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Ohne Ausweis - keine Party mit mehr als zwei Kisten Bier.

Foto: AP

Die Aufregung rund um die Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen hat nach harscher Kritik seitens der Wirtschaft und der Konsumenten zu einem Umdenken der Behörde geführt. Wie das Finanzministerium in einer Aussendung am Mittwoch bekannt gab, wurde der Erlass zurückgenommen, es gelten wieder die alten Mengengrenzen.

Mit Jahresbeginn wurden nämlich die Vorgaben beim Einkauf von Getränken verschärft. So mussten sich Konsumenten ausweisen, die in Österreich mehr als 20 Liter Bier (also mehr als zwei Kisten) oder zehn Liter Wein (mehr als 14 Flaschen mit 0,7 Liter) oder zwei Liter Schnaps oder 30 Liter Alkoholfreies kaufen. Die alten Mengengrenzen, die nun wieder in Kraft sind lagen beim Bier bei 100 Litern, bei Wein 60, bei Schnaps 15 und bei alkoholfreien Getränken 120 Litern. Das Finanzamt wollte mit der Verschärfung vermeiden, dass Getränke außerhalb der "privaten Lebensführung" eingesetzt werden, Bier oder Wein also schwarz weiterverkauft werden, berichteten die Salzburger Nachrichten (SN).

Die Wirtschaftskammer zeigte sich wenig begeistert von der neuen Richtlinie. Sowohl für Konsumenten wie auch für das Personal sei die Aufzeichnungsverpflichtung von Name und Adresse der Kunden unzumutbar und völlig überzogen, zitierte die Zeitung den Geschäftsführer des Gremiums Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer, Richard Franta.

Nachteile

Im Handel hatten sich ohnehin nicht alle an die neue Verordnung gehalten, was wiederum Wettbewerbsnachteile für jene bedeutete, die sich daran hielten. Aus der Praxis berichteten VerkäuferInnen von gewaltigem Mehraufwand und verständnislosen Kunden. Die Mengen, die seit Jänner aufgezeichnet werden mussten, würden schließlich mehrmals täglich überschritten.

Zu Wort meldete sich heute auch Ottakringer-Chef Sigi Menz, der seinem Ärger über die Ausweispflicht in einer Aussendung Luft verschafft hatte: "Unglaublich! Ein Schildbürgerstreich erster Klasse! Die Regierung schafft keine Verwaltungsreform, keine Bildungsreform, keine Pensionsreform, keine Gesundheitsreform. Alles was sie schafft, ist die Bürger mit Aktionen wie dieser auf die Palme zu bringen. Es ist schlicht unfassbar." 

Zurückgerudert

Die Behörde räumte bereits am Dienstag Abend auf Anfrage des ORF ein, dass "die Mengen doch etwas zu gering" angesetzt worden seien. Wie am Mittwoch kurz nach Mittag bekannt wurde, haben sich Vertreter des Finanzministeriums und der Wirtschaftskammer schließlich auf die Rücknahme der neuen Mengengrenzen geeinigt.

Ralf Kronberger, Leiter der Finanzpolitischen Abteilung der WKÖ, wird in der Aussendung folgendermaßen zitiert: "Ein Erlass des Finanzministeriums hat vorgesehen, dass die Mengengrenzen beim Einkauf von Bier, alkoholfreien Getränken, Wein und Schnaps im Hinblick auf eine Aufzeichnungspflicht drastisch abgesenkt werden. Damit wollte man von Seiten der Betrugsbekämpfer "schwarze" Weiterverkäufe der Getränke unterbinden. Dieser Erlass war jedoch für Lebensmittelhandel, Gastronomie und Winzer eine hohe zusätzliche bürokratische Hürde und für den einzelnen Konsumenten unzumutbar. Kein Käufer, der etwa für eine private Geburtstagsfeier größere Getränkemengen einkauft, versteht, dass er sich dann mit Name und Adresse registrieren lassen soll."

Die "rasche Entscheidung" sei im Interesse der Konsumenten und der Betriebe. Selbstverständlich sei die Wirtschaft nicht gegen Betrugsbekämpfung, aber dafür hätten auch die alten Mengengrenzen ausgereicht. (rom, derStandard.at, 2.2.2011)