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Den Einzelfall prüfen, dafür plädiert die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Wien - Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Sorgerechtsstreit (dieStandard.at berichtete) stellt für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek klar, dass Familien-RichterInnen im Interesse des Kindes jeden Fall einzeln prüfen müssen. Das bedeute, die "Automatik der gemeinsamen Obsorge ist kein Thema mehr", erklärte eine Sprecherin in Hinblick auf ein neues Familienrecht.

Das Urteil zeige, dass bei Sorgerechtsstreitigkeiten immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. "Jeder Fall muss einzeln geprüft werden und das ist gut so", hieß es. Die Ministerin werde sich das Urteil genau ansehen und die Erkenntnisse in die Diskussion zum neuen Familienrecht einfließen lassen. Klar sei, dass die automatische gemeinsame Obsorge, wie von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Vorjahr zur Diskussion gestellt, nun kein Thema mehr ist.

Forderung von Männerpartei und "Vater-Verbot"

Die Männerpartei hat nach Bekanntwerden des Urteils eine "umgehende Reparatur" des Obsorgerechts gefordert. "Dass die Regelung der Obsorge gegen das Recht auf Familienleben verstößt und Väter ohne Grund nach ihrem Geschlecht diskriminiert werden, war schon nach dem Urteil gegen Deutschland im Dezember 2009 klar. Aber jetzt ist die Situation noch deutlicher", erklärte Oliver Peter Hoffmann in einer Aussendung. Er drängt: "Es darf hier nicht länger um die Befindlichkeit einzelner Regierungsmitglieder gehen." Die Plattform "Vater-Verbot" wendet sich in einem kurzen, offenen Brief an die Justizministerin. Für die Vertreter von "Vater-Verbot" ist "es an der Zeit für eine unverzügliche Reform des österreichischnen Familienrechts". (APA/red)