OGH-Urteil

Keine Erhaltungspflicht, kein Haustierverbot für Mieter

2. Februar 2011, 13:36
  • Artikelbild
    foto: apa/dpa/haid

    Ein generelles Haustierverbot in Mietverträgen ist unzulässig, entschied der OGH. Die Haltung von artgerecht in Behältnissen gehaltenen Kleintieren wie z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten kann Mieterinnen und Mietern nicht wirksam untersagt werden.

OGH erklärte Vertragsklauseln für unzulässig, die Mieter zur Erhal­tung verpflichten und Haustiere generell untersagen

Wien - Ein kürzlich ergangenes OGH-Urteil betreffend die Erhaltungspflichten im Inneren einer Wohnung erfreut Mietervertreter: Bei Mietverträgen im sogenannten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (dabei handelt es sich um vor 1953 gebaute Mietwohnungen, vor 1945 gebaute Eigentumswohnungen und nach diesem Zeitpunkt geförderte Mietwohnungen sowie Genossenschaftswohnungen) können Mieter nicht vertraglich zur Übernahme von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet werden, entschied der Oberste Gerichtshof. Entsprechende Mietvertragsklauseln seien grob benachteiligend und damit unzulässig.

Außerdem wurden Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die Mieterinnen und Mieter dazu verpflichten, bei der Rückgabe einer Wohnung beispielsweise gesprungene Fliesen, undichte Armaturen oder Silikonfugen auf eigene Kosten zu erneuern. Das Urteil wurde seitens des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums erwirkt.

"Gesetzlicher Graubereich"

Der OGH bestätigte damit seine bisherige Judikatur, wonach es für Erhaltungspflichten einen sogenannten gesetzlichen Graubereich gibt. Betroffen sind davon vor allem Reparaturarbeiten an Gasthermen, Boilern und sogenannte Endausmalklauseln, die Mieterinnen und Mieter verpflichten, die Wohnung unabhängig vom Grad der Abnützung neu ausgemalt zurückzustellen. In diesem Graubereich sind weder Vermieter noch Mieter gesetzlich zur Erhaltung verpflichtet. Mieter haben beispielsweise bei defekter Therme zwar ein Mietzinsminderungsrecht, solange der Defekt besteht, können jedoch die Behebung durch den Vermieter nicht fordern.

Eine weitere Klarstellung durch den OGH betrifft die Haltung von Tieren in Wohnungen: Mietern kann die Haltung von Tieren im Mietvertrag nicht generell und schlechthin verboten werden. Durch ein allgemeines Tierhalteverbot in einem Mietvertragsformular werde der Mieter bzw. die Mieterin nämlich gröblich benachteiligt. "Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig", erklärt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreich (MVÖ).

"Rechtliche Lücke dringend schließen"

Wie das Sozialministerium in einer Aussendung schreibt, werde mit dieser "wichtigen und mieterfreundlichen Klarstellung" nun aber wiederholt gesetzlicher Handlungsbedarf deutlich: "Die gesetzliche Lücke im Mietrechtsgesetz im Graubereich zu den Erhaltungspflichten muss dringend geschlossen werden." Weder der Vermieter noch der Mieter ist nach geltender Rechtslage zur Erhaltung verpflichtet, "faktisch werden aber wohl die Mieter von sich aus derartige Erhaltungsarbeiten teilweise durchführen, um z.B. über Heizung und Warmwasser zu verfügen. Damit wird durch die Macht des Faktischen ein Zustand herbeigeführt, der gesetzlich nicht vorgesehen ist und auch vertraglich zulasten der Mieterinnen und Mieter nicht vorgesehen werden kann."

MVÖ-Bundesgeschäftsführerin Nadja Shah konkretisiert: "Der Vermieter ist in jedem Fall verpflichtet, den vereinbarten Gebrauch des Mietgegenstandes zu gewährleisten. Bei Gebrechen einer Therme und somit in einer unbeheizten Wohnung hat der Mieter jedenfalls das Recht auf sofortige Mietzinsminderung, wenn die Wohnung ursprünglich beheizt vermietet wurde", so Shah.

Mietzinsminderung: Genaue Dokumentation hilft

Auf Anfrage von derStandard.at hieß es am Mittwoch von Seiten der Mietervereinigung, dass eine Mietzinsminderung konkret dann gerechtfertigt ist, wenn der "bedungene" (vereinbarte) Gebrauch des Mietgegenstandes nicht möglich bzw. wesentlich beeinträchtigt ist. Dies trifft etwa für jenen Zeitraum zu, in dem es keinen Strom oder kein Wasser in der Wohnung bzw. im Haus gibt, oder wenn (im Winter) die Heizung ausfällt. "Das Minderungsrecht entsteht sofort im Zeitpunkt der Beeinträchtigung", erklärt Niedermühlbichler.

Wichtig dabei ist, dass es sich um eine wesentliche Beeinträchtigung des Gebrauchs handeln muss. "Keine Rolle spielt, ob man sich subjektiv beeinträchtigt fühlt, zum Beispiel durch einen Handymasten."

Es existiert kein Mietzinsminderungskatalog, der aufzeigt, wann und in welchem Maß eine Minderung zulässig ist. Jeder Fall ist aus Sicht der Gerichte deshalb ein Einzelfall, Vorhersagen sind schwierig. "Aus unserer Erfahrung ist es sehr wichtig, alle Umstände, die den Minderungsanspruch begründen, genau zu dokumentieren. Eine Art Tagebuch mit täglichen Gedächtnisprotokollen, Zeugen, Fotos, Videos sind daher wichtige Beweismittel."

"Fachleute beiziehen"

In welcher Höhe die Mietzinsminderung erfolgen kann, sollte unbedingt mit Hilfe von Fachleuten aus dem Bereich der Mietrechtsberatung abgeklärt werden. "Der Tatbestand der Mietzinsminderung ist immer heikel, daher sollte man diesen nie ohne Rechtsbeistand durchführen", rät der MVÖ-Präsident außerdem. Ein Nichtbezahlen der Miete kann ansonsten rasch zur Kündigung seitens des Vermieters führen.

Die erneute positive Entscheidung des OGH stärke jedenfalls die Rechtsmeinung der Mietervereinigung, die dem Vermieter gesetzlich die Erhaltung im Inneren des Mietobjekts auferlegt. "Stück für Stück entsteht nun mehr Rechtssicherheit im Interesse der wohnenden Menschen", so Niedermühlbichler. (red)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 110
1 2 3
anyuser
 
00
beschiss !

kann mich schon seit einem halben jahr kalt brausen weil meine wohnungsgenossenschaft sich weigert mir einen neuen boiler einzubauen.
als invaliditätspensionist habe ich nicht das geld dazu und eine mietzinsminderung geht nicht weil die meine wohnbeihilfe um denselben betrag verringern würde.

wie komme ich als mieter einer sozialwohnung dazu den bestand des vermieters zu erhalten?

edson arantes do nascimento
11
endlich kann mein elefant zu mir in die WHG!

Michael Aires
41
De facto

Kassieren Vermieter und Makler Länge mal Breite, und zwar restlos alles was möglich ist. Erhaltungspflichten trägt der Nichteigentümer = Mieter in vollem Umfang. Irgendwie ist der Unterschied "Mieten" und "Eigentum" noch nicht so ganz in den Kosten gespiegelt.
Miete enthält nun mal Abnutzung, wenn ich eine Wohnung am Ende 1:1 wieder hergeben soll, müsst ich doch Null Mietkosten haben...

Zoran Zorro
12
Kleiner Rechenfehler?

Ein kleines Beispiel:

Gebrauchte 80 m² Wohnung innerhalb des Gürtels mit mäßiger Ausstattung =>

Kosten: 200.000 Euro (niedrig geschätzt)
Kreditzinsen: 4% pro Jahr (niedrig geschätzt)
=>
667 Euro Zinsen/Monat

Das wäre also der mindeste Netto-Mietzins sein, den man verlangen müsste.

Dazu kommen
- Mehrwertsteuer
- Betriebskosten
- Erhaltungskosten

Das Problem liegt also nicht bei den privaten Vermietern, sondern bei den niedrigen Löhnen, die in Österreich gezahlt und dann noch hoch besteuert werden. Denn klarerweise sollte man sich eine Wohnung für 2 bis 3 Personen leisten können, wenn man das ganze Monat brav arbeiten geht. 1000 Euro für die Bruttomiete vertragen sich nicht besonders mit 1500 Euro Nettogehalt.

Chocoholic
00
13.2.2011, 21:10
sie müssen anführen, dass die Betriebskosten nicht die Heizung und Strom Gas für die Wohnung sind, sindern hier Wasser, Gangbeleuchtung, Hausverwaltung, Mistkübler, Bausubstanzerhaltung und Gangreinigung inkl. Fassade und Dach etc. Gemeint sind.

Und dass hier max. 4,70 verlangt werden darf, ca.5-10% auf oder ab, normalerweise aber, weil befristet von vornherein 25% runter.

max ritz
11
Bingo - Sie können jetzt ein Mietshaus erwerben

für all jene, die immer glauben, daß die Mieten in Wien viel zu hoch sind: unter http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/mv... asse35.pdf
können sich alle ansehen, wie hoch die Mieten wirklich sind, auch bei 'neueren Mietverträgen' - diese Häuser sind zu erwerben - bitte kaufen Sie schnell, damit Sie endlich REICH werden durch vermieten!!!!!!

Chocoholic
01
Ich glaube nicht, dass die jeiernden Damen und Herren und vor allem nicht die

Mietervereinigung oder andere daran interessiert sind. Hauptsache sie bekommen Kohle. Woher ist wurscht. Wenn Wien wirklich Interesse daran haette, soziale Mietpreise zu haben, wuerde der Staat derartige Haeuser kaufen und vermieten.

peter schlesinger
10
Sie haben sich einen Kredit

in Höhe von ca. 150.000 erspart - vielleicht hätten Sie ihn auch nicht erhalten, weil das Einkommen zu gering ist.

Wolf X
16
Schon einmal ein Auto gemietet

und es dann mit einem kleinen Parkschaden (Abnutzung) zurückgegeben?

Und wenn Du ein Auto mietest, es in gleichem Zustand zurückgibst, dann verweigerst Du die Mietzahlung?

Wo lebst Du?

Chocoholic
04
... ganz zu schweigen, dass die Mieten fuer Autos der

Realitaet angepasst sind, nicht dem, was ein Auto vor 60 Jahren an nicht inflationiertem Geld gekostet haben ...

makan
01
OGH

"Der OGH bestätigte damit seine bisherige Judikatur, wonach es für Erhaltungspflichten einen sogenannten gesetzlichen Graubereich gibt."

gibt's hier einen (mietrechts-)juristen, der das erklaeren kann? ist z.b. die thermenerhaltungspflicht nun dahingehend geklaert, dass der mieter NICHT dazu verpflichtet ist, oder ist das OGH urteil - wie im artikel erwaehnt - nur die bestaetigung, dass es diesen graubereich gibt, es also nach wie vor nicht geklaert ist? danke im voraus!

Johann Dau
00

Hier im Forum dürften viele einem mikroökonomischen Irrtum unterliegen, weil sie argumentieren, die Mieten in Wien seien ohnehin schon so niedrig: wenn die Mieterrechte gestärkt werden, erzeugt das eher einen Aufwärtsdruck für die Mietpreise, weil sich die Vermieter die höheren Aufwendungen womöglich vergüten lassen werden.

Chocoholic
01
Sie vergessen, dass eine Haelfte so billig wohnt, die andere Haelfte dementsprechend mehr zahlen muss, weil die

privaten Vermieter sich das nicht leisten koennen, bzw. den Verlust mit ueberhoehten Mieten im Neubau wett machen muessen...

Nessus
00
Angeblich kann man an der Miete eh nix verdienen

sondern das geht nur mit Verwaltung, weil da die Möglichkeiten zur kreativen "Optimierung" wesentlich besser sind.

peter schlesinger
01
versuchen Sie das bei

den geschützten Kategorie- und Richtwertmieten, wenn Sie es geschafft haben, so sind Sie bitte so nett und teilen Sie uns den Trick mit, wie man diese Mieten zB auf die ortsübliche Miete anheben kann.
vielen Dank für Ihre Hilfe
P.Schlesinger

Roter Baron
23
trotz rechtsprechung am laufenden band

gibt es in dieser branche
kaum weiße schafe
woran liegt das ?

roter baron

trollvottel
02

Ich kenn einen Wiener Hausverwalter, der Gastarbeitern ihre Hauptmietverträge um Zehntausende Euros verkauft und somit Eigentümer UND Mieter betrogen hat; einen deutschen Makler, der die von ihm verwalteten Immobilien von anderen Maklern betreuen lässt, damit diese illegal Provisionen einstreifen können; und ich habe Makler gesehen, die "Ausmalen beim Umzug" kontrollieren, indem sie mit einem 500W-Halogenstrahler in die Ecken im Badezimmer leuchten; und so gut wie jeder versucht, beim Einzug beschädigt übernommene Teile dem Mieter anzuhängen.

Professionell und sauber arbeitende Menschen / Firmen sind im Bereich Immobilien eine _winzige_ Minderheit.

Chocoholic
00
die winzige Minderheit sind sie, weil sie durch die Gesetze gezwungen werden,

aufzuhoeren, zu vermieten, weil sie es sich nicht leisten koennen. Ich vermiete nie wieder. Meine steht leer. Das ist billiger.

Señor Mascarenas
94
Aufgrund dieser unsinnigen "Recht"sprechung sind ...

... viele Häuser in Wien so verfallen wie in Mumbai.
Klo am Gang und kaltes Wasser in der Wohnung: das gibt es kaum wo in Europa!
Hauptsache billig!

Decius
14
Also die Wohnungen

die so vor knapp 100 Jahren gebaut wurden wurden aufgrund der Rechtssprechung von 2010 so gebaut? Ok...

Señor Mascarenas
15
Ich meinte das gesamte MRG:

wie soll sich ein Mieter auskennen wenn nicht einmal Experten einen Durchblick haben?
Hier wird seit Jahrzehnten sinnlos reguliert was heute kaum mehr reguliert werden muss - Wohnungen gibt es genug auf dem Markt.
Kein Wunder dass bei einer solchen Gesetzesflut Hausbesitzer die Häuser lieber jahrelang leer stehen lassen und bei steigenden Preisen verkaufen.

Michael B
01
Es gibt NICHT genug Wohnungen auf dem Markt - einfach, weil Grund und Boden nicht vermehrbar sind.

Wie Sie vielleicht noch nicht bemerkt haben, ist die Bevölkerung Österreichs in den letzten 25 Jahren um gut 15% gestiegen. Die Zahl der Haushalte um gut 25%. Die Zahl der Wohneinheiten allerdings nicht. Zudem ist die Haushaltsgröße geschrumpft - was noch mehr Wohnungsbedarf erzeugt.
UND die Gemeinden haben sich - obwohl es durchaus ein Geschäft wäre - aus dem Wohnungsbau praktischzurückgezogen.
Und wie es bei einem "knappen Gut" halt so ist - es steigen die Preise....

violavioletta
 
10
stimmt

gebe ich ihnen völlig recht! es ist so gut wie unmöglich derzeit eine ganz normale leistbare 2zi whng zu mieten mit einem durchschnittlichen frauengehalt. wohnservice- wien ist auch nur augenauswischerei und die förderungen gibts ja auch nur max. 5-20jahre und nicht auf ewig in den gef. wohnungen. als würden die lebenserhaltungskosten sinken in den nächsten 20 jahren...haha

peter schlesinger
00
10.2.2011, 18:44
förderungen gibts ja auch nur max. 5-20jahre und nicht auf ewig

es kann ja sein, daß Sie vielleicht in 6 oder 25 Jahren ein enormes Einkommen haben und warum soll man Ihnen dann noch immer eine Förderung zukommen lassen?

Wolf X
14
Der Ansatz ist schon richtig,

aber man sollte auch konsequent weiterdenken: Die Gemeinden haben sich aus dem sozialen Wohnbau weitgehend zurückgezogen und deshalb werden private Wohnungseigentümer teilenteignet um den Bedarf an günstigen Wohnungen zu decken.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 110
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.