seine Sie froh, wenn eine Krankenschwester im Land bleiben kann. Daran herrscht nämlich ein eklatanter Mangel bei uns.

Gewitter
84
EIN ARMUTSZEUGNIS IST IHR POSTING

Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz, verlieren Sie Ihre Wohnung, verlieren Sie Ihre Menschenrechte, verlieren Sie Ihre Staatsbürgerschaft, verlieren Sie Ihre Ehre- wenn diese 4 Menschen in unserem Land bleiben? Was regt Sie also so auf???

Zucchini
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Toll von der Bürgermeisterin,

dass sie sich so einsetzt :)
Ich hoffe die Familie kann bleiben und die Asylgesetze werden bald humaner..

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