Auch Elisabeth Dittrich und Christl Bichlbauer gehören zu den 429 Paaren, die sich 2010 allein im ersten Halbjahr "verpartnerten". Nach 27 Jahren Lebensgemeinschaft wollten sie diese auch endlich offiziell machen.

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Sushila Mesquita hat Philosophie und Geschlechterforschung studiert und ihre Dissertation zum Thema "Ban Marriage! Ambivalenzen der Normalisierung aus queer-feministischer Perspektive" geschrieben. Sie ist in unterschiedlichen queer-feministischen, anti-rassistischne und popkulturellen Zusammenhängen aktiv. Beim EPG sieht sie zu viele "österreichische Lösungen".

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2010 war das erste Jahr, in dem Lesben und Schwule die Möglichkeit bekamen, eine Art Ehe einzugehen. Unterschiede zur traditionellen Ehe gibt es bei der Eingetragenen Partnerschaft (EP) nicht nur beim Namen sondern auch auf rechtlicher und symbolischer Ebene. 510 Männer und 220 Frauen nutzten dennoch im ersten Jahr die Möglichkeit zur "Verpartnerung", meldet die Seite  partnerschaftsgesetz.at.

Auch die Pro-Autorinnen Elisabeth Dittrich und Christl Bichlbauer trauten sich 2010, für Contra-Autorin Sushila Mesquita wimmelt das Gesetz zur EP nur so vor Diskriminierungen.

+++Pro

Am 27.Mai 2010 haben wir uns nach 27 Jahren Lebensgemeinschaft "verpartnern" dürfen. Wir wählen bewusst dieses komische vom Gesetzgeber vorgesehene Wort, weil es gleichzeitig aufzeigt, dass wir Lesben und Schwule nur eine Ehe 2.Klasse eingehen können. Wir haben es trotzdem getan, weil es uns persönlich wichtig war, dass unsere jahrzehntelange Lebensgemeinschaft nun auch öffentlich und rechtlich anerkannt wird. Nach den vielen Jahren Versteck spielen, teilweiser beruflicher Diskriminierung ist es auch eine gewisse Genugtuung ein legalisiertes Paar über den FreundInnen- und Familienkreis hinaus zu sein.

Bis jetzt waren wir bei Behörden, Wohnungs-Mietverträgen, Krankenhaus-Auskünften auf das "good will", bzw. die fortschrittliche gesellschaftspolitische Einstellung der jeweiligen Institution angewiesen. Jetzt darf uns das niemand mehr verwehren!

Es ist uns bewusst, dass dieses Gesetz noch immer heftige Diskriminierung gegenüber Hetero-Ehen aufweist, wie zum Beispiel das Adoptionsrecht, doch sind wir bereits in einem Alter, wo dieses Unrecht für uns keine persönliche Bedeutung hat.

Letztendlich waren für unseren Entschluss, auch rein pragmatische Gründe ausschlaggebend:

  • Das Erbrecht, welches jetzt im neuen Gesetz analog zum Eherecht geregelt ist und die "verpartnerte Ehefrau" sowohl in der Erbfolge, wie auch in der steuerlichen Behandlung nicht mehr benachteiligt.
  • Die Gleichstellung im Sozialversicherungs- und Pensionsrecht gibt uns die Sicherheit, dass im Falle des Todes einer Partnerin der Anspruch auf eine Witwenpension gegeben ist, und somit der gemeinsam aufgebaute Lebensstandard für die verbleibende Partnerin einigermaßen aufrecht erhalten werden kann.
Trotz aller Mängel, die dieses Gesetz aufweist, haben wir uns entschlossen ja zur Verpartnerung zu sagen. (Christl Bichlbauer und Elisabeth Dittrich, dieStandard.at, 10.2.2011)

+++Contra

Eines möchte ich vorab betonen: meine ablehnende Haltung dem EPG gegenüber ist nicht zuletzt einer in gewissen Belangen privilegierten Position geschuldet. Ich bin in Besitz eines österreichischen Passes, lebe in keiner binationalen Partner_innenschaft, bin nicht sonderlich romantisch veranlagt, habe nichts zu vererben und auch keine Pläne, ein gemeinsames Haus zu bauen etc.

In all diesen und vielen weiteren Fällen gewährt das EPG endlich die lang ersehnte und hart erkämpfte Rechtssicherheit für bestimmte gleichgeschlechtliche Beziehungsformen. Von diesen wichtigen Rechten ausgeschlossen zu sein ist diskriminierend, keine Frage.

Doch auch das EPG in seiner derzeitigen Form ist diskriminierend. Denn es steht in einem hierarchischen Verhältnis zum Eherecht, von dem es zugleich abgeleitet und abgegrenzt wurde. Weitgehend gleiche Pflichten stehen bei Weitem nicht den gleichen Rechten gegenüber. Dieses Ungleichverhältnis manifestiert sich vor allem im Verbot der Stiefkind- und der gemeinsamen Fremdkindadoption sowie im Verbot des Zugangs zu fortpflanzungsmedizinischen Technologien und bringt zum Teil neue Diskriminierungen für Regenbogenfamilien im Bereich des Pflegeurlaubs, der Mitversicherung und der Sterbekarenz. 

Daneben "besticht" der sich im EPG manifestierende Kompromiss der beiden Regierungsparteien durch eine Reihe von Absurditäten und "österreichischen Lösungen": Die Eintragung der Partner_innenschaft hat ohne Zeug_innen und Ja-Wort in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen (das ist vor allem in kleineren Städten dort, wo Hunde registriert und Parkpickerl erworben werden können). Es wurde zudem eigens eine neue Namenskategorie geschaffen: Mit der Begründung einer eingetragenen Partner_innenschaft wird der einstige Familienname automatisch zum Nachnamen. Mit der Eintragung verbunden ist also der amtliche Ausschluss aus dem Familienbegriff. Wird ein Doppelname beantragt, so sind die beiden Namen nicht durch einen Bindestrich zu verbinden, sondern durch ein Leerzeichen zu trennen.

Neben diesen problematischen Regelungen des EPG stellt sich überdies die Frage, ob es nicht längst an der Zeit wäre, ein breiteres Angebot an rechtlichen Absicherungsmöglichkeiten einzufordern, die der gelebten Vielfalt unterschiedlicher Lebens- und Beziehungsformen - ob hetero oder homo, intim oder freundschaftlich, mit oder ohne Kinder - eher gerecht werden, als ein zweifelsohne stark angestaubtes Eherecht. (Sushila Mesquita, dieStandard.at, 10.2.2011)