Wien - "Man glaubt, dass es nicht noch schlimmer geht - und dann kommt eine undenkbar diskriminierende Gesetzesänderung", entrüstet sich Angela Magenheimer, Sprecherin des Vereins "Ehe ohne Grenzen" und Mitglied des "Netzwerk SprachenRechte". Die Rede ist von der Änderung des Niederlassungs- , Aufenthalts- und Fremdenpolizeigesetzes, die bis Juli 2011 umgesetzt werden soll.

Dieses sieht vor, dass man von nun an bereits vor der Einreise nach Österreich über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau verfügen muss. In vielen Fällen würde das die Familienzusammenführung verhindern oder zur Zerstörung der Familie führen.
Erschwerter Zugang

"In manchen afrikanischen oder asiatischen Staaten werden Deutschkurse gar nicht angeboten. Andere Leute fahren neun Stunden, um zwei Unterrichtseinheiten zu absolvieren, und dann wieder neun Stunden zurück", erklärt Magenheimer. Zudem verschlinge ein Deutschkurs oft mehr als ein jährliches Durchschnittseinkommen.

Dass sich die Gesetzesänderung nur auf Drittstaatenangehörige beschränkt, sei "in jeder Hinsicht diskriminierend, weil nur etwa ein Drittel der Zuwanderer aus Drittstaaten kommt." Hat man es geschafft einzureisen, gilt es, innerhalb von zwei Jahren - oder mit staatlichen Förderungen in einem Jahr - das A2-Niveau zu erlangen. Betroffen von der Regelung sind auch Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind.

Abena (16) aus Ghana kann bereits Französisch, Englisch und zwei westafrikanische Sprachen. Nach der neuen Regelung darf sie aber erst nach Österreich einreisen, wenn sie auch das A1-Niveau in Deutsch nachweisen kann.

Doch nicht nur die neue Vereinbarung zu den Sprachkenntnissen sorgt unter Experten für Kritik. So sieht die Gesetzesänderung vor, dass sich Eltern, über die Schubhaft verhängt wird, entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder mit ins Gefängnis nehmen oder das Kind der Jugendwohlfahrt überlassen "wollen". "Eine Entziehung der Obsorge, nur weil Eltern ihre Kinder nicht mit in die Schubhaft nehmen wollen, ist mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar", empört sich Wiens Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid. Diese Novelle aus dem Innenministerium widerspricht völlig dem Geist der UN-Kinderrechtskonvention, ärgert sich auch der Kinderpsychiater Ernst Berger vom "Netzwerk Kinderrechte".

"Dieser Fall verdeutlicht, warum anscheinend nicht alle Kinderrechte in der Verfassung normiert werden sollen", kritisiert Jugendanwältin Monika Pinterits. Durch Gesetzesänderungen wie diese werde der Kinderfeindlichkeit in unserem Land Ausdruck verliehen, resümiert Schmid. (Clara Heinrich, DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2011)